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   FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10 (https://dejure.org/2012,26201)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.09.2012 - 4 K 1970/10 (https://dejure.org/2012,26201)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. September 2012 - 4 K 1970/10 (https://dejure.org/2012,26201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 4 SGB 5, § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG 2002, § 64 Abs 1 Nr 1 EStDV 2000 vom 01.11.2011, § 33 Abs 4 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 84 Abs 3f EStDV 2000 vom 01.11.2011
    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgemäßheit des Ansatzes der zumutbaren Eigenbelastung i.R.d. Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen (agB) wegen Krankheitskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten ist nicht verfassungswidrig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Eigenbelastung wegen Krankheitskosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankheitskosten müssen nicht komplett steuerfrei bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ansatz zumutbarer Eigenbelastung bei Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten ist nicht verfassungswidrig - Finanzamt sieht Krankheitskosten ohne weitere Prüfung als abzugsfähig an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2205
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- zur zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG, wonach eine zumutbare Belastung verfassungsgemäß sei, solange dem Steuerpflichtigen insgesamt ein verfügbares Einkommen ver bleibe, das über dem Regelsatz für das Existenzminimum liege, sei seit dem Beschluss des BVerfG vom 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125) zum Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen nicht mehr auf den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen in der Kranken- und Pflegeversorgung übertragbar.

    Der von den Klägern erwähnte Beschluss des BVerfG vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06 (DStR 2008, 604) biete keine Veranlassung zur steuermindernden Berücksichtigung der - verbleibenden - Krankheitskosten ohne Abzug der zumutbaren Belastung.

    Dies hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, a.a.O.) dergestalt postuliert, dass es hinsichtlich der gebotenen steuermindernden Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen darauf abgestellt hat, dass die konkreten Versicherungsbeiträge zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus nach Art und Umfang erforderlich sein müssen, wobei das Gericht auch eine sachgerechte Typisierung hinsichtlich des Umfangs der abzugsfähigen Beträge zulässt.

    Sofern Versorgungsleistungen direkt bereitgestellt werden, orientieren sie sich im Rahmen des sozialhilferechtlichen Leistungsniveaus gem. §§ 52, 61 SGB VIII ebenfalls im Wesentlichen an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, a.a.O., unter D.IV.1.a).

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen (BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, a.a.O.) hat der BFH an dieser Beurteilung zur zumutbaren Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten festgehalten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. März 2009 VI R 58/08, nv. juris; vom 30. Juni 2011 VI R 14/10 BFH/NV 2011, 1951).

    Zu dem von den Klägern angeführten Beschluss des BVerfG merkt der erkennende Senat im Übrigen an, dass das BVerfG in diesem Beschluss 2 BvL 1/06 den Gesetzgeber erst ab dem VZ 2010 zu einer Neuregelung der Berücksichtung von Krankenversicherungsbeiträgen aufgefordert hat.

  • FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 2 K 19/11

    Verfassungsgemäßheit des gemäß § 33 Abs. 3 EStG vorgesehenen Ansatzes einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Soweit hier das Finanzgericht Hannover die Regelung über die zumutbare Belastung als verfassungsgemäß eingestuft habe, (Urteil vom 7. Dezember 2011 2011 - 2 K 19/11), betreffe dies einen anders gelagerten Sachverhalt.

    Der erkennende Senat folgt insoweit dem BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 74/10 (BFH/NV 2012, 1269; ebenso Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. April 2012, 2 K 19/11, dokumentiert in Juris).

    Von der einer dem sozialhilferechtlichen Niveau entsprechenden Krankenversicherung nicht abgedeckte Krankheitskosten werden indes von der Sozialhilfe ebenfalls nicht zusätzlich umfasst, so dass sie nicht unter die gebotene Freistellung des Existenzminimums fallen (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07. Dezember 2011, 2 K 19/11, dokumentiert in Juris).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Ein im Einzelfall etwa vorliegender Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnte nämlich erst ab einem - hier erkennbar nicht vorliegenden - gewissen Gewicht zur Verfassungswidrigkeit der hier einschlägigen Regelungen führen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, DStR 2012, 1805, 1809, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, DStR 2010, 434, wonach durch Typisierungs- und Pauschalierungsregelungen ein gewisses Maß einer wirtschaftlich ungleichen Wirkung auf die Steuerzahler hingenommen werden kann).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist hiernach erst dann gegeben, wenn die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Das Ziel einer möglichst weitgehenden Einzelfallgerechtigkeit muss, um diese Massenerscheinung noch mit verhältnismäßigen Mitteln zu bewältigen, hinter Praktikabilitätserwägungen zurücktreten, ohne dass wegen der damit verbundenen Härten ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorläge (BVerfG-Urteile vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. -, BVerfGE 100, 138 ff; Urteil vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BverfGE 116, 164 ff m.w.N.).

    Zulässig ist die Typisierung deshalb, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG-Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 11/94 u.a. -, a.a.O.).

  • BFH, 18.07.2012 - X R 41/11

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Der Bundesfinanzhof -BFH- hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (X R 41/11, DStR 2012, 1696) entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V, die sog. "Praxisgebühren", nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.

    Auch der X. Senat des BFH äußert in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11 (DStR 2012, 1696, 1698) keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Ansatzes einer zumutbaren Belastung für die Berücksichtigungsfähigkeit von Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4 SGB V. Diese Einschätzung hat das BVerfG geteilt.

  • BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Ein im Einzelfall etwa vorliegender Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnte nämlich erst ab einem - hier erkennbar nicht vorliegenden - gewissen Gewicht zur Verfassungswidrigkeit der hier einschlägigen Regelungen führen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, DStR 2012, 1805, 1809, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, DStR 2010, 434, wonach durch Typisierungs- und Pauschalierungsregelungen ein gewisses Maß einer wirtschaftlich ungleichen Wirkung auf die Steuerzahler hingenommen werden kann).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen (Senatsurteil in BFHE 232, 40), es sei denn, es liegt ein für jedermann erkennbares offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor (Senatsurteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, m.w.N.).".
  • BFH, 15.11.1991 - III R 30/88

    Berücksichtigung von Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Auch der BFH hat insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1991, III R 30/88, BStBl II 1992, 179; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1999, III B 72/99, BFH/NV 2000, 704 und vom 10. Januar 2003 III B 26/02, BFH/NV 2003, 616).
  • BFH, 08.12.1999 - III B 72/99

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung; Krankheitskosten als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Auch der BFH hat insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1991, III R 30/88, BStBl II 1992, 179; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1999, III B 72/99, BFH/NV 2000, 704 und vom 10. Januar 2003 III B 26/02, BFH/NV 2003, 616).
  • BFH, 10.01.2003 - III B 26/02

    Zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
    Auch der BFH hat insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1991, III R 30/88, BStBl II 1992, 179; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1999, III B 72/99, BFH/NV 2000, 704 und vom 10. Januar 2003 III B 26/02, BFH/NV 2003, 616).
  • BFH, 26.03.2009 - VI R 58/08

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als

  • BFH, 05.10.2011 - VI R 49/10

    Aufwendungen für einen Kuraufenthalt und alternative Behandlungsmethoden als

  • BVerfG, 14.03.1997 - 2 BvR 861/92
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BVerfG, 29.10.1987 - 1 BvR 672/87
  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 10.10.1996 - III R 118/95

    Logopädische Therapie als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 30.06.1998 - III R 110/93

    Aufenthalt im Lernstudio - Auslandaufenthalt - Außergewöhnliche Belastung -

  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

  • BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13

    Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. September 2012  4 K 1970/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2205 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 7 K 114/10

    Verfassungswidrigkeit des Abzugs der zumutbaren Belastung

    Nach den von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in Form einer Aufstellung angeführten Entscheidungen ist der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen wegen Krankheitskosten (auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - Beschluss vom 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125) nicht verfassungswidrig (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012, 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, FG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, 1 K 28/12, juris).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11

    Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden die Bedenken der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit des §§ 33 Abs. 3 EStG nicht geteilt (vergleiche Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205; des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.12.2011 2 K 19/11, FR 2012, 968; des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2012 1 K 28/12, juris).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 781/11

    Rückwirkende Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden die Bedenken der Kläger gegen die Verfassungsmäßigkeit des §§ 33 Abs. 3 EStG nicht geteilt (vergleiche Urteile des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205; des Finanzgerichts Niedersachsen vom 07.12.2011 2 K 19/11, FR 2012, 968; des Finanzgerichts Hamburg vom 14.06.2012 1 K 28/12, juris).
  • FG München, 12.05.2014 - 7 K 3486/11

    Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich über mehrere Jahre

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen sei derzeit ein Verfahren beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 4 K 1970/10 anhängig.

    Zur Begründung wird auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. September 2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205 verwiesen.

  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1446/12

    Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung nicht verfassungswidrig

    Der Senat hält die Vorschrift des § 33 Abs. 3 EStG für verfassungsgemäß, soweit einem Steuerpflichtigen nach Berücksichtigung der zumutbaren Belastung noch ein Regelsatz über dem Existenzminimum verbleibt, wovon im Streitfall auszugehen ist (vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 06. September 2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 32/13; FG München Urteil vom 12.05.2014 7 K 3486/11, EFG 2014, 1683; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 24.04.2013 1 K 764/11, juris, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 71/13; FG Baden-Württemberg Urteil vom 24.09.2014 10 K 798/14, zur Veröffentlichung in EFG mit Anm. Hennigfeld vorgesehen, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 75/14).
  • FG Münster, 17.11.2014 - 5 K 149/14

    Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung der

    Der Gesetzgeber handelt im Rahmen des ihm eingeräumten Bewertungsspielraums, wenn er eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten erst bei Überschreitung einer bestimmten Wesentlichkeitsschwelle zulässt (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2012, 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205 m.w.N.).
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