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   FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09   

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https://dejure.org/2012,21431
FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09 (https://dejure.org/2012,21431)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2012 - 3 K 2338/09 (https://dejure.org/2012,21431)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 3 K 2338/09 (https://dejure.org/2012,21431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalten eines gemeinsamen gleichberechtigten Hausstands eines alleinstehenden Arbeitnehmers mit seinen Eltern bei maßgeblicher persönlicher und finanzieller Beteiligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Steuerliche Berücksichtigung von Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung bei einem allein stehendem Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung bei einem allein stehendem Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1921
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09
    Auch ein allein stehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (BFH, Urteil vom 14.10.2004 - VI R 82/02 -, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 98 m.w.N.).

    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2004 - VI R 82/02 -).

    Ein eigener Hausstand des Klägers bzw. ein gemeinsamer gleichberechtigter Hausstand mit der Mutter ist deshalb nicht anzunehmen, weil sich der Kläger nicht an der Führung des Hausstandes der Mutter finanziell und durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt hat (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2004 a.a.O.; BFH, Urteil vom 04.11.2003 - VI R 170/99 -, BStBl. II 2004, 16; BFH, Urteil vom 05.07.2007 - VI R 44-45/06 -, BFH/NV 2007, 1878).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09
    Zur weiteren Begründung verweist der Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.04.2010 - VI R 26/09 -, BFH/NV 2010, 1894.

    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. April 2010 - VI R 26/09 - führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09
    Ein eigener Hausstand des Klägers bzw. ein gemeinsamer gleichberechtigter Hausstand mit der Mutter ist deshalb nicht anzunehmen, weil sich der Kläger nicht an der Führung des Hausstandes der Mutter finanziell und durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt hat (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2004 a.a.O.; BFH, Urteil vom 04.11.2003 - VI R 170/99 -, BStBl. II 2004, 16; BFH, Urteil vom 05.07.2007 - VI R 44-45/06 -, BFH/NV 2007, 1878).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 44/06

    Voraussetzungen eines eigenen Hausstands bei Alleinstehenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - 3 K 2338/09
    Ein eigener Hausstand des Klägers bzw. ein gemeinsamer gleichberechtigter Hausstand mit der Mutter ist deshalb nicht anzunehmen, weil sich der Kläger nicht an der Führung des Hausstandes der Mutter finanziell und durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt hat (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2004 a.a.O.; BFH, Urteil vom 04.11.2003 - VI R 170/99 -, BStBl. II 2004, 16; BFH, Urteil vom 05.07.2007 - VI R 44-45/06 -, BFH/NV 2007, 1878).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1921 veröffentlicht.

    Er beantragt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2012  3 K 2338/09 und die Einspruchsentscheidung vom 11. September 2009 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 4. März 2009 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.949 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden, hilfsweise das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) oder des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gesetzeslage bzw. Verwaltungspraxis.

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