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   FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K   

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https://dejure.org/2012,23137
FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K (https://dejure.org/2012,23137)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2012 - 6 K 2435/09 K (https://dejure.org/2012,23137)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 6 K 2435/09 K (https://dejure.org/2012,23137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Verkauf von Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Verkauf von Zertifikaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2274
  • EFG 2012, 2055
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09

    Möglichkeit der Einordnung von Optionsprämien für einen Stillhalter als einen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09
    Insbesondere widerspricht sie nicht dem Urteil des Senats vom 13.12.2011 (6 K 1209/09, juris), wonach Aktiengeschäft und Kurssicherungsgeschäft getrennt voneinander zu behandeln sind und eine Behandlung von vereinnahmten Stillhalter-Optionsprämien als steuerfrei ausscheidet.
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie mit Urteil vom 12. Juni 2012  6 K 2435/09 K ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2055 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10

    Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien

    Die Klägerin ist ferner der Ansicht, vom Beklagten zitierte Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2011 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Der Beklagte verweist hierzu auf Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2010 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig).

  • FG Köln, 10.12.2020 - 12 K 2675/16

    Einbeziehung der im Rahmen der Termingeschäfte geleisteten Barausgleichzahlungen

    Dieser Grundsatz der getrennten Beurteilung gilt jedoch nicht, wenn Geschäfte aufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden sind (Urteil des FG Düsseldorf vom 12.06.2012, 6 K 2435/09 K, EFG 2012 S. 2055).

    Auch nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K) gelte der Grundsatz der getrennten Beurteilung nicht, wenn Geschäfte -wie hieraufgrund der vertraglichen Vereinbarung und der verfolgten Zielsetzung auf besondere Weise miteinander verbunden seien.

    Etwas anderes ergebe sich für den Streitfall auch nicht aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.6.2012 (6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055) und der nachfolgenden Entscheidung des BFH vom 09.04.2014 (I R 52/12).

  • FG Hamburg, 16.05.2013 - 3 K 162/12

    Körperschaftsteuer: Fehlende Abziehbarkeit der Veräußerungskosten bei einer

    Danach sind Veräußerungskosten Aufwendungen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung anfallen, d. h. die durch das Veräußerungsgeschäft veranlasst sind (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2012 6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055, Revision anhängig unter I R 52/12).
  • FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13

    § 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG

    Obwohl der Fonds sich am Markt als nachsteuerorientierter Teilfonds präsentiert und auch die Vermögensaufstellung im Jahresbericht zum 31.12.2006 darauf schließen lässt, dass parallel zu den Aktienkäufen gegenläufige Termingeschäfte vorgenommen wurden, deren Verluste nach der Rechtsprechung bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien gem. § 8b KStG gegenzurechnen sind (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2012 6 K 2435/09 K., EFG 2012, 2055; BFH, Urteil vom 9.4.2014 I R 52/12 BStBl. II 2014, 861) bedarf es vorliegend keiner Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlung des prozentualen Anteils des steuerrelevanten Aktiengewinns bei dem ausländischen Investmentfonds.
  • FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 404/11

    Steuerrechtliche Qualifizierung eines Verlustes aus der Veräußerung von

    Die erzielten Verluste sind als Veräußerungskosten im Sinne des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG zu qualifizieren (vgl. dazu insgesamt FG Düsseldorf vom 12.06.2012 6 K 2435/09 K, EFG 2012, 2055 - Revision eingelegt, Az. des BFH I R 52/12).
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