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   FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09   

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FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09 (https://dejure.org/2009,10342)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.10.2009 - 15 K 110/09 (https://dejure.org/2009,10342)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 15 K 110/09 (https://dejure.org/2009,10342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit nach Freigabe der Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 1 FGO; § 41 Ab... s. 2 S. 1 FGO; § 102 FGO; § 157 Abs. 2 AO; § 2 Abs. 7 S. 1, 2 EStG; § 37 Abs. 3 S. 1, 3 EStG; § 35 InsO; § 38 InsO; § 53 InsO; § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 80 Abs. 1 InsO; § 81 InsO; § 295 Abs. 2 InsO
    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer gegenüber einem Insolvenzverwalter; Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids und eines Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheids gegenüber einem Insolvenzverwalter im Falle einer ...

  • Judicialis

    FGO § 41 Abs. 1; ; FGO § ... 41 Abs. 2; ; FGO § 102; ; AO § 157 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 7; ; EStG § 37 Abs. 3; ; InsO § 35; ; InsO § 38; ; InsO § 53; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 81; ; InsO § 295 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 332
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Im Falle einer Insolvenz ist diese einheitlich ermittelte Einkommensteuer aber den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien nach insolvenzrechtlichen Maßgaben zuzuordnen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356; BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).

    Sie wird mittels Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, a.a.O.; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569).

    Dementsprechend hat der BFH mit Urteil vom 11. November 1993 (XI R 73/92, a.a.O.) für das Jahr der Konkurseröffnung entschieden, dass gegen den Konkursverwalter die Einkommensteuer insoweit festgesetzt werden konnte, soweit sie die Konkursmasse betraf.

    Die einheitlich ermittelte Einkommensteuer ist nach dem Maßstab des Verhältnisses der jeweiligen (Teil-)Einkünfte aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Die steuerlichen Rechtsfolgen der Tatbestandsverwirklichung, also der Grund und die Höhe des Einkommensteueranspruchs, richten sich allein nach dem Steuerrecht (BFH-Urteil vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BStBl III 1964, 70; BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl I 1978, 356; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).

    Im Falle einer Insolvenz ist diese einheitlich ermittelte Einkommensteuer aber den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien nach insolvenzrechtlichen Maßgaben zuzuordnen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356; BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).

    Sie wird mittels Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, a.a.O.; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569).

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Die steuerlichen Rechtsfolgen der Tatbestandsverwirklichung, also der Grund und die Höhe des Einkommensteueranspruchs, richten sich allein nach dem Steuerrecht (BFH-Urteil vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BStBl III 1964, 70; BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl I 1978, 356; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).

    Im Falle einer Insolvenz ist diese einheitlich ermittelte Einkommensteuer aber den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien nach insolvenzrechtlichen Maßgaben zuzuordnen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356; BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).

  • BFH, 15.06.1983 - I R 76/82

    Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt aber insbesondere voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BStBl II 1983, 672 mit Nachweisen) und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl II 1981, 740).
  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Im Insolvenzverfahren sind Bescheide über Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören, an den Insolvenzverwalter zu richten (BFH-Beschluss vom 29. September 1970 II B 22/70, BStBl II 1970, 830).
  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Sie wird mittels Einkommensteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, a.a.O.; BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, a.a.O.; BFH-Urteil vom 5. März 2008 X R 60/04, BFH/NV 2008, 1569).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78

    Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 1979 IV R 42/78, BStBl II 1980, 147) liegt die Anpassung der Vorauszahlungen im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.
  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Zur Begründung äußerte sie die Ansicht, aufgrund der bedingungslosen Freigabe der selbstständigen Tätigkeit erbringe die Insolvenzschuldnerin durch ihre Arbeit und durch nicht zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände Leistungen, die nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. April 2005 (V R 5/04, BStBl II 2005, 848) keine Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) begründeten.
  • BFH, 22.12.2003 - IX B 100/03

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht gesondert anfechtbar

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen selbständig zu ermitteln und der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 IX B 100/03, BFH/NV 2004, 532 und BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BStBl II 1969, 314).
  • BFH, 07.02.1969 - VI R 174/67

    Veranlagungssteuern - Abschnittsprinzip - Grundlagen der Besteuerung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
    Aufgrund des Prinzips der Abschnittsbesteuerung sind für jeden Veranlagungszeitraum die Besteuerungsgrundlagen selbständig zu ermitteln und der Sachverhalt und die Rechtslage ohne Bindung an die frühere Beurteilung neu zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 IX B 100/03, BFH/NV 2004, 532 und BFH-Urteile vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 7. Februar 1969 VI R 174/67, BStBl II 1969, 314).
  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

  • FG Niedersachsen, 28.10.2008 - 13 K 457/07

    Bestimmung der Zuordnung von Steuerforderungen zu den verschiedenen

  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des

  • BFH, 07.11.1963 - IV 210/62 S

    Steuerbegünstigung bzgl. aus einer Konkursmasse erzielten Veräußerungsgewinnen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Nach Eröffnung "begründete" Ansprüche sind sog. Neuforderungen (Senat, Beschuss vom 13.04.2011 a.a.O.), so dass insoweit auch kein Erfordernis besteht, den Insolvenzverwalter zu beteiligen bzw. Bescheide gegen ihn zu erlassen (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 - 15 K 110/09 -).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist; im Insolvenzverfahren sind Bescheide über Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören, an den Insolvenzverwalter zu richten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 1. Dezember 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09).

    Entsprechendes gilt für die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, m.w.N.).

    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine

    Die von der Klägerin nachfolgend erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 332 veröffentlichten Gründen zum großen Teil Erfolg.
  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

    Vielmehr legen die §§ 35, 38, 53, 55, 80 und 81 InsO fest, dass die durch § 35 InsO definierte Insolvenzmasse den Altgläubigern sowie zur Befriedigung der Verfahrenskosten und der durch den Insolvenzverwalter begründeten Masseverbindlichkeiten zur Verfügung steht (siehe auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332; Braun, InsO, § 55 Rz. 15).

    Außerdem führt die Anwendung des § 35 Abs. 2 InsO dazu, dass für die Fälle eines selbstständig tätigen Insolvenzschuldners durch eine strikte Trennung der Insolvenzmasse vom insolvenzfreien Vermögen gewährleistet ist, dass auf der einen Seite die Insolvenzmasse den Altgläubigern als Haftungsmasse verbleibt und auf der anderen Seite die Neugläubiger des Insolvenzschuldners auf eine Haftungsmasse (das insolvenzfreie Vermögen) zugreifen können (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332).

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Sie kann sich aber auch gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners richten; in diesem Fall ist sie gegenüber dem Insolvenzschuldner festzusetzen (Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.10.2008, EFG 2009, 486; Urteil des Niedersächsischen FG vom 01.10.2009, EFG 2010, 332).

    Die hierzu vorliegenden FG-Urteile betreffen andere Sachverhalte (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24.02.2010, ZinsO 2010, 819, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VI R 21/10; Urteil des Niedersächsischen FG vom 01.10.2009, EFG 2010, 332, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit, nicht rechtskräftig, Az. BFH: VIII R 47/09; Urteil des FG Nürnberg vom 11.12.2008, EFG 2009, 867, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangen, nicht rechtskräftig, Az. BFH: X R 11/09).

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

    Da sie nicht dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen zuzuordnen sind und daher nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, sind sie durch Leistungsbescheid unmittelbar gegenüber dem Insolvenzschuldner festzusetzen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332; Uhländer in: Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Aufl. 2010, Rz. 1455).

    Die geschilderte Konsequenz ist vom Gesetzgeber gewollt, weil nur hierdurch sichergestellt werden kann, dass den Altgläubigern die Insolvenzmasse als Haftungsmasse erhalten bleibt und auf der anderen Seite Neugläubiger auf eine hiervon getrennte Haftungsmasse, nämlich das insolvenzfreie Vermögen, zugreifen können (wie hier Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung

    Nach Eröffnung "begründete" Ansprüche sind sog. Neuforderungen, so dass insoweit auch kein Erfordernis besteht, den Insolvenzverwalter zu beteiligen bzw. Bescheide gegen ihn zu erlassen (Senat, Urteil vom 15.05.2013 - L 11 KA 147/11 - ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 - 15 K 110/09 -).
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