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   FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10   

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https://dejure.org/2010,31778
FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10 (https://dejure.org/2010,31778)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2010 - 6 V 6140/10 (https://dejure.org/2010,31778)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2010 - 6 V 6140/10 (https://dejure.org/2010,31778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Nr 1 S 2 GewStG 2002, § 179 Abs 2 AO, § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO, § 163 AO, § 227 AO
    Keine Antragsbefugnis der Gesellschaft für einstweiligen Rechtschutz bei nachrichtlicher Mitteilung des Sanierungsgewinn (null Euro) im Feststellungsbescheid - Wohnungsveräußerungen als letzter Akt der Vermögensverwaltung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Sanierungsgewinn: Keine Aussetzung der Vollziehung im Feststellungsverfahren bei streitigem Sanierungsgewinn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Sanierungsgewinns als Darlehensverzicht; Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie eines Gewerbesteuermessbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personengesellschaft kann keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen; erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Verkauf von zuvor lange vermieteten Wohnungen durch eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personengesellschaft kann keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sanierungsgewinns beantragen - erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Verkauf von zuvor lange vermieteten Wohnungen durch eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 453
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 31/96

    Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10
    Im Rahmen dieser Feststellung wurde auch darüber entschieden, ob bestimmte Einkünfte infolge der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz - EStG - a. F. nicht der Einkommensteuer unterliegen (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 31/96, BFHE 183, 509, BStBl II 1997, 690).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 28/87

    Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10
    (BFH, Urteil vom 6. April 1990 III R 28/87, BFHE 160, 494,BStBl. II 1990, 1057).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10
    Im Feststellungsverfahren könnte nicht geklärt werden, ob bei den Gesellschaftern ein steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entsteht, ob dieser durch Verlustvorträge ausgeglichen wird und ob die Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses vorliegen (so BFH, Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06

    Verlangen der Feststellung von Einkünften nach § 179 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10
    Diese nachrichtliche Mitteilung kann zwar im Feststellungsbescheid erfolgen, aber nur aufgrund einer freiwilligen Verpflichtung der Finanzverwaltung in den Fällen, in denen das Betriebsfinanzamt für die gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständig ist (vgl. Sanierungserlass, Tz 6 und 8 Beispiel 2; so auch FG Köln, Urteil vom 24. April 2008 6 K 2489/06, EFG 2009, 811).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    d) Das FG Berlin-Brandenburg hat im Beschluss vom 20. September 2010  6 V 6140/10 (EFG 2011, 453) die Frage der Gesetzmäßigkeit des Sanierungserlasses nicht thematisiert.
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