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   FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11   

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https://dejure.org/2011,50567
FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11 (https://dejure.org/2011,50567)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 K 1116/11 (https://dejure.org/2011,50567)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 K 1116/11 (https://dejure.org/2011,50567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz von Betriebsprämien als Absetzungen für Abnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Absetzung für Abnutzung auf entgeltlich erworbene Betriebsprämien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Absetzung für Abnutzung auf entgeltlich erworbene Betriebsprämien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1039
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    Von den selbständigen Wirtschaftsgütern abzugrenzen sind die unselbständigen Teile, die wertbildenden Faktoren, wie z.B. geschäftswertbildende Rechtsreflexe oder Nutzungsvorteile eines Wirtschaftsguts (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. März 2003, BStBl. II 2003, 878).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Mai 1998, BStBl. II 1998, 775).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht abnutzbar, wenn seine Nutzung weder unter rechtlichen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 2006, BStBl. II 2007, 301).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 48/92

    Rechtmäßige Absetzung für Abnutzung (AfA) von Erhöhungen der Zahl der

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    Bei zeitlich begrenzten Rechten kann ausnahmsweise von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden, wenn sie normalerweise ohne weiteres verlängert werden, ein Ende also nicht abzusehen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Februar 1993, BFH/NV 1994, 455).
  • BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08

    Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    Dieses immaterielle Wirtschaftsgut Betriebsprämie ist - anders als das Milchlieferrecht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1999, BFH/NV 2010, 17) oder das Zuckerrübenlieferrecht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2009, BStBl. II 2009, 723) - nicht von begrenzter Dauer und kann damit nicht abgeschrieben werden.
  • BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung

    Auszug aus FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1116/11
    In der Folge sind die Zahlungsansprüche nicht an die Bewirtschaftung bestimmter Flächen oder an eine konkrete landwirtschaftliche Nutzung gebunden, vielmehr kann der Betriebsinhaber über sie (auch ohne eine Fläche) verfügen und diese entweder durch Aktivierung auf anderen Flächen oder nach Art. 46 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 durch Veräußerung nutzen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2010, NJW-RR 2010, 885).
  • BFH, 21.10.2015 - IV R 6/12

    Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle

    Berücksichtigt man weiterhin, dass der Finanzierungsrahmen für die GAP-Reform 2003 zunächst nur bis in das Jahr 2013 festgelegt worden war (BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 682, Tz. 19), konnte von einer zeitlich unbegrenzten Nutzung der Zahlungsansprüche zum maßgeblichen Bilanzstichtag (30. Juni 2007) nicht ausgegangen werden (anderer Ansicht Urteil des Sächsischen FG vom 10. November 2011  2 K 1116/11, EFG 2012, 1039, rkr.).
  • VG Arnsberg, 26.05.2015 - 5 K 1685/14

    Umfang der Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei der Berechnung von Wohngeld

    vgl. dazu etwa: Sächsisches Finanzgericht (FG), Urteil vom 10. November 2011 - 2 K 1116/11 -, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1039.
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