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   FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04   

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https://dejure.org/2009,28642
FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04 (https://dejure.org/2009,28642)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2009 - 13 K 299/04 (https://dejure.org/2009,28642)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 13 K 299/04 (https://dejure.org/2009,28642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übertragung des Betreuungsfreibetrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängen einer Übertragung eines Kinderfreibetrags von einer Unterhaltspflichtverletzung durch den Inhaber des zu übertragenden Kinderfreibetrags; Antrag auf Übertragung eines Betreuungsfreibetrags als rückwirkendes steuerliches Ereignis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags - Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1703
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04
    § 32 Abs. 6 EStG gewähre seit dem Veranlagungszeitraum 2000 zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Betreuungsfreibetrag (ab 2002 Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf), nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. November 1998 (2 BvR 1057/91 u.a., BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) gefordert habe, dass Kinderbetreuungskosten bei allen Eltern und nicht nur bei Alleinerziehenden steuerlich berücksichtigt werden müssten.

    In der Entscheidung heißt es: "In der Literatur sind Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit erhoben worden, weil nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a. (BStBl II 1999, 182) die betreuungsbedingte Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit unabhängig von der Art der Betreuung des Kindes und den konkreten Aufwendungen zu berücksichtigen sei (Heuermann, Deutsches Steuerrecht 2000, 1546; Schmidt/Glanegger, EStG, 23. Aufl., § 32 Rz. 56).

    Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, steht auch nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in BStBl II 1999, 182.

  • BFH, 18.05.2006 - III R 71/04

    Übertragung des Betreuungsfreibetrags

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04
    Auf den Hinweis des Gerichts vom 2. Dezember 2008, dass der Bundesfinanzhof die zu entscheidende Rechtsfrage in seinem Urteil vom 18. Mai 2006 III R 71/04 (BFH/NV 2006, 1928, BStBl II 2008, 352) geklärt habe, haben die Kläger vorgetragen, § 32 Abs. 6 Satz 7 Halbsatz 1 EStG sei verfassungswidrig.

    Insoweit hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. Mai 2006 III R 71/04 (BFH/NV 2006, 1928, BStBl II 2008, 352) bereits entschieden, dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist.

  • BFH, 10.10.1996 - III R 94/93

    Übertragung des Kinderfreibetrags - Änderung des Steuerbescheids - Zustimmung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04
    Er folgt der Tatbestandsverwirklichung - dem Eltern-Kind-Verhältnis während des Veranlagungszeitraums - zeitlich nach und wirkt somit auf den Steueranspruch, wie er ohne die Berücksichtigung des Freibetrags des anderen Elternteils bei dem Steuerpflichtigen schon entstanden ist, zurück (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 94/93, BFHE 181, 458, zur Übertragung des Kinderfreibetrages).
  • FG München, 09.05.2007 - 1 K 1324/07

    Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04
    Verfassungsrechtliche Zweifel an bestehen auch an dieser Fassung der Vorschrift aus den zuvor dargestellten Gründen nicht (so auch: FG München, Urteil vom 9. Mai 2007 1 K 1324/07, EFG 2007, 1245).
  • Drs-Bund, 27.08.1999 - BT-Drs 14/1513
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 13 K 299/04
    Durch diese Regelung sollte eine Übertragung des Betreuungsfreibetrags abweichend vom Kinderfreibetrag ermöglicht werden (BTDrucks 14/1513, 15).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 42/07

    Zur Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder

    Nach herrschender Meinung gilt für die Übertragung des mit dem Zweiten Gesetz zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I 2001, 2074, BStBl I 2001, 533) eingeführten BEA-Freibetrages nichts anderes (neben der Vorinstanz auch die Vorinstanz zum anhängigen Revisionsverfahren III R 49/10 = FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 2009  13 K 299/04, EFG 2011, 1703; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 Rz 134; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 Rz 932; Schmidt/Loschelder, EStG, 30. Aufl., § 32 Rz 92; Dürr in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 32 Rz 134; kritisch Blümich/Selder, § 32 EStG Rz 231; Greite, BFH-Rechtsprechung zum Kindergeld im Jahr 2006, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 3a, 2465, 2476).
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