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   FG Münster, 18.05.2010 - 15 K 4411/06 U   

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https://dejure.org/2010,6166
FG Münster, 18.05.2010 - 15 K 4411/06 U (https://dejure.org/2010,6166)
FG Münster, Entscheidung vom 18.05.2010 - 15 K 4411/06 U (https://dejure.org/2010,6166)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 15 K 4411/06 U (https://dejure.org/2010,6166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusätzliche Voraussetzungen der Differenzbesteuerung bei Inzahlungsgabe eines beweglichen Gegenstandes i.S.e. Wiederverkaufs; Begriff des gewerbsmäßigen Handelns; Begriff des "steuerpflichtigen Wiederverkäufers"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Wiederverkäufers im Sinne von § 25a UStG beim Kioskbesitzer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Begriff des Wiederverkäufers im Sinne von § 25a UStG beim Kioskbesitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Veräußerung von Anlagevermögen kann der Differenzbesteuerung unterliegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlagevermögen und Differenzbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung von Anlagevermögen kann Differenzbesteuerung unterliegen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Veräußerung von Anlagevermögen kann der Differenzbesteuerung unterliegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1563
  • EFG 2010, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.03.2006 - V R 35/04

    Umsatzsteuerpflichtige Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsberechtigung

    Auszug aus FG Münster, 18.05.2010 - 15 K 4411/06
    Zwar erkannte der BFH eine Steuerberatungsgesellschaft nicht als Wiederverkäufer an, weil diese nicht gewerbsmäßig mit Pkw´s handelte (Urteil vom 02.03.2006 V R 35/04, BStBl II 2006, 675).
  • BFH, 29.06.2011 - XI R 15/10

    Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1459 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a

    Hieraus resultiert zwar ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Wiederverkäufers, aber keine materiell-rechtliche Folge dergestalt, dass die Differenzbesteuerung nicht mehr anwendbar wäre (FG Münster, Urteil vom 18.05.2010 15 K 4411/06 U, EFG 2010, 1459; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG § 14a Anm. 81; Buschmann in Weymüller/Beck Online-Kommentar zum UStG § 25a Rz. 68).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2539/12

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a

    Hieraus resultiert zwar ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Wiederverkäufers, aber keine materiell-rechtliche Folge dergestalt, dass die Differenzbesteuerung nicht mehr anwendbar wäre (FG Münster, Urteil vom 18.05.2010 15 K 4411/06 U, EFG 2010, 1459; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG § 14a Anm. 81; Buschmann in Weymüller/Beck Online-Kommentar zum UStG § 25a Rz. 68).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2536/12

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a

    Hieraus resultiert zwar ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Wiederverkäufers, aber keine materiell-rechtliche Folge dergestalt, dass die Differenzbesteuerung nicht mehr anwendbar wäre (FG Münster, Urteil vom 18.05.2010 15 K 4411/06 U, EFG 2010, 1459; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG § 14a Anm. 81; Buschmann in Weymüller/Beck Online-Kommentar zum UStG § 25a Rz. 68).
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