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   FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08   

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FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08 (https://dejure.org/2010,12230)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.2010 - 11 K 12069/08 (https://dejure.org/2010,12230)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 11 K 12069/08 (https://dejure.org/2010,12230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Vermietungs-Einkünfte bei Sanierung über einen langen Zeitraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 9 Abs. 1 S. 2 EStG; § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten bei endgültiger Vermietung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine VuV-Einkünfte bei Sanierung über einen langen Zeitraum; Einkünfteerzielungsabsicht; Vermietung und Verpachtung; Langfristige Sanierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine VuV-Einkünfte bei Sanierung über einen langen Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Zeigt sich, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197, Rev. zugelassen, Az. IX R 3/10).

    Nur eine zielgerichtete Durchführung der Renovierungsarbeiten, so dass in absehbarer Zeit das Haus vermietet werden kann (vgl. BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197), kann zur Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen führen.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Zeigt sich, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197, Rev. zugelassen, Az. IX R 3/10).

    Nur eine zielgerichtete Durchführung der Renovierungsarbeiten, so dass in absehbarer Zeit das Haus vermietet werden kann (vgl. BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197), kann zur Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen führen.

  • FG Hamburg, 16.04.1998 - V 132/95

    Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei vorab entstandenen Werbungskosten;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Im Rahmen dieser Baumaßnahmen reicht eine lediglich subjektive, innere Absicht, später einmal vermieten zu wollen, nicht aus, solange sie sich nicht anhand objektiver Umstände dokumentiert (vgl. z. B. FG Hamburg Urt. v. 16. April 1998 V 132/95, StE 1998, 563; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Juli 1996 6 V 8/96, EFG 1996, 1211; FG Münster, Urt. v. 24. September 1996 5 K 5212/94 E, EFG 1997, 213; ebenso BFH-Urt. v. 18. April 1996 - VI R 5/95, BFH/NV 1996, 280).

    Es ist aber weder vor noch in den Streitjahren aus objektiven Umständen erkennbar, dass die Entscheidung zu vermieten endgültig gefasst und einigermaßen zielstrebig in die Tat umgesetzt worden wäre (vgl. FG Hamburg Urt. v. 16. April 1998 V 132/95, StE 1998, 563).

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 6 V 8/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Erzielung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Im Rahmen dieser Baumaßnahmen reicht eine lediglich subjektive, innere Absicht, später einmal vermieten zu wollen, nicht aus, solange sie sich nicht anhand objektiver Umstände dokumentiert (vgl. z. B. FG Hamburg Urt. v. 16. April 1998 V 132/95, StE 1998, 563; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Juli 1996 6 V 8/96, EFG 1996, 1211; FG Münster, Urt. v. 24. September 1996 5 K 5212/94 E, EFG 1997, 213; ebenso BFH-Urt. v. 18. April 1996 - VI R 5/95, BFH/NV 1996, 280).
  • BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Zeigt sich, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197, Rev. zugelassen, Az. IX R 3/10).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 36/07

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    28 Vergleichbar den Grundsätzen der Liebhaberei bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach längeren Zeiten eines Verlust- bzw. Werbungskostenüberschusses erforderlich, dass der Steuerpflichtige darauf reagiert (ebenso Kanzler, FR 2010, 173).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH v. 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; BFH-Urt. v. 11. Januar 2005 IX R 15/03, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 18.04.1996 - VI R 5/95

    Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten, wenn der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Im Rahmen dieser Baumaßnahmen reicht eine lediglich subjektive, innere Absicht, später einmal vermieten zu wollen, nicht aus, solange sie sich nicht anhand objektiver Umstände dokumentiert (vgl. z. B. FG Hamburg Urt. v. 16. April 1998 V 132/95, StE 1998, 563; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Juli 1996 6 V 8/96, EFG 1996, 1211; FG Münster, Urt. v. 24. September 1996 5 K 5212/94 E, EFG 1997, 213; ebenso BFH-Urt. v. 18. April 1996 - VI R 5/95, BFH/NV 1996, 280).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten - die Einkünfteerzielungsabsicht - muss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen, wobei es sich dabei um Beweisanzeichen handelt, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz obliegt (grundlegend zum Vorstehenden BFH-Urt. v. 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH v. 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; BFH-Urt. v. 11. Januar 2005 IX R 15/03, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • FG Münster, 24.09.1996 - 5 K 5212/94
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    c) In vergleichbarer Weise hat das Niedersächsische FG durch Urteil vom 6. Mai 2010  11 K 12069/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1199 (vgl. ferner FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juli 2009  7 K 3007/05 B, 7 K 3007/05, Steuerberater Woche 2010, 196) entschieden, dass die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse aufgrund fehlender Einkunftserzielungsabsicht nicht abziehbar seien, wenn ein Grundstückseigentümer bereits seit zehn Jahren Renovierungsarbeiten an einem Grundstück selbst durchgeführt habe, der Entschluss zur Vermietung aber in absehbarer Zeit mangels zielgerichteter Durchführung der Renovierungsarbeiten nicht erkennbar geworden sei.
  • FG München, 23.01.2014 - 15 K 905/12

    Erlass teilweise vorläufiger Einkommensteuerbescheide

    In Anbetracht dieser langen Zeitspanne kann das Gericht nicht erkennen, dass die Klägerin zielgerichtet daraufhin gewirkt hat, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 6. Mai 2010 11 K 12069/08, juris).
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