Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25223
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08 (https://dejure.org/2009,25223)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2009 - 2 K 1486/08 (https://dejure.org/2009,25223)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2009 - 2 K 1486/08 (https://dejure.org/2009,25223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach einem vollständigen Verzicht auf Mietzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3c Abs. 2 S. 1
    Sind die nach einem vollständigen Verzicht auf Mietzahlung die damit in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sind die nach einem vollständigen Verzicht auf Mietzahlung die damit in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Halb-/Teileinkünfteverfahren nach Verzicht auf Mietzahlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 861
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Bremen, 27.04.2006 - 1 K 204/05

    Betriebsaufspaltung; unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks an die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08
    Die Finanzgerichte hätten in zwei Entscheidungen (FG Bremen vom 27.04.2006 1 K 204/05 und FG Baden-Württemberg vom 12.10.2006 6 K 202/06) die Kürzung der Betriebsausgaben nach § 3 c EStG bestätigt.

    Das insoweit zitierte Urteil des Finanzgerichts Bremen (EFG 2006, 1234) betreffe eine andere Fallkonstellation.

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen neben Anschaffungskosten und Betriebsvermögensminderungen auch Werbungskosten und Betriebsausgaben, die mit Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, im Hinblick darauf, dass Dividendenerträge nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, auch nur hälftig abgezogen werden dürfen (vgl. nur FG Bremen, Urteil vom 27. April 2006 1 K 204/05, EFG 2006, 1234).

  • FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 15 V 346/06

    Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08
    Der Beklagte misst dieser Regelung damit die Bedeutung einer dem § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vergleichbaren Gewinnkorrekturvorschrift zu, die ihr weder nach dem Wortlaut noch nach ihrem erkennbaren Regelungsgehalt zukommt (so auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006 15 V 346/06 A (F), JurisDok).

    Damit kann es auch für den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den streitigen Aufwendungen und den (zukünftigen möglichen) Beteiligungserträgen aus der C Verwaltungs GmbH nicht entscheidend darauf ankommen, ob es zu einer möglichen Erhöhung der Beteiligungserträge kommt ( FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006, aaO).

    Das FG Düsseldorf (Beschluss vom 19. April 2006, aaO) weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass dabei letztlich unklar bleibt, wie die pauschale Betriebsausgabenkürzung des § 3 c Abs. 2 EStG auf die Bandbreite möglicher Abweichungen einer angemessenen Vergütung anzuwenden wäre.

  • FG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 6 K 202/06

    Kürzungen der Aufwendungen für ein Betriebsgrundstück, das im Rahmen einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 1486/08
    Die Finanzgerichte hätten in zwei Entscheidungen (FG Bremen vom 27.04.2006 1 K 204/05 und FG Baden-Württemberg vom 12.10.2006 6 K 202/06) die Kürzung der Betriebsausgaben nach § 3 c EStG bestätigt.
  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Damit dürften die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (so ausdrücklich das FG Bremen in seinem Urteil vom 27. April 2006  1 K 204/05 (6), EFG 2006, 1234, rkr.; im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2006  6 K 202/06, EFG 2007, 568, rkr.; FG Münster, Urteil vom 23. März 2011  7 K 2793/07 E, EFG 2011, 1135, Rev. X R 17/11; a.A. hingegen FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006  15 V 346/06 A (F), nicht veröffentlicht, juris, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2009  2 K 1486/08, EFG 2011, 861, Rev. IV R 4/11).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Damit dürften die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden (so ausdrücklich das FG Bremen in seinem Urteil vom 27. April 2006  1 K 204/05 (6), EFG 2006, 1234, rkr.; im Ergebnis ebenso: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2006  6 K 202/06, EFG 2007, 568, rkr.; FG Münster, Urteil vom 23. März 2011  7 K 2793/07 E, EFG 2011, 1135, Rev. X R 17/11; a.A. hingegen FG Düsseldorf, Beschluss vom 19. April 2006  15 V 346/06 A (F), nicht veröffentlicht, juris, rkr.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2009  2 K 1486/08, EFG 2011, 861, Rev. IV R 4/11).
  • FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07

    Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen

    Die gleiche Rechtsauffassung wird auch von dem FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23.9.2009 (2 K 1486/08, juris) und teilweise im Schrifttum (Grützner, StuB 2005, 105, 109; Crezelius, DB 2002, 1124, 1126) vertreten.

    Hierbei ist allerdings der von dem FG Düsseldorf (Beschluss vom 19.4 2006 15 V 346/06, juris) und von dem FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.9. 2009 2 K 1486/08, juris) vertretenen Auffassung, dass die fraglichen Betriebsausgaben durchaus auch in (unmittelbarem) wirtschaftlichen Zusammenhang zu Pachteinnahmen stehen, zumindest dann zuzustimmen, wenn die Pachtzinsen lediglich gekürzt und nicht vollständig ausgesetzt werden.

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 4/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende Anwendungen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 861 abgedruckt.
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Auch das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. September 2009, 2 K 1486/08, veröffentlicht in Juris), verneint die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG jedenfalls dann, wenn der Verzicht oder die Herabsetzung des Nutzungsentgeltes aus wirtschaftlichen Gründen der Betriebsgesellschaft erfolgt.
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2977/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Auch das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23. September 2009, 2 K 1486/08, veröffentlicht in Juris), verneint die Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG jedenfalls dann, wenn der Verzicht oder die Herabsetzung des Nutzungsentgeltes aus wirtschaftlichen Gründen der Betriebsgesellschaft erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht