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   FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09   

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FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09 (https://dejure.org/2011,4081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2011 - 6 K 2473/09 (https://dejure.org/2011,4081)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 6 K 2473/09 (https://dejure.org/2011,4081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abzugsverbot der AfA eines betrieblich genutzten Oldtimers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzungen (AfA) für einen Jaguar E-Type Baujahr 1973 als Betriebsausgaben; Abgrenzung zwischen dem betrieblichen Bereich und der privaten Lebensführung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Oldtimer (betrieblich genutzt) - AFA-Abzug

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG für Aufwendungen für einen Oldtimer Jaguar E-Type Baujahr 1973

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Oldtimer im Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung für einen betrieblich genutzten Oldtimer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Oldtimer keine Betriebsausgaben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben - Kosten für 30 Jahre alten Jaguar E-Type sind unangemessene Repräsentationsaufwendungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.2007 - I R 27/05

    Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09
    Als "ähnliche Zwecke" sind nach der Überzeugung des Senats auch Aufwendungen für den streitgegenständlichen Oldtimer zu qualifizieren, da dieser eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweist wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (zu Sportflugzeugen vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFH/NV 2007, 1230).

    Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen generell nicht abziehbar sein sollen, weil sie nach Auffassung des Gesetzgebers bereits ihrer Art nach als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen sind (BFH-Urteil vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFH/NV 2007, 1230).

    Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG greift jedenfalls immer dann ein, wenn ein in der Vorschrift genanntes Wirtschaftsgut in einer Weise eingesetzt wird, die bei typisierender Betrachtung dazu geeignet ist, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFH/NV 2007, 1230).

  • BFH, 22.12.2008 - III B 154/07

    Kein Abzug der Betriebsausgaben für einen Rennwagen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09
    c) Eine Ausnahme vom Abzugsverbot käme selbst dann nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen zwar (typisierend) der Repräsentation, Unterhaltung, Freizeitgestaltung oder sportlichen Betätigung dienen, aber private Neigungen des Unternehmers durch betriebliche Interessen in den Hintergrund gedrängt werden (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 579).
  • BFH, 05.02.2007 - IV B 73/05

    Pkw-Oldtimer als BV

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09
    d) Der Senat kann somit offen lassen, ob die Zuführung des Pkw zum Betriebsvermögen der Klägerin bereits deshalb nicht betrieblich veranlasst war, weil es sich um ein reines Liebhaberfahrzeug handelte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2007 IV B 73/05, BFH/NV 2007, 1106).
  • BFH, 03.02.1993 - I R 18/92

    Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten bei gewerblicher Nutzung abzugsfähige

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09
    Aufwendungen für die in der Vorschrift genannten Zwecke sind vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie einer sportlichen Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der Repräsentation dienen (BFH-Urteil vom 3. Februar 1993 I R 18/92, BStBl II 1993, 367; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BStBl II 2001, 575).
  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09
    Aufwendungen für die in der Vorschrift genannten Zwecke sind vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie einer sportlichen Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der Repräsentation dienen (BFH-Urteil vom 3. Februar 1993 I R 18/92, BStBl II 1993, 367; vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BStBl II 2001, 575).
  • FG Hamburg, 11.10.2018 - 2 K 116/18

    Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini Aventador

    Hiervon werden auch Kraftahrzeuge erfasst, weil auch sie der Repräsentation des Unternehmens, der sportlichen Betätigung oder den privaten Neigungen des Unternehmers oder Gesellschafters dienen können (Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508; BFH-Beschlüsse vom 10. August 2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097; vom 22. Dezember 2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 83).

    Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG greift daher jedenfalls immer dann ein, wenn ein in der Vorschrift genanntes Wirtschaftsgut in einer Weise eingesetzt wird, die bei typisierender Betrachtung dazu geeignet ist, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFH/NV 2007, 1230; FG Baden-Württemberg 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508).

    Jedenfalls kommt eine Ausnahme vom Abzugsverbot selbst dann nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen zwar typisierend der Repräsentation, Unterhaltung, Freizeitgestaltung oder sportlichen Betätigung dienen, die privaten Neigungen des Unternehmers aber durch betriebliche Interessen in den Hintergrund gedrängt werden (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 579; FG Baden-Württemberg Urteil vom 28. Februar 2011, EFG 2011, 1508).

  • FG Nürnberg, 27.01.2012 - 7 K 966/09

    Aufwendungen für einen Ferrari Spider als Betriebsausgabe

    Hinzu kommt, dass bei einer typisierenden Betrachtungsweise der Erwerb eines solchen Sportwagens vornehmlich private Interessen und Neigungen des Unternehmers berührt, und zwar aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes und der Seltenheit im Straßenverkehr (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508).
  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 5 K 284/13

    Steuerliche Behandlung des den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsentgelts

    Weil ein VW Golf erkennbar nicht zu der Kategorie unangemessener KFZ gehört (vgl. z.B. Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, juris, zu einem Oldtimer Jaguar E), kommt auch ein Abzugsverbot nach dem gem. § 9 Abs. 5 S.1 EStG sinngemäß anwendbaren § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG - Aufwendungen für Jagd, Fischerei ... sowie für ähnliche Zwecke nicht in Betracht.
  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

    Es handelt sich um ein Oldtimer-Fahrzeug (Erstzulassung 1980), das aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes (zweisitziges Cabriolet), seiner Motorisierung (160 KW, Hubraum 4.489 cm3), seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet ist, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508 ; nachfolgend BFH-Beschluss vom 10.08.2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097 ).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 238/14

    Betriebsausgabenabzug für Leasingaufwendungen für einen "Supersportwagen" - kein

    a) Zutreffend ist zwar die Annahme des Beklagten, dass auch der Unterhalt eines Liebhaberfahrzeugs wie etwa eines Oldtimers (Senatsurteil vom 28. Februar 2011 - 6 K 2473/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens) oder eines Rennwagens (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2008 - III B 154/07, BFH/NV 2009, 579; Urteil des FG München vom 28. September 2005 - 10 K 1427/03, juris) zu den genannten "ähnlichen Zwecken" gehört (gleicher Ansicht: Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach - HHR -, EStG/KStG, § 4 EStG Anm. 1320).
  • FG Münster, 29.04.2011 - 4 K 4855/08

    Zordnung eines Oldtimers zum Privat- oder Betriebsvermögen eines Arztes

    Hinzu kommt, dass bei einer typisierenden Betrachtungsweise der Erwerb eines Oldtimers vornehmlich private Interessen und Neigungen des Unternehmers berührt, und zwar aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes und der Seltenheit im heutigen Straßenverkehr (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 6 K 2473/09, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kostenübernahme für ein TV-Abonnement -

    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
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