Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48071
FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09 F (https://dejure.org/2011,48071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2011 - 6 K 1209/09 F (https://dejure.org/2011,48071)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 6 K 1209/09 F (https://dejure.org/2011,48071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,48071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung von Optionsprämien für einen Stillhalter als einen Teil des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 8b Abs. 2 S. 2 KStG; Bestimmung der Höhe von Veräußerungsgewinnen für vorgenommene Anteilsveräußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Anteilsveräußerungen nach § 8b Abs. 2 KStG - Einbeziehung von Stillhalterprämien aus absichernden Optionsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Stillhalter-Optionsprämien nicht Teil des steuerfreien Veräußerungsgewinns

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09
    Dabei betonte er unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - zu § 8b KStG vom 28.4.2003, BStBl. I 2003, 292 (295) und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - zur Behandlung von Optionsgeschäften (BFH, Urteil v. 18.12.2002 - I R 17/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2004, 126) die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit eines Optionsgeschäfts.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwischen der Einräumung eines Optionsrechts und dem - möglicherweise folgenden - Übertragungsgeschäft hinsichtlich des Optionsgegenstandes zu trennen (BFH, Urteil v. 18.12.2002 - I R 17/02, BStBl. II 2004, 126 Rn. 23).

    Trotz der gegen diese Rechtsprechung zum Teil gerichteten Kritik im Allgemeinen (vgl. nur Häuselmann, Die Unternehmensbesteuerung - Ubg 2008, 391 [393 f.] m.w.N.) teilt der Senat jedenfalls für die vom Stillhalter erzielte Optionsprämie die Ansicht des BFH, dass der Optionsvertrag keinen Veräußerungs- oder veräußerungsähnlichen Vorgang begründet (BFH, Urteil v. 18.12.2002 - I R 17/02, BStBl. II 2004, 126 Rn. 21; zustimmend Schmid/Renner, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2005, 2059 [2060]; Frotscher, in Frotscher/Maas, KStG/UmwStG/GewStG, § 8b KStG Rn. 41c [Aug. 2009]).

  • BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09
    Daran sei trotz der vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG - im stattgebenden Kammerbeschluss zur Effektivität des einstweiligen Rechtsschutzes wiedergegebenen Zweifel an der getrennten Erfassung von Options- und Basisgeschäft bei der Einkommensteuer (BVerfG, Beschluss v. 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10, juris, Rn. 23) festzuhalten.

    Auch die vom BVerfG aufgegriffenen Zweifel an der getrennten Erfassung von Options- und Basisgeschäft bei der Einkommensteuer (BVerfG, Beschluss v. 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10, juris, Rn. 23) zwingen jedenfalls nicht zur einer erweiternden Auslegung der Körperschaftsteuerbefreiungsvorschrift über ihren Zweck hinaus.

  • Drs-Bund, 11.07.2006 - BT-Drs 16/2196
    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09
    Die Gesetzesbegründung rechtfertigt die Freistellung von Veräußerungsgewinnen an Kapitalgesellschaften ausdrücklich mit der körperschaftsteuerlichen Vorbelastung (Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Steuersenkungsgesetz, Bundestags (BT)-Drucksache 14/2683, 96; bestätigend auch Antwort der Bundesregierung zur Steuerfreiheit der Gewinne aus Unternehmensveräußerungen, BT-Drucksache 16/2196, 2).
  • BFH, 10.04.2019 - I R 20/16

    Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn

    Nach Auffassung der Vorinstanz, des FG Düsseldorf (Urteil vom 13.12.2011 - 6 K 1209/09 F, EFG 2012, 1496), der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 25.08.2010, Der Betrieb 2010, 2024; Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. vom 22.03.2012, DStR 2012, 1389) und eines Teils der Literatur (Drüen in Großkomm HGB, 5. Aufl., § 254 Rz 13, 26; Blümich/Krumm, § 5 EStG Rz 239; Meinert, DStR 2017, 1447, 1451 f.; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz 287; Herzig/Briesemeister, Die Unternehmensbesteuerung --Ubg-- 2009, 157, 160, jeweils zu § 5 Abs. 1a EStG n.F.) hat die bilanzielle Bewertungseinheit Bedeutung lediglich für die Bewertung der Wirtschaftsgüter.
  • BFH, 06.03.2013 - I R 18/12

    Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften im Zusammenhang mit Anteilsankäufen

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit (in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1496 abgedrucktem) Urteil vom 13. Dezember 2011  6 K 1209/09 F als unbegründet ab.
  • FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09

    Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien

    Insbesondere widerspricht sie nicht dem Urteil des Senats vom 13.12.2011 (6 K 1209/09, juris), wonach Aktiengeschäft und Kurssicherungsgeschäft getrennt voneinander zu behandeln sind und eine Behandlung von vereinnahmten Stillhalter-Optionsprämien als steuerfrei ausscheidet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht