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   FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09   

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FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09 (https://dejure.org/2012,27578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2012 - 12 K 3091/09 (https://dejure.org/2012,27578)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 12 K 3091/09 (https://dejure.org/2012,27578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verhältnis des Sonderausgabenabzugs gem. § 10f EStG zur Eigenheimzulage: Keine Doppelberücksichtigung - Kein Sonderausgabenabzug gem. § 10f EStG für eine im Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht nur im bautechnischen Sinne neu, sondern völlig neu hergestellte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sonderausgabenabzug für eine im Dachgeschoss eines denkmalgeschützten Gebäudes hergestellten Wohnung; Folgen einer bereits erfolgten Einbeziehung der streitgegenständlichen Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage der Eigenheimzulage für den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Doppelberücksichtigung von Bauaufwendungen nach dem EigZulG und § 10f EStG Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG für neu hergestellte Wohnung in denkmalgeschützten Gebäude Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Doppelberücksichtigung von Bauaufwendungen nach dem EigZulG und § 10f EStG - Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG für neu hergestellte Wohnung in denkmalgeschützten Gebäude - Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Um- und Ausbau eines Dachgeschosses: Steuerrechtlich Neubau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dachausbau im denkmalgeschützten Haus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Herstellung einer Wohnung in denkmalgeschützten Gebäuden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2110
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Bezug nehmend auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 sei eine Doppelberücksichtigung von Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden jedoch ausgeschlossen.

    Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Vorschriften des Steuerrechts hätten die Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des BFH unter Hinweis auf das Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

    Daher gehe der Hinweis des Beklagten auf das BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 fehl.

    Diese Wahlmöglichkeit entfällt allerdings, soweit die Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen worden sind (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 mit weiteren Nachw.).

    Bei der Bescheinigung gem. §§ 10 f, 7i EStG vom 20. August 2004 handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 179 AO (Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), dessen verbindliche Feststellungen sich jedoch auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711; ebenso Sächsisches FG - Urteil vom 11. November 2012 2 K 1416/11, "Juris").

    Ihnen ist auch die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, vorbehalten (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711).

    Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall, da die denkmalrechtliche Beurteilung im Streitfall die Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen ausdrücklich der Finanzbehörde vorbehalten hat (ebenso BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Diesbezüglich sei die Entscheidung des BFH vom 24. Juni 2009 IX R 8/08, BStBl II 2009, 960 einschlägig.

    Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Förderungsmöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

    Diese Wahlmöglichkeit entfällt allerdings, soweit die Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen worden sind (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711 mit weiteren Nachw.).

    Er umfasst nur den Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes, nicht jedoch einen steuerrechtlichen Neubau im bloß bautechnischen Sinn (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

    Allerdings sind der Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes nicht nach § 7i EStG begünstigt, weil es gerade um die Erhaltung des bestehenden Denkmals geht (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vgl. auch BFH-Urteil vom 14.1.2003 IX R 72/00).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der entsprechende Hinweis in der Bescheinigung gefehlt hätte (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960).

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08

    Keine Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Die Schaffung einer bislang nicht existierenden Wohnung ohne Einbeziehung bereits bisher zu Wohnzwecken genutzter Räume stellt aber nach Überzeugung des Senats die Herstellung einer "neuen" Wohnung dar (ebenso Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), zumal jedenfalls wesentliche Teile der neuen Wohnung in bislang noch gar nicht vorhandener Gebäudesubstanz (OG 2) errichtet wurden.

    Bei der Bescheinigung gem. §§ 10 f, 7i EStG vom 20. August 2004 handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 179 AO (Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), dessen verbindliche Feststellungen sich jedoch auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711; ebenso Sächsisches FG - Urteil vom 11. November 2012 2 K 1416/11, "Juris").

    Soweit nämlich in dem von dem Kläger aufgewendeten Gesamtbetrag andere Aufwendungen als solche, die konkret auf die Wohnung bzw. das geförderte Objekt entfallen, enthalten sein sollten, wie etwa Aufwendungen für Außenanlagen und Hofbefestigung, oder Aufwendungen, welche nicht "erforderlich" im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG in dem geltend gemachten Förderbetrag enthalten sind, wären jedenfalls diese Aufwendungen nicht zu berücksichtigen (vgl. auch Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    In diesen Fällen darf das Finanzamt auch prüfen, ob es sich um einen Neubau handelt (BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 7/07, BStBl II 2009, 596, Ziff. II.3).

    Ist aber ein solcher Hinweis enthalten, obliegt die Prüfung der Voraussetzungen des Fördertatbestandes (insbesondere die Prüfung der steuerrechtlichen Zuordnung der Aufwendungen) der Finanzbehörde (siehe auch BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 7/07, BStBl II 2009, 596, Ziff. II.3).

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Grundlage einer bautechnischen Betrachtung ist hierbei - wie ausgeführt- nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung des Klägers als selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. - zu § 3 FördG - BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Grundlage einer bautechnischen Betrachtung ist hierbei - wie ausgeführt- nicht das Sanierungsobjekt als Ganzes, sondern die (Eigentums-) Wohnung des Klägers als selbständiges Wirtschaftsgut (vgl. - zu § 3 FördG - BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067; vgl. auch das zur Eigenheimzulage ergangene BFH-Urteil vom 07. November 2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 810).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Die Eigentumswohnung stellt damit ein eigenes, neues und selbständiges Wirtschaftsgut dar (vgl. auch FG Sachsen-Anhalt-Urteil vom 31. Januar 2008 3 K 2353/04, DStRE 2008, 1405).
  • FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1416/11

    Ansatz eines geschätzten Steuerabzugsbetrags nach § 10f EStG für eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Bei der Bescheinigung gem. §§ 10 f, 7i EStG vom 20. August 2004 handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 179 AO (Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), dessen verbindliche Feststellungen sich jedoch auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711; ebenso Sächsisches FG - Urteil vom 11. November 2012 2 K 1416/11, "Juris").
  • BFH, 29.08.2012 - X R 5/12

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache - Keine Erledigungserklärung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 FGO zur Rechtsfortbildung sowie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidungen des Hessischen FG (BFH-Az. X R 4/12) und des Sächsischen FG (BFH-Az. X R 5/12) zuzulassen.
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 72/00

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09
    Allerdings sind der Wiederaufbau oder die völlige Neuerrichtung des Gebäudes nicht nach § 7i EStG begünstigt, weil es gerade um die Erhaltung des bestehenden Denkmals geht (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960; vgl. auch BFH-Urteil vom 14.1.2003 IX R 72/00).
  • BFH, 06.03.2001 - IX R 64/97

    Bindungswirkung einer Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV umfasst nicht

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 8/08

    Sonderabschreibungen nach § 4 FördG: Keine Änderung eines Wahlrechts nach

  • BFH, 16.09.2014 - X R 29/12

    Objektbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2110 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Schließlich bezieht sich die Bescheinigung auf das (bautechnische) Gebäude als Ganzes, trifft damit keine Aussage zu den einzelnen Eigentumswohnungen, die als selbständige Wirtschaftsgüter Gegenstand der Steuervergünstigung sind (vgl. auch das zu § 7i EStG ergangene Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg 12 K 3091/09, EFG 2012, 2110, das von einer "objektbezogenen Bescheinigung" spricht).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Schließlich bezieht sich die Bescheinigung auf das (bautechnische) Gebäude als Ganzes, trifft damit keine Aussage zu den einzelnen Eigentumswohnungen, die als selbständige Wirtschaftsgüter Gegenstand der Steuervergünstigung sind (vgl. auch das zu § 7i EStG ergangene Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg 12 K 3091/09, EFG 2012, 2110, das von einer "objektbezogenen Bescheinigung" spricht).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Schließlich bezieht sich die Bescheinigung auf das (bautechnische) Gebäude als Ganzes, trifft damit keine Aussage zu den einzelnen Eigentumswohnungen, die als selbständige Wirtschaftsgüter Gegenstand der Steuervergünstigung sind (vgl. auch das zu § 7i EStG ergangene Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg 12 K 3091/09, EFG 2012, 2110, das von einer "objektbezogenen Bescheinigung" spricht).
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