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   FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08 U   

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FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08 U (https://dejure.org/2009,4700)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2009 - 1 K 107/08 U (https://dejure.org/2009,4700)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 1 K 107/08 U (https://dejure.org/2009,4700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MwStSyStRL Art. 295 ff.; ; UStG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchschnittssatzbesteuerung bei Pensionspferdehaltung - Durchschnittssatzbesteuerung; Pensionspferdehaltung; Landwirtschaftliche Dienstleistungen; Reitpferde; Landwirtschaftliche Erzeuger; Reitsportanlage; Einheitliche Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durchschnittssatzbesteuerung bei Pensionspferdehaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Steuersatz bei Pensionspferdehaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pensionspferdehaltung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuersatz bei Pensionspferdehaltung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen der Regelbesteuerung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 877
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Nachdem der BFH mit Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02 entschieden hatte, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG falle und deshalb nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern sei, und der BMF daraufhin mit Schreiben vom 09.08.2004 IV B 7 - S 7233 - 29/04, IV B 7 - S 7410 - 25/04 die Auffassung vertreten hatte, dass für derartige Umsätze auch keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG in Anspruch genommen werden könne, beantragte der Kläger mit Schreiben vom 03.12.2004 beim Beklagten eine verbindliche Auskunft dahingehend, dass seine Umsätze aus der Pensionspferdehaltung auch weiterhin der Durchschnittssatzbesteuerung unterlägen.

    Aus dem BFH-Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02 ergebe sich nichts anderes.

    Er ist der Auffassung, nach dem BFH-Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02 unterlägen Umsätze aus dem Einstellen von Reitpferden, die Sport- und Freizeitzwecken dienten, dem Regelsteuersatz.

    Denn landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. der 6. EG-Richtlinie sind die in Anhang B beschriebenen Dienstleistungen nur dann, wenn sie - wie sich aus dem Einleitungssatz zu Anhang B ergibt - "normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen" (vgl., a.a.O. und, BStBl II 2004, 757).

    Zwar hat der BFH im Urteil vom 22.01.2004 V R 41/02 (BStBl II 2004, 757) ausgeführt, "Hüten von Vieh" stelle nur dann eine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, wenn es "normalerweise" zur landwirtschaftlichen Produktion beitrage, woran es im dortigen Streitfall fehle.

  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Andere Umsätze, die der Pauschallandwirt im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs tätigt, unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH hingegen der allgemeinen Regelung (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397; UR 2007, 822 und, UR 2008, 897 jeweils m. w. N.).

    Ohne Bedeutung ist deshalb, wie die durch die betreffenden Lieferungen und Leistungen erzielten Einkünfte nach den nationalen einkommensteuerrechtlichen Regelungen beurteilt werden (BFH-Urteil vom 31.05.2007 V R 5/05, a.a.O.).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Andere Umsätze, die der Pauschallandwirt im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs tätigt, unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH hingegen der allgemeinen Regelung (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397; UR 2007, 822 und, UR 2008, 897 jeweils m. w. N.).

    Zum einen handelt es sich bei der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in Art. 25 der 6. EG-Richtlinie um eine Sonderregelung, die eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der 6. EG-Richtlinie darstellt und als solche nach ständiger EuGH-Rechtsprechung eng auszulegen ist (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Andere Umsätze, die der Pauschallandwirt im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs tätigt, unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH hingegen der allgemeinen Regelung (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397; UR 2007, 822 und, UR 2008, 897 jeweils m. w. N.).

    Zum einen handelt es sich bei der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in Art. 25 der 6. EG-Richtlinie um eine Sonderregelung, die eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der 6. EG-Richtlinie darstellt und als solche nach ständiger EuGH-Rechtsprechung eng auszulegen ist (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (z. B. - Card Protection Plan Ltd. -, UR 1999, 254; BStBl II 2006, 935 und BFH/NV 2008, 1712).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 22/78

    Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    In dem selben Urteil heißt es aber - unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16.07.1987 V R 22/78, (BStBl II 1988, 83) - auch, es sei nach der bisherigen Rechtsprechung zweifelhaft, ob eine von einem Landwirt betriebene Pferdepension der vorliegenden Art unter die Vorschrift des § 24 UStG fallen würde.
  • FG Münster, 31.10.2005 - 15 V 3498/05

    Ermäßigter Steuersatz; Pauschalbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Dies kommt - bezogen auf Pferde - etwa bei Zuchtpferden oder land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitspferden, nicht aber bei Reitsportzwecken dienenden Pferden in Betracht (vgl. auch EFG 2006, 459; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 24 Rn. 86; a. A. Herden, INF 2005, 463).
  • BFH, 13.07.2006 - V R 24/02

    Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (z. B. - Card Protection Plan Ltd. -, UR 1999, 254; BStBl II 2006, 935 und BFH/NV 2008, 1712).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (z. B. - Card Protection Plan Ltd. -, UR 1999, 254; BStBl II 2006, 935 und BFH/NV 2008, 1712).
  • BFH, 13.08.2008 - XI R 8/08

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Überlassung des Eigenjagdrechts zum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08
    Andere Umsätze, die der Pauschallandwirt im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs tätigt, unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH hingegen der allgemeinen Regelung (vgl. - Harbs -, UR 2004, 543 und - Stadt Sundern -, UR 2005, 397; UR 2007, 822 und, UR 2008, 897 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13

    Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

    Während teilweise die Auffassung der Finanzverwaltung geteilt wird, eine "Pensionsleistung" an einen Nichtlandwirt bzw. Nichtforstwirt trage von vornherein nicht zur landwirtschaftlichen Produktion bei und diene keinen landwirtschaftlichen Zwecken (Abschn. 24.3. Abs. 5 und Abs. 11 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--; FG Münster, Urteil vom 18. August 2009  15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979; so wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2009  1 K 107/08 U, EFG 2009, 877, sowie Windecker in Plückebaum/Widmann, UStG, § 24 Rz 148 f.), wird diese Einschränkung auch abgelehnt bzw. für zweifelhaft gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. November 2009  16 K 10340/07, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2011  6 K 2287/09, EFG 2011, 2025, nicht rechtskräftig, vgl. hierzu das nachfolgende BFH-Urteil in BFHE 240, 422, BStBl II 2013, 458; Lange in Offerhaus/Söhn/Lange, § 24 UStG Rz 274 und Rz 360).
  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

    Nach Ansicht des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal "Hüten von Vieh" unter Berücksichtigung des Einleitungssatzes zu Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG mithin voraus, dass der jeweilige Leistungsempfänger der "Pensionsleistung", mithin im Streitfall der jeweilige Einsteller der Islandpferde, selbst ein landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG ist, denn eine "Pensionsleistung" an einen Nichtlandwirt trägt nicht zur landwirtschaftlichen Produktion bei, dient keinen landwirtschaftlichen Zwecken (so wohl auch Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08, EFG 2009, 877; Klenk in: Sölch/Ringleb UStG Loseblattkommentar (Stand April 2008) § 24 Rz. 86; Schuhmann in: Rau/Dürrwächter UStG Loseblattkommentar (Stand Oktober 2007) § 24 Anm. 120 "Pensionpferdehaltung/Nichtlandwirt"; andere Auffassung: Herden INF 2005, 463).

    Mithin erbringt die Klin. eine weitergehende Leistung als das (bloße) "Hüten" von Islandpferden (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08, EFG 2009, 877; andere Auffassung: Urteil des FG Köln vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).

  • FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07

    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz

    36 Der Senat folgt daher auch nicht der teilweise in der Rechtsprechung der Finanzgerichte vertretenen Auffassung (so u.a. FG Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08 U und FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, beide veröffentlicht in juris), dass die Formulierung "normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen", zwingend bedingt, dass der jeweilige Leistungsempfänger einer Pferdepensionsleistung selbst landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Artikels 25 der Richtlinie 77/388/EWG sein muss.

    Ferner steht die vorliegende Entscheidung in dieser Rechtsfrage in Divergenz zu Entscheidungen anderer Finanzgerichte, insbesondere der Entscheidungen des Finanzgerichts Münster vom 18. August 2009 (15 K 3176/05 U) und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2009 (1 K 107/08 U) und rechtfertigt damit eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 4936/09

    Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und

    Dies kommt - bezogen auf Pferde - etwa bei Zuchtpferden oder bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitspferden in Betracht, nicht aber bei Pferden, die - wie im Streitfall - ausschließlich zu Reitsportzwecken gehalten werden und damit der Freizeitgestaltung dienen (gleicher Ansicht: Urteile des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 877, und des FG Münster vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979, Az. des BFH: XI R 26/09; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuergesetz, § 24 Rz. 86; Leonard in Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, 9. Aufl., § 24 Rz. 46; anderer Auffassung: Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. November 2009 16 K 10340/07, nicht veröffentlicht, Az. des BFH: V R 65/09; Herden, Die Information für Steuer und Wirtschaft - INF - 2005, 463).

    Vor allem aber würde die vom Kläger befürwortete Auslegung - auch dies übersieht das Niedersächsische FG in seiner Entscheidung vom 5. November 2009 16 K 10340/07 - zu einer unterschiedlichen Besteuerung von Pferdepensionsbetrieben in Abhängigkeit davon führen, ob die Pferdepensionsleistungen von einem landwirtschaftlichen Erzeuger oder von einem anderen Unternehmer erbracht werden, und als Folge dessen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bewirken (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2009, 877).

  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 281/11

    Unterfallen von Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte unter die

    Nach Ansicht des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal "Hüten, Zucht und Mästen von Vieh" unter Berücksichtigung des Einleitungssatzes zu Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG voraus, dass der jeweilige Leistungsempfänger der "Pensionsleistung", mithin im Streitfall der jeweilige Einsteller der Pferde, selbst ein landwirtschaftlicher Erzeuger im Sinne des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG ist, denn eine "Pensionsleistung" an einen Nichtlandwirt trägt nicht zur landwirtschaftlichen Produktion bei, dient keinen landwirtschaftlichen Zwecken (so ausdrücklich FG Münster, Urteil vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979; so wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2009 1 K 107/08, EFG 2009, 877 und die Finanzverwaltung in Abschnitt 24.3 Abs. 5 Satz 6 und Abs. 11 Satz 2 UStAE sowie Windecker in Plückebaum/Widmann, UStG, § 24 Rz 148f; anderer Auffassung: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. November 2009 16 K 10340/07, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.2011 6 K 2287/09, EFG 2011, 2025, Revision: XI R 27/11 - Klärschlammtransporte für Samtgemeinde).
  • FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 1053/08

    Keine ermäßigte Besteuerung der Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

    Mit dem Betrieb der Pferdepension erziele die Klägerin keine landwirtschaftlichen Umsätze; es beziehe sich insoweit auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 13.02.2009 (Az. 1 K 107/08 U, EFG 2009, 877).
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