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   FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07   

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https://dejure.org/2009,21626
FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07 (https://dejure.org/2009,21626)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2009 - 6 K 2314/07 (https://dejure.org/2009,21626)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2009 - 6 K 2314/07 (https://dejure.org/2009,21626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers bei im Streitjahr ausgeführter nebenberuflicher Tätigkeit als vorweg genommene Betriebsausgaben; Erneuerung eines asbestbelasteten Daches eines Reihenmittelhauses als außergewöhnliche Belastung hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Gegenwerts bei Erneuerung eines asbestbelasteten Daches - Arbeitszimmer als Mittelpunkt der künftigen gesamten Berufstätigkeit (Mediation)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berechnung des Gegenwerts bei Erneuerung eines asbestbelasteten Daches - Arbeitszimmer als Mittelpunkt der künftigen gesamten Berufstätigkeit (Mediation)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07
    Der BFH habe mit Urteil vom 09.08.2001 - III R 6/01 auch ein nachträglich eingeholtes Gutachten genügen lassen.

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 09.08.2001 - III R 6/01 nur deshalb ein nachträglich eingeholtes Gutachten genügen lassen, weil er erstmals über die Anforderungen an die Zwangsläufigkeit einer Asbestsanierung entschieden habe.

  • FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 3923/96

    Außergewöhnliche Belastung: Ersatz von asbesthaltigem Dach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07
    Das Finanzgericht Düsseldorf habe in seinem Urteil vom 22.07.1999 - 10 K 3923/96 E entschieden, dass bei freigesetztem Asbest eine konkrete Gesundheitsgefährdung nicht nachgewiesen werden müsse.

    Die Berechnung entspreche der des Urteils des FG Düsseldorf vom 22.07.1999 - 10 K 3923/96 E, die der BFH ausdrücklich gebilligt habe (a.a.O. u. Beschl. v. 08.02.2007 - III B 11/06).

  • BFH, 08.02.2007 - III B 11/06

    AgB: Austausch asbestbelasteter Elektro-Speicheröfen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07
    Die Berechnung entspreche der des Urteils des FG Düsseldorf vom 22.07.1999 - 10 K 3923/96 E, die der BFH ausdrücklich gebilligt habe (a.a.O. u. Beschl. v. 08.02.2007 - III B 11/06).
  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07
    Nach Auffassung des BFH ist unter einem häuslichen Arbeitszimmer ein Raum zu verstehen, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Stpfl. eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient (BFH Urteile v. 19.9.2002, VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 und v. 22.11.2006, X R 1/05, BStBl II 2007, 304) .Aufwendungen für andere nicht büromäßig ausgestattet Räume sind ohne Abzugsbeschränkung nach den allgemeinen Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug abziehbar.
  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2314/07
    Nach Auffassung des BFH ist unter einem häuslichen Arbeitszimmer ein Raum zu verstehen, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Stpfl. eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient (BFH Urteile v. 19.9.2002, VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 und v. 22.11.2006, X R 1/05, BStBl II 2007, 304) .Aufwendungen für andere nicht büromäßig ausgestattet Räume sind ohne Abzugsbeschränkung nach den allgemeinen Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug abziehbar.
  • BFH, 29.03.2012 - VI R 47/10

    Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines Wohnhauses als

    Das Finanzgericht (FG) erkannte die Aufwendungen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 33 veröffentlichten Gründen als außergewöhnliche Belastungen an.
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