Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 07.11.2008

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   FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 K 1078/05 (https://dejure.org/2009,11847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 4
    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein Gestaltungsmissbrauch entgegen steht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein Gestaltungsmissbrauch entgegen steht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • FG Düsseldorf, 12.05.2003 - 7 K 3172/01

    Anteilsrotation; Wesentlichkeitsgrenze; Ausschüttungsbedingte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Das Motiv, Steuern zu sparen, mache eine Gestaltung nicht unangemessen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFH/NV 2001, 1636; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2003, Az. 7 K 3172/01 E, EFG 2003, 1247 ).

    Der BFH-Entscheidung vom 18. Juli 2001 I R 48/97 (a.a.O.) und dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, 7 K 3172/01 E (a.a.O.) hätten jeweils Veräußerungen (Liquidationen) im Ganzen an fremde Dritte zugrunde gelegen.

    Es müsse den Gesellschaftern freistehen, ihre Anteile zu veräußern oder die Gesellschaft zu liquidieren (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2003, 7 K 3172/01 E, a.a.O.).

    Daher ist auch das vom Kläger zitierte Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2003 7 K 3172/01 (a.a.O.) überhaupt nicht auf den hier vorliegenden Fall übertragbar.

  • BFH, 11.10.2000 - I R 99/96

    Ausländischer Investmentfond: Einkünfte aus Beteiligung - abschließende Regelung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Steuerlich sinnvolle Gestaltungen seien nicht als missbräuchlich nach § 42 AO anzusehen, da grundsätzlich jeder Steuerpflichtige frei sei, seine Angelegenheiten so zu einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zahlen müsse (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl II 2001, 22).

    Ordnungsgemäß abgewickelte endgültige Dispositionen könnten demgegenüber nicht allein deshalb, weil sie im Hinblick auf einen steuerlichen Stichtag erfolgt seien, als missbräuchlich verworfen werden (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, a.a.O.; vom 27. März 2001 I R 129/98, BFH/NV 2001, 1539).

    Das angeführte BFH-Urteil vom 11. Oktober 2000 ( I R 99/96, a.a.O.) sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da in dem Urteilsfall die Einkunftsquelle, nämlich der Fondsanteil, im Wege der Veräußerung tatsächlich aufgegeben worden sei.

    Darüber hinaus fehle es an einem Umgehungstatbestand, da die Gestaltung nicht zu einer Umgehung des in 2001 geltenden Rechts geführt habe, sondern lediglich der für die Anerkennung der Verluste in voller Höhe maßgebliche Stichtag ausgenutzt worden sei (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, a.a.O.).

  • BFH, 01.02.2008 - IX B 251/07

    Zu allgemein gehaltene Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig: Missbrauch bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    So habe auch der BFH jüngst einen Missbrauch nach § 42 AO für möglich gehalten, wenn der Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht verbunden sei (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    c) Anzunehmen ist ein Gestaltungsmissbrauch bei einem gleichzeitig vereinbarten Rückerwerb, wenn hierdurch Steuergesetze umgegangen werden und es hierfür an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehlt (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BStBl II 1998, 637 , und BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, BFH/NV 2008, 813 ).

    d) Das Gericht sieht hier vielmehr eine Parallele zu dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt, bei dem ein Verkauf mit einem gleichzeitigen Rückerwerbsrecht versehen war (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2008 IX B 251/07, a.a.O.).

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Schließlich beziehen sich die Kläger noch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 ( IX R 77/06, BStBl II 2008, 789 ), das die Vorinstanz (Finanzgericht Münster, Urteil vom 30. Mai 2006, 11 K 6601/02 E, EFG 2006, 1302 ) aufgehoben hat.

    b) Insoweit besteht vorliegend ein wesentlicher Unterschied zu den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02, DStRE 2005, 247 und des BFH vom 29. Mai 2008 ( IX R 77/06, a.a.O.).

    Gleiches gilt für den vom BFH im Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06 entschiedenen Fall, da bei der dortigen Gestaltung die Veräußerer der Gesellschaftsanteile gerade auf Dauer zwischen sich und die Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft geschaltet hatten und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zogen.

  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Das Motiv, Steuern zu sparen, mache eine Gestaltung nicht unangemessen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFH/NV 2001, 1636; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2003, Az. 7 K 3172/01 E, EFG 2003, 1247 ).

    Der BFH-Entscheidung vom 18. Juli 2001 I R 48/97 (a.a.O.) und dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, 7 K 3172/01 E (a.a.O.) hätten jeweils Veräußerungen (Liquidationen) im Ganzen an fremde Dritte zugrunde gelegen.

    Das Motiv, Steuern zu sparen, allein mache eine Gestaltung nicht unangemessen (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 18. Juli 2001 I R 48/97, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02

    Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Veräußerung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Diesbezüglich sehen sich die Kläger durch ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2004 (Az.: 12 K 72/02, DStRE 2005, 247 ) bestätigt.

    b) Insoweit besteht vorliegend ein wesentlicher Unterschied zu den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02, DStRE 2005, 247 und des BFH vom 29. Mai 2008 ( IX R 77/06, a.a.O.).

  • FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 6601/02

    Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Schließlich beziehen sich die Kläger noch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 ( IX R 77/06, BStBl II 2008, 789 ), das die Vorinstanz (Finanzgericht Münster, Urteil vom 30. Mai 2006, 11 K 6601/02 E, EFG 2006, 1302 ) aufgehoben hat.

    Die unangemessene rechtliche Gestaltung muss zudem zweckgerichtet zur Umgehung eines Steuergesetzes gewählt worden sein, das heißt, es muss mit Umgehungsabsicht gehandelt werden (Finanzgericht Münster, Urteil vom 30. Mai 2006, 11 K 6601/02 E, EFG 2006, 1302 ).

  • BFH, 08.05.2003 - IV R 54/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Hierfür spreche insbesondere das BFH-Urteil vom 08. Mai 2003 (Az. IV R 54/01, BStBl II 2003, 854 zur Anteilsrotation, bei der ein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von Aktien an eine nahe stehende Personengesellschaft und anschließender ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung angenommen worden sei).

    Ebenso ist die vorliegende Gestaltung mit dem vom BFH in seinem Urteil vom 8. Mai 2003 IV R 54/01 entschiedenen Fall vergleichbar, wonach eine Anteilsrotation als rechtsmissbräuchlich angesehen wurde, wenn die Veräußerung nicht auf Dauer angelegt sei, sondern ein bloßes 'Hin und Her' darstelle.

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Die Gesellschafter hätten nicht die gleichen Anteile, sondern nur Anteile der gleichen Art erworben (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BStBl II 2000, 527 ).

    Es habe sich auch nicht um dieselben Anteile sondern um andere Anteile, nämlich der gleichen Art. an der M + P GmbH gehandelt (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BStBl II 2000, 527 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 10.04.2003 - 2 K 304/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
    Auch die vom Beklagten angeführten Urteile zu einer Veräußerung zwischen nahen Angehörigen, insbesondere die Urteile des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10. April 2003, 2 K 304/00, EFG 2003, 1553 , und des Finanzgerichts München vom 4. Oktober 1999, 13 K 3944/96, DStRE 2000, 293, seien auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Geschieht dies nicht, so spricht das für eine Umgehungsabsicht (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. April 2003, 2 K 304/00, EFG 2003, 1553 ; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 42 Rz. 22).

  • FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 3380/04

    Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen des

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

  • FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02

    EStG, AO: Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten

  • BFH, 22.01.2002 - VIII R 46/00

    Schenkung - Rückgewähr durch Darlehen im Rahmen eines Gesamtplans

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • FG Saarland, 17.06.2008 - 2 K 1179/04

    Gestaltungsmissbrauch und Anteilsverkauf

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

  • BFH, 31.07.2002 - X R 103/96

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen;

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

  • BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei einem Kaufvertrag über ein

  • FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03

    Keine Realisierung eines Spekulationsverlusts bei Rückerwerb sämtlicher Aktien am

  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • FG München, 04.10.1999 - 13 K 3944/96

    Unengeltlicher Erwerb von GmbH-Anteilen von der Ehefrau zur Herstellung einer

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 62/05

    Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4

  • BFH, 27.03.2001 - I R 120/98

    Veräußerung - Fondsanteile - Überschüsse - Besteuerung - Einkommensteuer -

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

    Das Finanzgericht (FG) folgte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 veröffentlichten Urteil der Auffassung des FA, die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG komme im Streitfall nicht in Betracht, da in dem gleichzeitig vereinbarten erneuten Erwerb der Gesellschaftsanteile, für den es an einem wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen außersteuerlichen Grund fehle, ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 AO) liege.
  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

    Alt. FGO in Gestalt einer Divergenz ist nicht erforderlich; denn die gerügten Abweichungen zu den BFH-Entscheidungen (Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 62/05, BFHE 221, 227, BStBl II 2008, 856; Beschluss vom 29. Januar 2009 IX B 23/08, nicht veröffentlicht, juris) und zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2009  4 K 1078/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99 --Leitsatz--, Revision IX R 40/09) liegen nicht vor.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22710
FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07 E (https://dejure.org/2008,22710)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2008 - 1 K 2012/07 E (https://dejure.org/2008,22710)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2008 - 1 K 2012/07 E (https://dejure.org/2008,22710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine zulässige Änderung von Steuerbescheiden; Begriff der Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO); Voraussetzungen der Versagung des Betriebsausgabenabzuges gem. § 164 Abs. 2 AO; Beweislast bei fehlender Feststellungsmöglichkeit einer ...

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; AO § 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 4
    Voraussetzungen für eine zulässige Änderung von Steuerbescheiden; Neue Tatsachen; Betriebliche Veranlassung; Unzureichende Mitwirkung; Änderungsbefugnis; Beweismittel

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für eine zulässige Änderung von Steuerbescheiden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die tatsächlichen Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO trägt das Finanzamt (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBl II 1995, 192).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 90/02

    Gerichtliches Protokoll; Verwertung von Beweisergebnissen aus fremden Verfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07
    Hierunter fallen Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller und immaterieller Art (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH, Urteil vom 05.08.2004 VI R 90/02, BFH/NV 2005, 501 und vom 30.10.2003 III R 24/02, BStBl II 2004, 394).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 24/02

    Nachträgliche Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 1 K 2012/07
    Hierunter fallen Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller und immaterieller Art (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH, Urteil vom 05.08.2004 VI R 90/02, BFH/NV 2005, 501 und vom 30.10.2003 III R 24/02, BStBl II 2004, 394).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Die Klage hatte in diesem Punkt Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 99).
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