Rechtsprechung
FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit wegen einer Einsatzwechseltätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einsatzwechseltätigkeit: - Keine Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07 E
- BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1778
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.09.2005 - VI R 93/04
Rettungsassistent - Verpflegungsmehraufwand
Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt.Dementsprechend hat sich der BFH auf den Standpunkt gestellt, dass ein Rettungsassistent, der von seinem Arbeitgeber im Wechsel an mehreren Rettungsstationen beschäftigt wird, keine Verpflegungsmehraufwendungen für Einsatzwechseltätigkeit geltend machen kann, soweit es sich bei den Rettungsstationen um ortsfeste betriebliche Einrichtungen handelt (BFH-Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, a.a.O.).
- BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04
Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers
Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (…Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt. - BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Auszug aus FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07
Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG (…Urteil vom 14.09.2005, VI R 93/04, BFH/NV 2006, 53; BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl II 2005, 788; BFH-Urteil vom 17.06.2010, VI R 20/09, DStR 2010, 2392) wird als Arbeitnehmer typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, wer im Betrieb seines Arbeitsgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt.
- BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1778 veröffentlichten Gründen ab.