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   FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08   

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https://dejure.org/2012,30893
FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08 (https://dejure.org/2012,30893)
FG München, Entscheidung vom 17.02.2012 - 8 K 3916/08 (https://dejure.org/2012,30893)
FG München, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 8 K 3916/08 (https://dejure.org/2012,30893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    LSt-Anrufungsauskunft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschalierte oder individuelle Einkommensbesteuerung für bei einer Verlosung auf einer Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber erhaltene Reisegutscheine; Notwendigkeit der Verwirklichung des in der Anfrage geschilderten Sachverhalts für die Bindungswirkung der Anrufungsauskunft

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; EStG § 42e
    Bindung an LSt-Anrufungsauskunft Keine Pauschbesteuerung von Tombolagewinnen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, wenn es nur Gewinnerlose gibt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindung an LSt-Anrufungsauskunft - Keine Pauschbesteuerung von Tombolagewinnen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, wenn es nur Gewinnerlose gibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2313
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06

    Keine pauschal besteuerte "Betriebsveranstaltung" bei geschlossenem

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Die Zuwendung der streitgegenständlichen Reisegutscheine im Wert von weit über 10.000 DM übersteigt diesen Betrag, der ggf. noch als "übliche Zuwendung" gewertet werden könnte, bei weitem, so dass unstreitig Arbeitslohn vorliegt (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 VI R 22/06, BFHE 224, 136, BStBl II 2009, 476).

    § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG bezweckt keine Steuervergünstigung, weshalb der BFH bei der Anwendung dieser Vorschrift prüft, ob die Pauschalierung den konkreten Lebensvorgang sachgerecht abbildet (BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 VI R 22/06, BFHE 224, 136, BStBl II 2009, 476).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04

    Keine Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG für im

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (zu alledem: BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128 [Goldmünzen]).

    Wie der BFH im vorstehend zitierten Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 klargestellt hat, darf die Ausgestaltung des Zuwendungsakts als Programmpunkt einer üblichen Betriebsveranstaltung nicht dazu führen, dass etwa ein 13. Monatsgehalt oder eine Weihnachtsgratifikation lediglich pauschaliert besteuert würde.

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Das FA bindet sich gegenüber dem Arbeitgeber in der Weise, Lohnsteuer weder im Wege eines Nachforderungs- noch eines Haftungsbescheids nachzuerheben, wenn sich dieser entsprechend der Anrufungsauskunft verhält (BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996, Tz. 24).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 23/02

    Anrufungsauskunft und Pauschalierung der Lohnsteuer

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Das gilt unabhängig davon, ob die Anrufungsauskunft materiell richtig ist (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 23/02, BFHE 212, 59, BStBl II 2006, 210).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 151/00

    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung führen beim

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Aufwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen, wozu Weihnachtsfeiern gehören, erlangen beim Überschreiten eines Höchstbetrages von 200 DM je teilnehmenden Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655; BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 151/00, BFHE 211, 325, BStBl II 2006, 442).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
    Aufwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen, wozu Weihnachtsfeiern gehören, erlangen beim Überschreiten eines Höchstbetrages von 200 DM je teilnehmenden Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655; BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 151/00, BFHE 211, 325, BStBl II 2006, 442).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12 GK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30464
FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12 GK (https://dejure.org/2012,30464)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12 GK (https://dejure.org/2012,30464)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 16 Ko 3213/12 GK (https://dejure.org/2012,30464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Bestimmung des Zeitpunkts der Wirksamkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Bestimmung des Zeitpunkts der Wirksamkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht gezahlter Gerichtskostenvorschuss und Prozesskostenhilfe

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 11.04.2006 - VI 213/05

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12
    Das Gericht kann sich nicht der vom FG Köln aaO., EFG 2010, 1642, und der unter Bezugnahme auf den Beschluss des FG Köln vom FG Hessen im Beschluss vom 14.6.2012 3 Ko 174-175/10 u.a., Juris, verfolgten (vgl. auch Anmerkung von Müller, RiFG Köln, in EFG 2006, 1271) und diesen Anspruch einschränkenden Argumentation anschließen.

    Zwar ist eine rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht zulässig (vgl. nur Bundesfinanzhof Beschluss vom 26.11.2008 II E 5/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH-NV- 2009, 600; FG Düsseldorf aaO., EFG 2008, 640; FG Hamburg Beschluss vom 11.4.2006 VI 213/05, EFG 2006, 1271); Die Prozesskostenhilfe ist vielmehr zukunftsgerichtet.

  • FG Köln, 07.07.2010 - 10 Ko 1033/09

    Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12
    Dem Bevollmächtigten wurde kurz darauf der Beschluss des Finanzgerichts (FG) Köln vom 7.7.2010 10 Ko 1033/09, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1642, mit der Bitte um Überprüfung der Rechtsansicht zur Kenntnis gebracht.

    Das Gericht kann sich nicht der vom FG Köln aaO., EFG 2010, 1642, und der unter Bezugnahme auf den Beschluss des FG Köln vom FG Hessen im Beschluss vom 14.6.2012 3 Ko 174-175/10 u.a., Juris, verfolgten (vgl. auch Anmerkung von Müller, RiFG Köln, in EFG 2006, 1271) und diesen Anspruch einschränkenden Argumentation anschließen.

  • FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 14 Ko 3929/07

    Anspruch eines Erinnerungsführers auf Festsetzung der Vergütung aus der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12
    Mit Ausnahme der, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf Beschluss vom 28.1.2008 14 Ko 3929/07 KF) getroffenen Bestimmung des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Prozesskostenhilfe hat das Gericht im Falle der Erinnerungsführerin keine besondere Bestimmung getroffen.

    Zwar ist eine rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht zulässig (vgl. nur Bundesfinanzhof Beschluss vom 26.11.2008 II E 5/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH-NV- 2009, 600; FG Düsseldorf aaO., EFG 2008, 640; FG Hamburg Beschluss vom 11.4.2006 VI 213/05, EFG 2006, 1271); Die Prozesskostenhilfe ist vielmehr zukunftsgerichtet.

  • BFH, 26.11.2008 - II E 5/08

    Prozesskostenhilfe: Rückwirkung des Bewilligungsbeschlusses

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12
    Zwar ist eine rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht zulässig (vgl. nur Bundesfinanzhof Beschluss vom 26.11.2008 II E 5/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH-NV- 2009, 600; FG Düsseldorf aaO., EFG 2008, 640; FG Hamburg Beschluss vom 11.4.2006 VI 213/05, EFG 2006, 1271); Die Prozesskostenhilfe ist vielmehr zukunftsgerichtet.
  • FG Hessen, 14.06.2012 - 3 Ko 174/10

    Verbindlichkeit einer Prozesskostenhilfe-Bewilligung für die Erhebung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12
    Das Gericht kann sich nicht der vom FG Köln aaO., EFG 2010, 1642, und der unter Bezugnahme auf den Beschluss des FG Köln vom FG Hessen im Beschluss vom 14.6.2012 3 Ko 174-175/10 u.a., Juris, verfolgten (vgl. auch Anmerkung von Müller, RiFG Köln, in EFG 2006, 1271) und diesen Anspruch einschränkenden Argumentation anschließen.
  • FG Düsseldorf, 27.12.2013 - 1 Ko 3840/13

    PKH-Antrag nach Klageerhebung: Geltendmachung rückständiger, vor Antragstellung

    Es liege daher auch keine unzulässige rückwirkende Gewährung von PKH vor (Hinweis auf FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2012, 16 Ko 3213/12 GK).

    Insoweit erfasst er regelmäßig den ganzen Rechtszug ab Vorlage eines bewilligungsfähigen (formgerechten) Antrags - hier ab 30.10.2012 - (h.M. vgl. nur OLG Stuttgart 8 WF 80/02, juris, m.w.N.; siehe auch FG Düsseldorf Beschluss vom 04.10.2012, 16 Ko 3213/12 GK, EFG 2012, 2313).

    Der Sanktionsgedanke wohnt dem Prozesskostenhilferecht (anders z.B. § 137 FGO) jedoch nicht inne (vgl. auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2012 - 16 Ko 3213/12 GK -, juris).

  • FG Düsseldorf, 29.05.2017 - 4 Ko 437/17

    PKH-Antrag nach Klageerhebung: Geltendmachung rückständiger, vor Antragstellung

    Den Beschlüssen des FG Düsseldorf vom 22.10.2013, 1 Ko 3840/13 GK und vom 04.10.2012, 16 Ko 3213/12 GK sei nicht zu folgen.
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