Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10449
FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06 B (https://dejure.org/2010,10449)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2010 - 2 K 3060/06 B (https://dejure.org/2010,10449)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B (https://dejure.org/2010,10449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung einer Bemessungsgrundlage gem. §§ 7h, 10f Einkommensteuergesetz (EStG) für ein neu erworbenes Wohneigentum; Herstellungskosten für Modernisierung und Instandsetzung an einem im Inland belegenen Gebäude oder Eigentumswohnung in einem förmlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h; EStG § 10f; EStG § 7i
    Keine Steuerbegünstigung der Herstellung von neuem Wohnraum in einem Sanierungsobjekt nach §§ 7h und 10f EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbegünstigung der Herstellung von neuem Wohnraum in einem Sanierungsobjekt nach §§ 7h und 10f EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Steuerbegünstigung für Altbausanierung nicht für Neuausbauten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachträglicher Dachausbau keine Altbausanierung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigung für Gebäudesanierung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigung für Altbausanierung nicht für Neuausbauten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigung für Altbausanierung nicht für Neuausbauten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbegünstigung nur für Altbausanierung nicht für Neuausbauten möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 955
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Der BFH habe mit Urteil vom 12.10.2005 IX R 37/04 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2006, 1067) für den vergleichbaren Fall der Förderung nach § 3 Fördergebietsgesetz -FördG- entschieden, dass es sich bei der Anschaffung einer neu ausgebauten Dachgeschosswohnung, auch wenn diese in einem Sanierungsobjekt erstellt werde, insgesamt um die Anschaffung eines neuen Wirtschaftsguts und nicht - auch nicht hinsichtlich eines anteilig auf das Sondereigentum an der Wohnung entfallenden Betrags der allgemeinen Sanierungsaufwendungen am Gemeinschaftseigentum am Gebäude - um nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem vorhandenen abnutzbaren Wirtschaftsgut handele.

    Das Gericht hält die Auffassung des Beklagten, dass die in dem BFH-Urteil vom 12.10.2005 IX R 37/04 /BFH/NV 2006, 1067) dargestellten Grundsätze vorliegend analog auch im Rahmen der §§ 7h, 10f EStG zum Tragen kommen, für richtig.

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 97/88

    Erweiterung i. S. des § 7b Abs. 2 EStG setzt die Schaffung neuen, zusätzlichen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Durch den Ausbau des Dachbodens wurde bisher nicht vorhandener Wohnraum neu geschaffen (vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes sowie die entsprechende Rechtsprechung zu § 7b Abs. 2 und § 10e Abs. 2 EStG, etwa BFH-Urteile vom 27.01.1993 IX R 97/88, BStBl II 1993, 601 und vom 29.06.1993 IX R 44/89).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Durch den Ausbau des Dachbodens wurde bisher nicht vorhandener Wohnraum neu geschaffen (vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes sowie die entsprechende Rechtsprechung zu § 7b Abs. 2 und § 10e Abs. 2 EStG, etwa BFH-Urteile vom 27.01.1993 IX R 97/88, BStBl II 1993, 601 und vom 29.06.1993 IX R 44/89).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Jedoch ist § 4 FördG kein selbständiger Begünstigungstatbestand; vielmehr regelt die Norm lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG voraus (BFH-Urteil vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Herstellungskosten für einen Neubau (ggf. auch nach Abriss von Altsubstanz) sind nach § 7h EStG nicht begünstigt (BFH-Urteil vom 18.02.2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 72/00

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Der Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes seien nicht nach § 7i EStG begünstigt, weil es gerade um die Erhaltung des bestehenden Denkmals gehe (BFH-Urteil vom 14.01.2003 IX R 72/00, BStBl II 2003, 916).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Außerdem entfalten Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG hinsichtlich der in Abs. 1 der Norm enthaltenen Tatbestandsmerkmale Bindungswirkung nur hinsichtlich der Feststellung, ob ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt und ob Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsfördermitteln gewährt worden sind (BFH-Urteil vom 22.09.2005 IX R 13/04, BFH/NV 2006, 284).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 24.06.2009, X R 8/08 (BStBl II 2009, 960) ausgeführt, Denkmal i.S. des § 7i EStG könne auch ein bautechnischer Neubau sein.
  • FG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 K 1142/95

    Fördergebietsabschreibung bei Einrichtungsgegenständen?

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Der Gesetzgeber wollte hierdurch nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführte Baumaßnahmen begünstigen (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2001 6 K 1558/99, juris-Nr. STRE200270469; FG Brandenburg, Urteil vom 07.11.1996 5 K 1142/95 E, EFG 1998, 46).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 6 K 1558/99

    Anschaffungskosten eines Gebäudes, die mit dem Erwerb vor Renovierung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
    Der Gesetzgeber wollte hierdurch nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführte Baumaßnahmen begünstigen (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2001 6 K 1558/99, juris-Nr. STRE200270469; FG Brandenburg, Urteil vom 07.11.1996 5 K 1142/95 E, EFG 1998, 46).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 2315397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1705; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 2315397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1179; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1705; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).

    Werden im Dachgeschoss oder auch in einem anderen Geschoss eines Gebäudes, das vor seiner Sanierung keine Wohnungen enthielt, erstmals Wohnungen geschaffen und Wohnungseigentum gebildet, handelt es sich bei den Eigentumswohnungen um Neubauten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    dd) Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09, Haufe-Index 23...397) ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH-Beschluss vom 25. März 2008 IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 K 11194/13

    Keine Begünstigung einer auf die Altbausubstanz nachträglich aufgesetzten

    Bei einem derartigen Neubau ist die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG jedoch ausgeschlossen (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 990; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 436/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1055).

    Die zu § 7i EStG ergangene Rechtsprechung zur tatbestandsspezifischen Einschränkung des Neubaubegriffs, d.h. dass auch ein Neubau im bautechnischen Sinne, im Besonderen eine durch Ausbau des Dachgeschosses in einem Baudenkmal neu entstandene Eigentumswohnung, steuerrechtlich als Denkmal gefördert werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 - X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Februar 2010 8 K 1480/09), ist auf die Vorschrift des § 7h EStG nicht übertragbar (so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 K 1620/09, EFG 2013, 1573; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

    Für eine (gesonderte) höhere Sonderabschreibung hinsichtlich der Aufwendungen, die für das anteilige Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden, gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; BFH, Beschluss vom 25. März 2008 - IX B 220/07, BFH/NV 2008, 1149; so auch Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 K 1620/09, EFG 2013, 1573; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2008 - 3 K 436/05, EFG 2008, 1055; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 - 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990).

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08

    Keine Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach

    Damit kann entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten vorliegend zugunsten der Kl. nicht darauf abgestellt werden, dass das Gebäude als solches und damit auch der umbaute Raum für die klägerische Eigentumswohnung im Wesentlichen schon vor der Baumaßnahme vorhanden war (im Ergebnis ebenso: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 ... 2 K 3060/06 B, EFG 2011, 955 unter Rn. 18).

    Insoweit bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob dieses denkmalschutzrechtliche Verständnis auf die Gebäude des § 7h EStG in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen übertragen werden kann (siehe hierzu: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 ... 2 K 3060/06 B, EFG 2011, 955 unter Rn. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht