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   FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08   

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FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08 (https://dejure.org/2010,19099)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2010 - 5 K 5356/08 (https://dejure.org/2010,19099)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2010 - 5 K 5356/08 (https://dejure.org/2010,19099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einheitlicher Erwerbsvorgang bei erst 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen Generalübernehmervertrag - Modifizierung des ursprünglichen Generalübernehmervertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Grundstückkaufvertrags als Teil eines einheitlichen auf den Erwerb eines kernsanierten Bürogebäudes gerichteten Rechtsgeschäfts im Rahmen der Grunderwerbsteuer; Voraussetzungen für die Bestimmung des Gegenstands des Erwerbsvorgangs im Rahmen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 9 Abs. 1; GrEStG § 8 Abs. 1
    Einheitlicher Gunderwerbsteuervorgang auch bei wesentlicher Modifizierung des erst 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen Generalübernehmervertrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitlicher Gunderwerbsteuervorgang auch bei wesentlicher Modifizierung des erst 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen Generalübernehmervertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.05.1994 - II R 62/91

    Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtendem Gebäude

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    All dies schließt nicht aus, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im zukünftigen Zustand ist (BFH-Urteil vom 26. August 1992 II R 100/89, BFH/NV 1993, 563 und vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BfH/NV 1994, 901).
  • BFH, 26.08.1992 - II R 100/89

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    All dies schließt nicht aus, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im zukünftigen Zustand ist (BFH-Urteil vom 26. August 1992 II R 100/89, BFH/NV 1993, 563 und vom 11. Mai 1994 II R 62/91, BfH/NV 1994, 901).
  • FG Hessen, 18.02.2009 - 5 K 542/03

    Abgrenzung zwischen dem Erwerb eines bebauten und eines unbebauten Grundstücks;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    Bei Verkäufen von Häusern mit zu errichtenden Gebäuden sind Änderungen von Wohnungsgrundrissen, des Treppenhauses usw. durchaus üblich und werden auch beim typischen Hauskauf als Käuferwunsch realisiert (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18. Februar 2009 5 K 542/03, dokumentiert in juris).
  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    Sie weise darauf hin, dass der Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05 (BFH/NV 2006, 123) ausgeführt habe, der Annahme eines einheitlichen Vertragswerks könne schon die zeitliche Differenz von nur mehr als acht Monate zwischen Grundstückkauf und Abschluss eines Generalunternehmervertrag entgegenstehen.
  • BFH, 23.08.2007 - II B 3/07

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    Maßgeblich ist, dass der von der Y-AG vorbereitete Geschehensablauf sich tatsächlich verwirklicht hat (vergl. BFH-Beschluss vom 23. August 2007 II B 3/07, BFH/NV 2007, 2348, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.07.2009 - II R 58/07

    Vorliegen eines einheitlichen, aus Grundstück und Gebäude bestehenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    Zur Annahme eines solchen Zusammenhangs reicht es aus, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis zur Baureife gediehenen Vorplanung ein Gebäude in einem bestimmten Sanierungszustand zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt (BFH-Urteil vom 29. Juli 2009 II R 58/07, BFH/NV 2010, 63, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.03.2010 - II B 130/09

    Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher, aus Grundstück und Gebäude bestehender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 5 K 5356/08
    bestimmt, sondern auch durch den objektiv engen sachlichen Zusammenhang zwischen den betreffenden Verträgen (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Beschluss vom 19. März 2010 II B 130/097, BFH/NV 2010, 1659), die insgesamt zu dem Erfolg führen, dass die Klin das Grundstück mit dem darauf stehenden Gebäude in saniertem Zustand erhielt.
  • BFH, 28.03.2012 - II R 57/10

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei 19 Monate nach dem Grundstückskaufvertrag

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1644 veröffentlicht.
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