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   FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09   

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https://dejure.org/2011,27148
FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09 (https://dejure.org/2011,27148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2011 - 1 K 2732/09 (https://dejure.org/2011,27148)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 1 K 2732/09 (https://dejure.org/2011,27148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 EStG 2002
    Kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Strecke i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 und Satz 4 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der kürzesten Verbindung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09
    Mit anderen Worten: Die Zumutbarkeit ist das Maß dafür, welche kilometermäßig kürzere, aber zeitliche längere oder anderen Nachteile aufweisende Fahrtstrecke (noch) für die Berechnung der Entfernungspauschale zugrunde zu legen ist (Finanzgericht München, Urteil vom 14. Juli 2009, 13 K 55/08, EFG 2010, 745).
  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09
    Was unter "offensichtlich verkehrsgünstiger" zu verstehen ist, ist ausgehend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. hierzu Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2009 4 K 5374/04, EFG 2009, 926) dem Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BStBl. II 1975, 852, auf das der BFH auch im Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 Bezug nimmt, zu entnehmen.
  • BFH, 10.04.2007 - VI B 134/06

    Entfernungspauschale; offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09
    Was unter "offensichtlich verkehrsgünstiger" zu verstehen ist, ist ausgehend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. hierzu Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2009 4 K 5374/04, EFG 2009, 926) dem Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BStBl. II 1975, 852, auf das der BFH auch im Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 Bezug nimmt, zu entnehmen.
  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09
    Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte ist eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten (für die einfache Wegstrecke) bei Benutzung der weiteren Fahrtstrecke als ausreichend anzusehen, um das Merkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" als gegeben anzusehen(vgl. u.a. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2005, 10 K 514/05 E, EFG 2005, 1852 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 4 K 5374/08

    Bestimmung der Entfernung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Kein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 1 K 2732/09
    Was unter "offensichtlich verkehrsgünstiger" zu verstehen ist, ist ausgehend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. hierzu Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2009 4 K 5374/04, EFG 2009, 926) dem Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BStBl. II 1975, 852, auf das der BFH auch im Beschluss vom 10. April 2007 VI B 134/06, BFH/NV 2007, 1309 Bezug nimmt, zu entnehmen.
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 53/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung und Fährverbindung

    Die hiergegen erhobene Klage wies das FG mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 107 veröffentlichten Gründen ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2011  1 K 2732/09 und die Einspruchsentscheidung vom 30. November 2009 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 31. März 2009 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 2.130 EUR berücksichtigt werden.

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