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   FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10   

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https://dejure.org/2011,19264
FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10 (https://dejure.org/2011,19264)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2011 - 3 K 249/10 (https://dejure.org/2011,19264)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 3 K 249/10 (https://dejure.org/2011,19264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei durch Steuerberater zur Prüfung überlassener komprimierter "Elster"-Steuererklärung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24b Abs. 1 S. 1 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Anspruch auf die Gewährung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende aufgrund der räumlichen Trennung der Kindeseltern ist eine korrekturfähige nachträgliche Tatsache; Anspruch auf die Gewährung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende aufgrund der räumlichen ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei komprimierter "Elster"-Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei komprimierter "Elster"-Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf die Gewährung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende aufgrund der räumlichen Trennung der Kindeseltern ist eine korrekturfähige nachträgliche Tatsache; Anspruch auf die Gewährung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende aufgrund der räumlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Der Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben in der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige sich nicht dadurch entziehen, dass er die Ausarbeitung der Steuererklärung seinem steuerlichen Berater überträgt (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2009 - VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl. II 2010, 531).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2009 (VI R 58/07, BFHE 227, 365, BStBl. II 2010, 531) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem es um das nachträgliche Bekanntwerden von als außergewöhnliche Belastungen zu qualifizierenden Krankheitskosten ging, besteht nach Auffassung des entscheidenden Gerichts auch keine Verpflichtung des Steuerberaters sich jährlich nach dem Stand der ehelichen oder nichtehelichen Beziehung des Mandanten zu erkundigen, wenn insoweit keine Anhaltspunkte für eine steuerrelevante Veränderung vorliegen.

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29. Juni 1984 - VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693, vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - X B 199/09, BFH/NV 2010, 598) handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich festgestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.

    Auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie handelt daher grob fahrlässig, wenn er eine im Erklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verstandene Frage nur deshalb nicht oder nur unvollständig beantwortet, weil er infolge eines Rechtsirrtums der Ansicht ist, die unterlassenen Angaben hätten in seinem Einzelfall keine Auswirkung (BFH-Urteile vom 9. August 1991 - III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl. II 1992, 65, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866).

  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29. Juni 1984 - VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693, vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - X B 199/09, BFH/NV 2010, 598) handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich festgestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.
  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Dabei kommt es auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten des Finanzamtes beim Abschluss der Willensbildung in Bezug auf den zu ändernden Steuerbescheid an (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 - V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl. II 1998, 367).
  • BFH, 10.12.2009 - X B 199/09

    Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29. Juni 1984 - VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693, vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - X B 199/09, BFH/NV 2010, 598) handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich festgestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Auch ein steuerrechtlich nicht ausgebildeter Laie handelt daher grob fahrlässig, wenn er eine im Erklärungsformular ausdrücklich gestellte und auch verstandene Frage nur deshalb nicht oder nur unvollständig beantwortet, weil er infolge eines Rechtsirrtums der Ansicht ist, die unterlassenen Angaben hätten in seinem Einzelfall keine Auswirkung (BFH-Urteile vom 9. August 1991 - III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl. II 1992, 65, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 32/00

    Ausfüllen der Steuererklärung, grobes Verschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29. Juni 1984 - VI R 181/80, BFHE 141, 232, BStBl II 1984, 693, vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441, vom 19. Dezember 2006 - VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - X B 199/09, BFH/NV 2010, 598) handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob fahrlässig i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich festgestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.
  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.05.2011 - 3 K 249/10
    Der Kläger war daher gehalten, die von seinem Steuerberater vorbereitete Steuererklärung daraufhin zu überprüfen, ob die in dem Steuerformular gestellten und sie betreffenden Fragen vollständig beantwortet waren (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 - I R 62/95, BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes

    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1677 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 17.04.2014 - III B 146/13

    Keine Divergenz nach Aufhebung der vorgeblichen Divergenzentscheidung durch den

    b) Soweit die Klägerin eine Abweichung von der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 24. Mai 2011  3 K 249/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1677) rügt, scheitert eine Revisionszulassung daran, dass insoweit keine Abweichung vorliegen kann.
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 4034/09

    Zahlung für eine haushaltsnahe Dienstleistung in einem anderen VZ keine neue

    Es kann weiter der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige in Unkenntnis des Zu- und Abflussprinzips des § 11 EStG bei der Anfertigung seiner Steuererklärung eine den Werbungskosten zuzuordnende Vorauszahlung vergisst, weil er die erst im Folgejahr eingegangene Rechnung bei den Belegen des Folgejahres abgeheftet hat (vgl. Finanzgericht Köln Urteil vom 05.09.1991 7 K 476/90, EFG 1992, 171) oder wenn der Steuerberater dem Steuerpflichtigen als steuerlichen Laien, eine sogenannte komprimierte - um nicht ausgefüllte Felder - bereinigte Elster-Erklärung zur Prüfung und Unterzeichnung überlässt und die Erklärung als letzte bekannte Anschrift der ausgezogenen Kindesmutter die alte gemeinsame Familienadresse enthält (s. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 24.05.2011 3 K 249/10, EFG 2011, 1677).
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