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   FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08   

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FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08 (https://dejure.org/2010,8172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2010 - 2 K 147/08 (https://dejure.org/2010,8172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 2 K 147/08 (https://dejure.org/2010,8172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1116
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein selbstständig anfechtbarer begünstigender oder belastender Verwaltungsakt, sondern eine Rechtsentscheidung in einem verwaltungsrechtlichen Zwischenverfahren, die von den Finanzgerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 2.10.1986 - IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; Urteil vom 26.10.1989 - IV R 82/88, BStBl II 1990, 277 m.w.N.).

    Damit ist die Finanzbehörde auch nicht gehindert, von einer ursprünglichen und zutreffenden Beurteilung der Wiedereinsetzungsgründe abzurücken (BFH, Urteil vom 26.10.1989 - IV R 82/88, BStBl II 1990, 277).

    Da eine frühere Gewährung von Wiedereinsetzung keinen selbstständigen Verwaltungsakt darstellt und keine Bestandskraft entfaltet, ist das Finanzamt bei der Entscheidung über den Rechtsbehelf nicht an seine bisherige Auffassung zu Gewährung von Wiedereinsetzung gebunden (BFH, Urteil vom 26.10.1989 - IV R 82/88, BStBl II 1990, 277; Tipke in Tipke/Kruse, AO, § 110 Rn. 102; a. A. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 Rn. 593, 608 ff.).

  • BFH, 09.02.1978 - IV R 85/77

    Vergütung - Mitunternehmer - Personengesellschaft - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Das von dem Beklagten zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Urteil des BFH vom 09.02.1978 (IV R 85/77) treffe nicht auf den in diesem Verfahren zu beurteilenden Sachverhalt zu.

    Sonderbetriebseinnahmen liegen dann nicht vor, wenn ein Gesellschafter für eine im Rahmen seines Betriebs übliche Leistung von dritter Seite eine Vergütung erhält, auch wenn die Leistung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht (BFH, Urteil vom 09.02.1978 - IV R 85/77, BStBl II 1979, 111; Wacker in Schmidt, EStG 28. Auflage 2009, § 15 Rn. 649).

  • RG, 02.03.1899 - 65/99

    Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Diese Auffassung wurde seit 1999 auch von der Verwaltung vertreten (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.6.1999 (IV C 2 - S 1900 - 65/99, BStBl I 1999, 669, Rn 12 ff.).

    Maßnahmen, die auf den Erwerb oder die Herstellung eines Seeschiffes gerichtet sind, insbesondere der Abschluss des Bauvertrages, gehören typischerweise zu den Hilfsgeschäften (vgl. BFH, Urteil vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl II 1984, 155; BMF vom 24.06.1999, IV C 2 - S 1900 - 65/99, BStBl I 1999, 669, Rn 6, 14; vom 12.06.2002 - IV A 6 - S2133a - 11/02, BStBl I 2002, 614 Rn. 6, 14).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    (BFH, Urteil vom 07.11.1991 - IV R 50/90, BStBl II 1992, 380).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Maßnahmen, die auf den Erwerb oder die Herstellung eines Seeschiffes gerichtet sind, insbesondere der Abschluss des Bauvertrages, gehören typischerweise zu den Hilfsgeschäften (vgl. BFH, Urteil vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl II 1984, 155; BMF vom 24.06.1999, IV C 2 - S 1900 - 65/99, BStBl I 1999, 669, Rn 6, 14; vom 12.06.2002 - IV A 6 - S2133a - 11/02, BStBl I 2002, 614 Rn. 6, 14).
  • BFH, 09.11.1988 - I R 191/84

    Steuerliche Anerkennung - Stille Unterbeteiligung - Personengesellschaft - Anteil

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Deswegen sind Erträge und Aufwendungen des Gesellschafters, die auf seine Beteiligung an der Gesellschaft zurückgehen, bei ihm als Sonderbetriebseinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben zu erfassen und finden Eingang in die einheitliche Gewinnfeststellung für die Gesellschafter einer Personengesellschaft (BFH, Urteil vom 09.11.1988 - I R 191/84, BStBl II 1989, dich - IV R 85 sich 343 m.w.N.).
  • BFH, 02.10.1986 - IV R 39/83

    Verwaltungsakt - Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein selbstständig anfechtbarer begünstigender oder belastender Verwaltungsakt, sondern eine Rechtsentscheidung in einem verwaltungsrechtlichen Zwischenverfahren, die von den Finanzgerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 2.10.1986 - IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; Urteil vom 26.10.1989 - IV R 82/88, BStBl II 1990, 277 m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 40/07

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Da der Begriff "Gewerbebetrieb" eine tätigkeitsbezogene Komponente aufweist, ist Voraussetzung einer Betriebsveräußerung, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit aufgibt (BFH, Urteil vom 12.06.1996, XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527; Urteil vom 17.07.2008 - X R 40/07, BFH/NV 2008, 2099).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Ausreichend ist viel mehr ein wirtschaftlicher Zusammenhang, der gegeben ist, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt (BFH, Urteil vom 26.02.2002 - IX R 20/98, BStBl II 2002, 796; Urteil vom 18.07.2003 - IX R 46/03, BStBl II 2004, 1046; Glanegger in Schmidt, EStG 28. Auflage 2009, § 6 Rn. 98).
  • BFH, 16.03.2004 - IX R 46/03

    Minderung der AK durch Provisionszahlungen

    Auszug aus FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08
    Ausreichend ist viel mehr ein wirtschaftlicher Zusammenhang, der gegeben ist, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt (BFH, Urteil vom 26.02.2002 - IX R 20/98, BStBl II 2002, 796; Urteil vom 18.07.2003 - IX R 46/03, BStBl II 2004, 1046; Glanegger in Schmidt, EStG 28. Auflage 2009, § 6 Rn. 98).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1116 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Die Rechtsprechung rechne auch die Anschaffung eines Schiffes zu den Hilfsgeschäften, die bereits in die Ermittlung des begünstigten Gewerbeertrags einzubeziehen seien (Hinweis auf BFH Urteile vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155; und vom 19.01.1984 - IV R 26/81, BStBl. II 1984, 376); dies gelte auch im Zusammenhang mit § 5a EStG (Hinweis auf FG Schleswig-Holstein Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG 2011, 424; und FG Hamburg Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt (so auch FG Niedersachsen Urteil vom 28.02.2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729; FG Hamburg Urteil vom 02.02.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116; Hofmeister in Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, 85. Aufl., EStG § 5a Rn. 56; a. A. FG Hamburg Urteil vom 27.02.2012 6 K 131/10, EFG 2012, 1442 mit einer Übersicht über die Meinungen in der Literatur).

    Maßnahmen, die auf den Erwerb oder die Herstellung eines Seeschiffes gerichtet sind, insbesondere der Abschluss des Bauvertrages, gehören typischerweise zu den Hilfsgeschäften (vgl. BFH Urteil vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl II 1984, 155; FG Hamburg Urteil vom 02.02.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116; BMF vom 24.06.1999, IV C 2 - S 1900 - 65/99, BStBl I 1999, 669, Rn. 6, 14; vom 12.06.2002 - IV A 6 - S2133a - 11/02, BStBl I 2002, 614 Rn. 6, 14).

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Finanzgericht Hamburg Urteil vom 02.02.2010, 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m. w. N.; Blümich a. a. O. Rdn. 56; BMF- Schreiben vom 24.06.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.06.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind.

  • FG Hamburg, 30.04.2015 - 1 K 264/13

    Einkommensteuer, Abgabenordnung: "Aufforderung" zur Abgabe einer Steuererklärung

    Da eine frühere Gewährung von Wiedereinsetzung keinen selbständigen Verwaltungsakt darstellt und keine Bestandskraft entfaltet, ist das Finanzamt bei der Entscheidung über den Rechtsbehelf auch nicht an seine zuvor geäußerte Absicht zur Gewährung von Wiedereinsetzung gebunden (BFH, Urteil vom 26.10.1989 - IV R 82/88, BStBl II 1990, 277; vgl. FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2010, 2 K 147/08, EFG 2010, 1116; Brandis in Tipke/Kruse, AO, § 110 Rn. 43; a. A. Söhn in Hübschmann / Hepp / Spitaler, § 110 Rn. 593, 608 ff.).
  • FG Hamburg, 27.02.2012 - 6 K 131/10

    Tonnagesteuer für ein in einem Jahr angeschafftes und veräußertes Handelsschiff:

    Die Rechtsprechung rechne auch die Anschaffung eines Schiffes zu den Hilfsgeschäften, die bereits in die Ermittlung des begünstigen Gewerbeertrags einzubeziehen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155; und vom 19.01.1984 - IV R 26/81, BStBl. II 1984, 376); dies gelte auch im Zusammenhang mit § 5a EStG (Hinweis auf FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG 2011, 424; und FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116).

    Daher genügt es nicht, dass der Steuerpflichtige einen Bau- oder Kaufvertrag über ein entsprechendes Schiff abgeschlossen hat (wie hier: Schultze, FR 1999, 977; Voß, in: Herrmann/Heuer/Raupach, § 5a EStG, Stand: Oktober 2006, Anm. 52; Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, § 5a Rz. 15; wohl auch Lindberg, in: Frotscher, EStG, § 5a Rz. 49 ff., und Weiland, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 5a Rz. 129 f.; dagegen a. A.: BMF-Schreiben vom 12.06.2002 - VV DEU BMF 2002-06-12 IV A 6-S 2133a-11/02, BStBl. I 2002, 614, Rz. 12; ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116, Revision eingelegt - Aktz. des BFH: IV R 12/10; Hennrichs/Kuntschik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 5a Rz. D 12; Gosch, in: Kirchhof, EStG, § 5a Rz. 41; Tormöhlen, in: Korn, EStG, § 5a Rz. 40; zu § 34c Abs. 4 EStG a. F. s. auch BFH-Urteil vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155; einschränkend: Dahm, in: Lademann/Söffing, EStG, § 5a Rz. 89; offen gelassen: Tonner, in: Bordewin/Brand, EStG, § 5a Rz. 35).

    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2, Alt. 2 FGO zugelassen worden, da der erkennende Senat von dem Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2010 (2 K 147/08, EFG 2010, 1116) abweicht.

  • FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08

    Bedeutung des Jahres des Beginns des Steuerpflichtigen mit seiner auf die

    Dies werde auch durch die Entscheidung des FG Hamburg im Urteil vom 2.2.2010 (2 K 147/08) bestätigt.

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010, 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF- Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind.

    Die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil v. 02.02.2010, 2 K 147/08; Revision beim BFH unter IV R 12/10) betraf einen strukturell anders gelagerten Sachverhalt, da die Klägerin im dortigen Streitfall das Schiff mit einem Übergabetermin veräußert hatte, der regulär einen eigenen Schiffsbetrieb der dortigen Klägerin nicht vorsah, so dass im Zeitpunkt der Antragstellung feststand, dass sie das im Bau befindliche Handelsschiff nicht im internationalen Verkehr betreiben werden würde.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur

    Denn die Fahrt der MS "A" von Z nach Y diente ihrem Hauptzweck nach nicht der Beförderung von Personen oder Gütern, sondern der Erfüllung der Verpflichtungen der Klägerin aus dem Kaufvertrag mit der E-Ltd (vgl. Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 2. Februar 2010 2 K 147/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1116).

    Der Erwerb und Betrieb eines neuen Seeschiffes entsprach auch dem Gesellschaftszweck der Klägerin, der nicht nur auf den Erwerb und Betrieb der MS "A", sondern darüber hinaus auf Erwerb, Betrieb und Veräußerung anderer Seeschiffe gerichtet war (vgl. FG Hamburg in EFG 2010, 1116).

  • FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15

    Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF - Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die als Hilfsgeschäfte auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).
  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 6 K 19/13

    Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer

    Denn mit der begünstigten Verwendung eines Handelsschiffes zum Erwerb durch Seefahrt im internationalen Verkehr in unmittelbarem Zusammenhang stehende Neben- und Hilfsgeschäfte können auch mit der Anschaffung bzw. Herstellung eines Schiffes in Erhebungszeiträumen vor seiner Indienststellung gegeben sein (vgl. BFH Urteil vom 24.11.1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155; FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116; FG Hamburg, Urteil vom 18.02.2013 6 K 8/11, EFG 2013, 1096).
  • FG Hamburg, 17.08.2011 - 2 K 42/11

    Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit bei einer Option zu Tonnagesteuer

    Der Senat hat in einem anderen Verfahren (Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116) entschieden, dass das Betreiben eines Schiffes dann nicht angenommen werden kann, wenn bereits vor Übergabe des Schiffes dieses weiterveräußert und lediglich zwei Tage "betrieben" worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 12 E 1642/09

    Zulässigkeit einer ausnahmsweisen Abweichung von der Regelung des § 32 Abs. 1

    Solange das Gericht (wie in dem hier vorliegenden Verfahren und in den weiteren Verfahren 2 K 147/08, 12 K 148/08 und 2 K 149/08) getrennte Streitwerte für die Gerichtsgebühren festsetzt und auch die entsprechenden Zahlungen verlangt, fehlt es jedoch an jedem einleuchtenden Grund dafür, bei der Festsetzung der Anwaltsgebühren abweichend vorzugehen.
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