Rechtsprechung
FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Solidaritätszuschlag: Keine Gewährung von AdV für Soli 2007
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SolZG
Keine Gewährung von AdV für Soli 2007 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Gewährung von AdV für Soli 2007
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Aussetzung der Vollziehung für Soli 2007
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1532
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- FG München, 18.08.2009 - 2 K 108/08
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes für den …
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Auf den Grad der Zweifel und damit eine Auseinandersetzung mit den Gründen auch der die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Entscheidungen (FG München Urteil vom 18. August 2009, 2 K 108/08, EFG 2010, 166, Juris; FG Münster Urteil vom 08. Dezember 2009, 1 K 4077/08 E, EFG 2010, 588, Juris; FG Köln Urteil vom 14. Januar 2010, 13 K 1287/09, BB 2010, 1054, Juris) kommt es nicht an. - FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr …
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Sie beziehen sich auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige konkrete Normenkontrollverfahren auf Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen (vom 25. November 2009, 7 K 143/08, Juris, Aktenzeichen des BVerfG: 2 BvL 3/10). - FG Köln, 14.01.2010 - 13 K 1287/09
Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2007 noch verfassungsgemäß
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Auf den Grad der Zweifel und damit eine Auseinandersetzung mit den Gründen auch der die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Entscheidungen (FG München Urteil vom 18. August 2009, 2 K 108/08, EFG 2010, 166, Juris; FG Münster Urteil vom 08. Dezember 2009, 1 K 4077/08 E, EFG 2010, 588, Juris; FG Köln Urteil vom 14. Januar 2010, 13 K 1287/09, BB 2010, 1054, Juris) kommt es nicht an.
- FG Münster, 08.12.2009 - 1 K 4077/08
Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Auf den Grad der Zweifel und damit eine Auseinandersetzung mit den Gründen auch der die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Entscheidungen (FG München Urteil vom 18. August 2009, 2 K 108/08, EFG 2010, 166, Juris; FG Münster Urteil vom 08. Dezember 2009, 1 K 4077/08 E, EFG 2010, 588, Juris; FG Köln Urteil vom 14. Januar 2010, 13 K 1287/09, BB 2010, 1054, Juris) kommt es nicht an. - BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10
Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Sie beziehen sich auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige konkrete Normenkontrollverfahren auf Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen (vom 25. November 2009, 7 K 143/08, Juris, Aktenzeichen des BVerfG: 2 BvL 3/10). - BFH, 01.04.2010 - II B 168/09
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Auszug aus FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Zusammenfassend ist dem Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes der Vorrang einzuräumen, wenn die AdV eines Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, hingegen der Eingriff beim Steuerpflichtigen infolge der Vollziehung als eher gering einzustufen wäre und keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen hätte (BFH Beschluss vom 1. April 2010, II B 168/09, DB 2010, 823, DStR 2010, 749, Juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10
Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes …
Die Rechtsprechung hat Fallgruppen gebildet, in denen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt wird, nämlich wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hat, wenn der BFH die Streit entscheidende Vorschrift bereits dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hat, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558, mit zahlreichen Nachweisen; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2010 3 V 62/10, EFG 2010, 1532).Dabei ist dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes dann der Vorrang einzuräumen, wenn die Vollziehungsaussetzung eines Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führte, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen hat (BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2010 3 V 62/10, EFG 2010, 1532).
Anders als bei der Tarifvorschrift des § 19 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG; dazu BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558) oder beim Solidaritätszuschlag (s. Beschluss des FG Hamburg vom 4. Juni 2010 3 V 62, EFG 2010, 1532) betrifft die Regelung in § 8 Abs. 2 GrEStG nur bestimmte (Ausnahme-) Fallgestaltungen im Rahmen der grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestände, so dass von der Aussetzung keine Breitenwirkung ausgeht (ebenso FG Münster, Beschluss vom 4. August 2010 3 V 936/10 F, BB 2010, 2206).
- FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der …
Dabei ist dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes dann der Vorrang einzuräumen, wenn die Vollziehungsaussetzung eines Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führte, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen hat (BFH-Beschlüsse vom 09.03.2012 VII B 171/11, DStR 2012, 605; vom 01.04.2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558; FG Hamburg, Beschluss vom 04.06.2010 3 V 62/10, EFG 2010, 1532).