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   FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09   

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https://dejure.org/2012,26265
FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09 (https://dejure.org/2012,26265)
FG München, Entscheidung vom 27.03.2012 - 6 K 3897/09 (https://dejure.org/2012,26265)
FG München, Entscheidung vom 27. März 2012 - 6 K 3897/09 (https://dejure.org/2012,26265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kompensation von künftigen Vorteilen mit dem Grunde nach rückstellbaren Verpflichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompensation von künftigen Vorteilen mit dem Grunde nach rückstellbaren Verpflichtungen; Kompensation von Verbindlichkeitsrückstellungen mit wirtschaftlich noch nicht entstandenen Rückgriffsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c; HGB § 249
    Kompensation von künftigen Vorteilen mit dem Grunde nach rückstellbaren Verpflichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kompensation von künftigen Vorteilen mit dem Grunde nach rückstellbaren Verpflichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    Die Rechtsprechung des BFH zur Bewertung von Rückstellungen für drohende Verluste zieht zur Kompensation der Verlustrückstellungen die wechselseitigen Leistungen heran, zu denen sich die Vertragsparteien verpflichten, um die Gegenleistung des anderen Vertragspartners zu erhalten und stellt damit auf das wirtschaftliche Synallagma ab (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1997, GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 sog. Apotheker-Fall).

    Diese Auslegung entspricht den vom BFH aufgestellten Grundsätzen zu kompensierenden Geschäften bei Drohverlusten (BFH-Beschluss vom 23. Juni 1997, GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735).

  • BFH, 16.09.1970 - I R 184/67

    Auffüllung einer Kiesgrube - Nebenabrede im Kiesausbeutevertrag - Öffentliches

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    Mit Urteil vom 16. September 1970 (Az. I R 184/67, BStBl II 1971, 85) habe der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch entschieden, dass die Auffüllverpflichtung nicht deshalb niedriger zu bewerten sei, weil Kippgebühren erzielt werden könnten.

    Zwar hat der BFH - worauf sich die Klägerin beruft - mit Urteil vom 16. September 1970 (Az. I R 184/67, BFHE 100, 443, BStBl II 1971, 85) noch entschieden, dass die Auffüllverpflichtung nicht deshalb niedriger zu bewerten ist, weil die dadurch künftig veranlassten Ausgaben im Ergebnis ganz oder zum Teil dadurch ausgeglichen werden, dass der Verpflichtete im Zusammenhang mit dem Auffüllvorgang auch Einnahmen (Kippgebühren) erzielen wird.

  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 2927/03

    Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe c EStG und der Rechtsprechung zur Kompensation lassen sich die vom Großen Senat gemachten Überlegungen auch auf Verbindlichkeitsrückstellungen anwenden (so auch Urteil des FG Köln vom 14. Dezember 2005 4 K 2927/03, EFG 2006, 877; Kiesel/Lahme in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 Rz. 1178).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    Der Vorbehalt einer späteren Auslegung durch die Rechtsprechung gilt vor allem dann, wenn die behandelte Frage zuvor höchstrichterlich noch nicht entschieden war (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1995 - XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).
  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92

    Bilanzierung - Rückgriffsansprüche

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    - sie vollwertig sind, d.h. vom Rückgriffsschuldner nicht bestritten werden und dieser von zweifelsfreier Bonität ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437; BFH-Urteil vom 3. August 1993, VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG München, 27.03.2012 - 6 K 3897/09
    - sie vollwertig sind, d.h. vom Rückgriffsschuldner nicht bestritten werden und dieser von zweifelsfreier Bonität ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 X R 60/89, BFHE 170, 397, BStBl II 1993, 437; BFH-Urteil vom 3. August 1993, VIII R 37/92, BFHE 174, 31, BStBl II 1994, 444).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11

    Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der

    Voraussetzung für die Wertminderung der Rückstellung ist allerdings, dass zwischen der zu erfüllenden Verpflichtung und dem wirtschaftlichen Vorteil zumindest ein sachlicher Zusammenhang besteht (so auch Urteil des FG Köln vom 14. Dezember 2005  4 K 2927/03, EFG 2006, 877; Urteil des FG München vom 27. März 2012  6 K 3897/09, EFG 2012, 1533, unter II.1.a; HHR/Kiesel, § 6 EStG Rz 1177).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Das Finanzgericht (FG) München wies die daraufhin erhobene Klage durch Urteil vom 27. März 2012  6 K 3897/09, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1533 veröffentlicht worden ist, zurück.
  • FG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 K 77/11

    Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Unternehmer gerichteten Klage

    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung muss für den Vorteilseintritt im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe c EStG eine gewisse Mindestwahrscheinlichkeit bestehen, d. h. es müssen mehr Gründe für als gegen den Vorteilseintritt sprechen (Kiesel/Lahme in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 6 Rz. 1178; FG München, Urteil vom 27.3.2012, 6 K 3897/09, EFG 2012, 1533).
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