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   FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05   

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https://dejure.org/2010,5286
FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05 (https://dejure.org/2010,5286)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.01.2010 - 1 K 1101/05 (https://dejure.org/2010,5286)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 1 K 1101/05 (https://dejure.org/2010,5286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einer nicht oder nur teilweisen Zugrundelegung der Buchführung; Möglichkeit einer Ergänzung der gemachten Angaben zu den Betriebsergebnissen durch eine Zuschätzung; Schätzungsmethoden als zulässige Hilfsmittel ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsbefugnis hinsichtlich eines Resaurants bei unglaubwürdigen Aufzeichnungen; kein Betriebsausgabenabzug bei Leistung an inländische Scheingesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzungsbefugnis hinsichtlich eines Restaurants bei unglaubwürdigen Aufzeichnungen - kein Betriebsausgabenabzug bei Leistung an inländische Scheingesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung: Gundsätze für das Hinzuschätzen von Einnahmen bei Buchführungsmängeln

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 772
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (32)

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
    Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, das durch eine Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine weitere Schätzungsmethode zu untermauern (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

    Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
    Aber auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH v. 8. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226; v. 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl. II 2001, 775).

    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH v. 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229; v. 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05
    Räumlich weit voneinander ausgeübte ungleichartige gewerbliche Betätigungen werden regelmäßig in eigenständigen Gewerbebetrieben ausgeübt (BFH vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BStBl II 1985, 131; vom 9. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901; für zwei Gaststätten: FG München vom 13. März 1996 9 K 2498/92, juris).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    Die Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob und wie das Finanzamt geschätzt hat (vgl. nur BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BStBl II 1982, 409; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Die Feststellung eines Kassenbestands, für den ein Kassenbuch bei einer Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich aufgrund ordnungsgemäßer Buchführung erforderlich ist, kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Februar 1973 IV R 69/69, BStBl II 1973, 480; BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

    Die Aufzeichnungen müssen so klar und vollständig sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in vertretbarer Zeit den Umfang der Einkünfte plausibel machen (vgl. § 63 Abs. 1 UStDV und allgemein § 145 Abs. 1 Satz 1 AO; siehe auch Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris; Beschluss des FG Düsseldorf vom 23. August 2010 17 V 972/10 A (E, G, U, F), juris).

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege und die Schaffung einer Möglichkeit des Nachvollzugs der erklärten Einnahmen anhand der Aufzeichnungen ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die Betriebseinnahmen vollständig erfasst und die geltend gemachten Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst sind (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Beschluss des FG Düsseldorf vom 23. August 2010 17 V 972/10 A (E, G, U, F), juris).

    Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmenüberschussrechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m.w.N.; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juli 2007 14 K 3368/06 B, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Daher müssen die Betriebseinnahmen auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Vermeidung einer Schätzung mit der gebotenen Klarheit und Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet werden (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

    dd) Die Rechtsprechung hat es dagegen abgelehnt, eine bloße handschriftliche Liste der täglichen Umsätze ohne Aufbewahrung weiterer Belege als ordnungsgemäße Aufzeichnung der Betriebseinnahmen anzuerkennen (Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juli 2007 14 K 3368/06 B, juris; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der seine Mitwirkungspflicht verletzende Steuerpflichtige soll nicht besser stehen als derjenige, der die Besteuerungsgrundlagen ordnungsgemäß aufzeichnet und erklärt (Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

  • FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16

    Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Die Anforderungen, die das Finanzgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05 stelle, seien erfüllt.

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben - wie dem der Klägerin - ist es zur Vermeidung der Einnahmeneinzelaufzeichnung kaum zu umgehen, ein detailliertes Kassenkonto oder ein Kassenbuch zu führen (Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07 juris; FG Saarland vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

    Die Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob und wie das Finanzamt geschätzt hat (vgl. nur Urteil des BFH vom 02.02.1982, VIII R 65/80 , BStBl. II 1982, 409; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Sämtliche Geschäftsvorfälle sind ihrer zeitlichen Reihenfolge nach mit ihrem richtigen Inhalt festzuhalten ( Gerichtsbescheid des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

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    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

    Die Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob und wie das Finanzamt geschätzt hat (vgl. nur Urteil des BFH vom 02.02.1982, VIII R 65/80, BStBl. II 1982, 409; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

    Sämtliche Geschäftsvorfälle sind ihrer zeitlichen Reihenfolge nach mit ihrem richtigen Inhalt festzuhalten (Gerichtsbescheid des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07, juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, EFG 2010, 772 ).

  • FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsisches FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17

    Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, bei denen die Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Hamburg, 16.01.2018 - 2 V 304/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsgemäße Buchführung bei

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben, bei denen die Bareinnahmen mittels einer offenen Ladenkasse erfasst werden, sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2016 X B 41/16, BFH/NV 2017, 310; Sächsisches FG vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772).

    Der Kassenbestand ist sodann rechnerisch um die belegmäßig festgehaltenen Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die ebenfalls dokumentierten Einlagen zu mindern, so dass sich die Einnahme ergibt (vgl. Sächsischen FG, Beschluss vom 4. April 2008 5 V 1035/07, juris; FG Saarland, Urteil vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; FG Münster, Urteil vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).

  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Dies gilt auch für die Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die - zur Vermeidung einer Schätzung - mit der gebotenen Klarheit und Nachvollziehbarkeit aufzuzeichnen sind (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2010, 772 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 23.08.2010 - 17 V 972/10

    Schätzungsbefugnis eines Finanzamts bzgl. der Einkünfte eines seine Einnahmen

    Dies gilt auch für die Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, die - zur Vermeidung einer Schätzung - mit der gebotenen Klarheit und Nachvollziehbarkeit aufzuzeichnen sind (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 13.01.2010, 1 K 1101/05, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2010, 772 m.w.N.).
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