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   FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10   

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https://dejure.org/2011,43205
FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10 (https://dejure.org/2011,43205)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.2011 - 7 K 1935/10 (https://dejure.org/2011,43205)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 7 K 1935/10 (https://dejure.org/2011,43205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Doppelbesteuerung deutsch-französicher Erbschaft: keine Anrechung französischer Erbschaftsteuer, kein Abzug als Nachlassverbindlichkeit, kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht oder das GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der französischen Erbschaftsteuer auf anteilige deutsche Erbschaftsteuer bei erbschaftsteuerlicher Besteuerung von ausländischem Kapitalvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des DBA-Frankreich hinsichtlich der Erbschaftsteuer auf vor dem 3.4.2009 eingetretene Erbfälle kein Abzug und keine Anrechnung von französischer Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen vor diesem Stichtag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des DBA-Frankreich hinsichtlich der Erbschaftsteuer auf vor dem 3.4.2009 eingetretene Erbfälle - kein Abzug und keine Anrechnung von französischer Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen vor diesem Stichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Doppelbesteuerung einer deutsch-französischen Erbschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelbesteuerung einer deutsch-französischen Erbschaft

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Doppelbesteuerung bei deutsch-französischer Erbschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung französischer Erbschaftsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Anrechnung von Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Anrechnung von ausländischer Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    Der in der Rechtssache C-67/08 (Urteil vom 12. Februar 2009 - Block ) vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH; jetzt Gerichtshof der Europäischen Union) behandelte Fall der Erhebung doppelter Erbschaftsteuer sei mit dem vorliegenden weitgehend ähnlich, nur dass in jenem Verfahren die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer begehrt wurde.

    Der EuGH hat entschieden, dass die Mitgliedsstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Unionsrechts über eine gewisse Autonomie verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem an die verschiedenen Steuersysteme der anderen Mitgliedsstaaten anzupassen, um namentlich die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnis ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 C-67/08, Block , Slg 2009 I-833).

    In der Rechtssache C-67/08 (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-883m, Block ) hat der EuGH entschieden, dass es der Kapitalverkehrsfreiheit nicht entgegensteht, wenn bei der Berechnung von Erbschaftsteuer, die von einem Erben mit Wohnsitz in der Bundesrepublik auf Kapitalforderungen gegen ein in Spanien ansässiges Finanzinstitut geschuldet wird, die in Spanien entrichtete Erbschaftsteuer auf die in der Bundesrepublik geschuldete Erbschaftsteuer nicht angerechnet wird, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatte.

    Das Unionsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand und in einer Situation, in der es um die Entrichtung von Erbschaftsteuer geht, in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Union keine allgemeinen Kriterien für die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-883).

    Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Unionsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie in diesem Bereich verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-883).

    Zwar ist der Klägerin zuzustimmen, dass in der Rechtssache C-67/08 die aus deutschen und spanischen Steuern resultierende Gesamtbelastung weniger als 50% betragen hat.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    Damit entspreche er dem sog. Halbteilungsgrundsatz, den das BVerfG im Jahre 1995 im Hinblick auf die zulässige Gesamtbelastung mit Vermögensertrags- und Vermögenssubstanzbesteuerung aus dem Grundgesetz abgeleitet habe (BVerfG-Urteil vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121).

    Auch lässt sich den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655 - Vermögensteuerbeschluss -) eine solche Belastungsobergrenze nicht entnehmen, die unabhängig von der dort allein streitgegenständlichen Steuerart - der Vermögensteuer - Geltung beanspruchen könnte und auf andere Steuerarten übertragbar wäre.

  • BFH, 27.03.2006 - II B 161/05

    NZB: ErbStG - Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    Im Übrigen verschließt sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Substanzsteuer schon wesensgemäß der Anwendung eines Halbteilungsgrundsatzes (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2006 II B 161/05, BFH/NV 2006, 1301).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    aa) Art. 56 Abs. 1 EG verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ganz allgemein Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 2010 C-510/08, Mattner, Slg 2010, I-3553).
  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 155/08

    Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs des Auslandsvermögens in § 21 Abs. 2

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit nicht eindeutig und die Versagung des Abzuges der ausländischen Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit deshalb auch umstritten (vgl. für eine Versagung des Abzugs: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 2009 4 K 155/08, EFG 2009, 1310, Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 10 Rn. 268; Weinmann in Moench/Kien-Hümbert/Weinmann, ErbStG § 10 Rn. 104; a.A. Meincke, ErbStG, § 10 Rn. 59; Schuck in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG § 10 Rn. 155).
  • EuGH, 19.09.2012 - C-540/11

    Levy und Sebbag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 7 K 1935/10
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2011 auf ein neu anhängiges Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH hingewiesen, welches dort unter dem Az. C-540/11 ( Levy et Sebbag ) geführt wird.
  • BFH, 19.06.2013 - II R 10/12

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines

    Das Finanzgericht (FG) wies die gegen die Steuerfestsetzung gerichtete Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1290 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die französische Erbschaftsteuer sei weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
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