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   FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07 E   

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https://dejure.org/2011,22190
FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07 E (https://dejure.org/2011,22190)
FG Münster, Entscheidung vom 18.01.2011 - 15 K 2392/07 E (https://dejure.org/2011,22190)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 15 K 2392/07 E (https://dejure.org/2011,22190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit wegen einer Einsatzwechseltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einsatzwechseltätigkeit: - Keine Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.09.2005 - VI R 93/04

    Rettungsassistent - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt.

    Dementsprechend hat sich der BFH auf den Standpunkt gestellt, dass ein Rettungsassistent, der von seinem Arbeitgeber im Wechsel an mehreren Rettungsstationen beschäftigt wird, keine Verpflegungsmehraufwendungen für Einsatzwechseltätigkeit geltend machen kann, soweit es sich bei den Rettungsstationen um ortsfeste betriebliche Einrichtungen handelt (BFH-Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, a.a.O.).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt.
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt.
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1778 veröffentlichten Gründen ab.
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