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   FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10   

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FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10 (https://dejure.org/2012,13881)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 3 K 406/10 (https://dejure.org/2012,13881)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 3 K 406/10 (https://dejure.org/2012,13881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 8 Abs. 1 EStG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines dienstlich überlassenen Kraftfahrzeugs; Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Dienstwagens bei einem GmbH-Geschäftsführer

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Geldwerter Vorteil bei Kfz-Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 8 Abs. 2
    Geldwerter Vorteil bei Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil bei Kfz-Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Privatnutzung eines Dienstwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der GmbH-Geschäftsführer und die private Kfz-Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines dienstlich überlassenen Kraftfahrzeugs; Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Dienstwagens bei einem GmbH-Geschäftsführer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens durch den GmbH-Geschäftsführer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer oder "der Ehrliche ist der Dumme"

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil bei Kfz-Nutzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2209
  • DB 2012, 2313
  • EFG 2012, 1919
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Das Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08 betreffe einen Fahrzeugpool; das Nutzungsverbot sei streng überwacht worden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH spricht aufgrund der Lebenserfahrung ein Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) dafür, dass ein zur privaten Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird (BFH Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BStBl. II 2010, 848).

    Denn ein Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlangt, wird nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt und zählt damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG (BFH Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BStBl. II 2010, 848).

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung der oben zitierten Umsatzsteuersenate des BFH nicht, sondern schließt sich der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH (Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BStBl. II 2010, 848) an.

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 64/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Soweit nicht das Nutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde (BFH Urteil vom 6. Oktober 2011 VI R 64/10, BFH/NV 2012, 408), streitet der aus der Lebenserfahrung abgeleitete Beweis des ersten Anscheins nicht dafür, dass die Klägerin den ihr zur ausschließlich dienstlichen Nutzung überlassenen Pkw abredewidrig für Privatfahrten verwendet.

    Der VI. Senat des BFH hat in seiner Argumentation unter anderem darauf abgestellt, dass ein Arbeitnehmer, würde er sich über ein arbeitsvertragliches Nutzungsverbot hinwegsetzen, arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung zu gewärtigen hätte oder sich unter Umständen gar einer Strafverfolgung aussetzen würde (BFH Urteil vom 6. Oktober 2011 VI R 64/10, BFH/NV 2012, 408).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Dementsprechend bezeichnet die ständige Rechtsprechung des BFH die 1 %-Regelung auch als eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, die nicht zur Anwendung kommt, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (BFH Urteile vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116.).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Dementsprechend bezeichnet die ständige Rechtsprechung des BFH die 1 %-Regelung auch als eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, die nicht zur Anwendung kommt, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (BFH Urteile vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl II 2003, 472; vom 7. November 2006 VI R 19/05, BStBl II 2007, 116.).
  • BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07

    Keine sonstige Leistung bei ernsthaftem Verbot, zur Verfügung gestelltes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Die Umsatzsteuersenate des BFH haben für den vom zugrunde liegenden Lebenssachverhalt her identischen Fall der Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch das Unternehmen an sein Personal (§ 3 Abs. 1 b Nr. 2 UStG in der aktuellen Gesetzesfassung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b UStG nach altem Recht) die parallele Frage, ob eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, wenn sich der "Leistungsempfänger" eigenmächtig oder widerrechtlich einen Gegenstand oder eine Nutzung verschafft, entgegen der der neueren Rechtsprechung des VI. Senats entsprechenden Argumentation der Vorinstanz (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil des 16. Senats vom 19. Januar 2006 16 K 63/03, DStRE 2008, 632) dahingehend entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges den Beweis des ersten Anscheins der privaten Nutzung eines dem Angestellten überlassenen Kraftfahrzeuges nur dann erschüttert, wenn es ernsthaft ausgesprochen wird (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; ebenso BFH Beschluss vom 16. Juni 2009 V B 131/08 BFH/NV 2009, 1678 für den Fall des Geschäftsführers eines Unternehmens), was nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden sei.
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 123/08

    Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Die bloße Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt allerdings nicht, um die Anwendung der 1 %-Regelung auszuschließen (BFH Urteile vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650; vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434).
  • BFH, 16.06.2009 - V B 131/08

    Beweis des ersten Anscheins bei der privaten Nutzung betrieblicher PKW -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Die Umsatzsteuersenate des BFH haben für den vom zugrunde liegenden Lebenssachverhalt her identischen Fall der Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch das Unternehmen an sein Personal (§ 3 Abs. 1 b Nr. 2 UStG in der aktuellen Gesetzesfassung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b UStG nach altem Recht) die parallele Frage, ob eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, wenn sich der "Leistungsempfänger" eigenmächtig oder widerrechtlich einen Gegenstand oder eine Nutzung verschafft, entgegen der der neueren Rechtsprechung des VI. Senats entsprechenden Argumentation der Vorinstanz (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil des 16. Senats vom 19. Januar 2006 16 K 63/03, DStRE 2008, 632) dahingehend entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges den Beweis des ersten Anscheins der privaten Nutzung eines dem Angestellten überlassenen Kraftfahrzeuges nur dann erschüttert, wenn es ernsthaft ausgesprochen wird (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; ebenso BFH Beschluss vom 16. Juni 2009 V B 131/08 BFH/NV 2009, 1678 für den Fall des Geschäftsführers eines Unternehmens), was nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden sei.
  • BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09

    Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Die bloße Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt allerdings nicht, um die Anwendung der 1 %-Regelung auszuschließen (BFH Urteile vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650; vom 27. Mai 2009 VI B 123/08, BFH/NV 2009, 1434).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2006 - 16 K 63/03

    Voraussetzungen und Umfang der Umsatzversteuerung von Dienstwagen durch den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Die Umsatzsteuersenate des BFH haben für den vom zugrunde liegenden Lebenssachverhalt her identischen Fall der Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch das Unternehmen an sein Personal (§ 3 Abs. 1 b Nr. 2 UStG in der aktuellen Gesetzesfassung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b UStG nach altem Recht) die parallele Frage, ob eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, wenn sich der "Leistungsempfänger" eigenmächtig oder widerrechtlich einen Gegenstand oder eine Nutzung verschafft, entgegen der der neueren Rechtsprechung des VI. Senats entsprechenden Argumentation der Vorinstanz (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil des 16. Senats vom 19. Januar 2006 16 K 63/03, DStRE 2008, 632) dahingehend entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges den Beweis des ersten Anscheins der privaten Nutzung eines dem Angestellten überlassenen Kraftfahrzeuges nur dann erschüttert, wenn es ernsthaft ausgesprochen wird (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; ebenso BFH Beschluss vom 16. Juni 2009 V B 131/08 BFH/NV 2009, 1678 für den Fall des Geschäftsführers eines Unternehmens), was nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden sei.
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12
    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10
    Revision eingelegt, BFH-Az. VI R 23/12.
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 23/12

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1919 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 8. Februar 2012  3 K 406/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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