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   FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11 (https://dejure.org/2012,12812)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2012 - 7 V 7394/11 (https://dejure.org/2012,12812)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 7 V 7394/11 (https://dejure.org/2012,12812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Bestattungsunternehmens bei Überführungen in Drittländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners keine Nebenleistungen zur Überführungsleistung ins Drittland Steuerbefreiung nur der ausschließlich durch die Überführung ins Drittland veranlassten Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners keine Nebenleistungen zur Überführungsleistung ins Drittland - Steuerbefreiung nur der ausschließlich durch die Überführung ins Drittland veranlassten Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung eines Bestattungsunternehmers

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.02.2005 - V R 26/03

    USt: Bestattungsunternehmer; Überführungen in Drittlandgebiet

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Er hält den Antrag für unbegründet, da nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24.02.2005 V R 26/03 (BFH/NV 2005, 1395) die Transportleistung mit den übrigen für die Bestattung erforderlichen Leistungen keine einheitliche Leistung darstelle.

    Das Gericht sieht daher keinen Anlass, insoweit von dem Urteil des BFH vom 24.02.2005 V R 26/03 (BFH/NV 2005, 1395) abzuweichen.

    Abweichendes ergibt sich nicht daraus, dass der BFH in seinem Urteil vom 24.02.2005 R 26/03 (BFH/NV 2005, 1395) auf diese Erwägungen nicht eingegangen ist.

    Das Gericht hat die Beschwerde nach § 128 Abs. 3 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, weil die Entscheidung jedenfalls im Ergebnis vom Urteil des BFH vom 24.02.2005 V R 26/03, BFH/NV 2005, 1395 abweicht.

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Unbeachtlich ist ferner, dass die Antragstellerin nicht über sämtliche nach § 9 UStDV erforderlichen Ausfuhrnachweise, insbesondere nicht über Ausfuhrbestätigungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 UStDV verfügt, da diese Vorschrift keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 6 UStG darstellt (BFH, Urteile vom 28.05.2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517; vom 19.11.2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, im Anschluss an das zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangene Urteil des EuGH vom 27.09.2007 C-409/04 - Teleos, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 774, Rz. 70).

    Diese Rechtsprechung hat der BFH erst mit seinem Urteil vom 28.05.2009 R 23/08 (BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517) aufgegeben.

  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Denn nach der seinerzeit praktizierten Rechtsprechung waren vollständige Ausfuhrnachweise noch eine materiell-rechtliche Voraussetzung, an deren Fehlen die Steuerfreiheit nach §§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, 6 UStG auch dann scheiterte, wenn feststand, dass der Liefergegenstand ausgeführt worden war (vgl. BFH, Beschluss vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551 ).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 8/09

    Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen - Ermessensreduzierung auf Null im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Unbeachtlich ist ferner, dass die Antragstellerin nicht über sämtliche nach § 9 UStDV erforderlichen Ausfuhrnachweise, insbesondere nicht über Ausfuhrbestätigungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 UStDV verfügt, da diese Vorschrift keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 6 UStG darstellt (BFH, Urteile vom 28.05.2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517; vom 19.11.2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, im Anschluss an das zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangene Urteil des EuGH vom 27.09.2007 C-409/04 - Teleos, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 774, Rz. 70).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Unbeachtlich ist ferner, dass die Antragstellerin nicht über sämtliche nach § 9 UStDV erforderlichen Ausfuhrnachweise, insbesondere nicht über Ausfuhrbestätigungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 UStDV verfügt, da diese Vorschrift keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 6 UStG darstellt (BFH, Urteile vom 28.05.2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517; vom 19.11.2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, im Anschluss an das zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangene Urteil des EuGH vom 27.09.2007 C-409/04 - Teleos, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 774, Rz. 70).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit, BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Die Antragstellerin hat den nach § 13 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV - erforderlichen Buchnachweis erbracht, da sich die danach erforderlichen Angaben aus ihrem Konto "Steuerfreie Umsätze" und den darin angesprochenen Belegen (vgl. BFH, Urteil vom 07.12.2006 V R 52/03, BFHE 216, 367 , BStBl. II 2007, 420) ergeben.
  • BFH, 21.10.2009 - V R 8/08

    Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl. II 2011, 737 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl. II 2011, 737 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit, BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2007 - 5 K 99/05

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus der Bewirtschaftung einer

  • BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12

    Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens -

    Dies schließt es im Streitfall aus, eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG von der Beendigung der unternehmerischen Betätigung bei dem Veräußerer abhängig zu machen (im Erg. ebenso Büchter-Hole, EFG 2012, 1194; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 34 Rz 111).
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