Rechtsprechung
   FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 2550/09 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23954
FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 2550/09 Kg (https://dejure.org/2010,23954)
FG Münster, Entscheidung vom 27.08.2010 - 4 K 2550/09 Kg (https://dejure.org/2010,23954)
FG Münster, Entscheidung vom 27. August 2010 - 4 K 2550/09 Kg (https://dejure.org/2010,23954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines polnischen Arbeitnehmers auf deutsches Kindergeld trotz Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland; Möglichkeit einer Geltendmachung sozialer Leistungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis als Voraussetzung für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines polnischen Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: - Kindergeldberechtigung eines polnischen Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2006
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 18.12.2009 - 3 K 3986/08

    Anspruch auf Kindergeld auch bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in einem

    Auszug aus FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 2550/09
    Die der inländischen Vorschrift des § 62 Abs. 1 EStG vorgehenden überstaatlichen Vorschriften der Art. 1 Buchst. a ii, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Buchst. h, Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, Art. 73, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sehen als Rechtsfolge vor, dass der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates unterliegt, und zwar selbst dann, wenn er seinen Wohnsitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat (vgl. hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2009 3 K 3986/08, EFG 2010, 651 rkr. zum insoweit vergleichbaren Fall der befristeten Fortzahlung inländischen Kindergeldes trotz Wegfalls der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht bei auf Elternzeit beruhender fortwährender Versicherung in der inländischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11

    Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 -

    Schließlich seien die zutreffenden Erwägungen des FG Münster (Urteil vom 27. August 2010  4 K 2550/09 Kg, EFG 2010, 2006), wonach ein Arbeitnehmer, der nach der Beendigung eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Polen verlegt, für eine Übergangszeit von 90 Tagen inländisches Kindergeld erhalte, wenn er für diesen Zeitraum soziale Leistungen aus der inländischen Arbeitslosenversicherung beziehe, auf den vorliegenden Streitfall anwendbar.

    d) Der Kläger kann sich für seine Auffassung nicht auf den vom FG Münster (Urteil in EFG 2010, 2006) entschiedenen Fall stützen.

  • FG Thüringen, 13.07.2012 - 3 K 1158/10

    Ein vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der keinen

    Insoweit verweise der Kläger auf das Urteil des FG Münster vom 27.08.2010, 4 K 2550/09 Kg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht