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   FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09   

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https://dejure.org/2011,427
FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09 (https://dejure.org/2011,427)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3 K 1849/09 (https://dejure.org/2011,427)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3 K 1849/09 (https://dejure.org/2011,427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nur eine ("regelmäßige") Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Landwirten?

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine regelmäßige Arbeitsstätte i.R.d. Anrechnung einer Kilometerpauschale auf das zu versteuernde Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten eines selbständigen Lehrers zu wechselnden Bildungseinrichtungen sind in voller Höhe und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschalen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen Arbeitszimmer ist keine Betriebsstätte i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten eines selbständigen Lehrers zu wechselnden Bildungseinrichtungen sind in voller Höhe und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschalen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen - Arbeitszimmer ist keine Betriebsstätte i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Selbständiger Dozent mit nur einer Betriebsstätte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsstätte eines selbständigen Dozenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben - Finanzgericht erhöht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Auswärtstätigkeit: Rechtslage vor 2014
    Regelmäßige Arbeitsstätte
    Die Rechtsprechungsänderung des BFH
    Geschäftsreise
    Abzugsfähige Aufwendungen
    Fahrtkosten
    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • FG München, 20.10.1993 - 3 K 180/89
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09
    Nach Durchführung einer --im Dezember 2005 begonnen-- Außenprüfung (Prüfungsbericht vom 13. März 2007) vertrat die Prüferin --in Übereinstimmung mit den nicht veröffentlichten (n.v.) Senatsurteilen vom 31. August 1989 III K 432/86 (Bl. 67 ff. GA III K 432/86), vom 3. Dezember 1992 3 K 180/89 (Bl. 59 ff. GA 3 K 180/89) sowie den als Urteile wirkenden Gerichtsbescheiden des Einzelrichters vom 17. November 1998 3 K 163/95 (n.v.; Bl. 52 ff. GA 3 K 163/95) und 3 K 187/95 (n.v.; Bl. 44 ff. GA 3 K 187/95)-- die Auffassung, bei den Fahrten handele es sich um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßigen Betriebsstätten i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, und zwar selbst dann, wenn die Betriebsstätte in der ... straße xx in F auch für die Unterrichtstätigkeit genutzt werde.

    Die Gerichtsakten der Verfahren III K 432/86, 3 K 180/89, 3 K 163/95, 3 K 187/95, 3 K 87/98, 3 K 204/01, 3 K 367/01, 3 K 97/03 und 3 V 742/08 waren beigezogen.

    Soweit der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 31. August 1989 III K 432/86 (Bl. 67 ff. GA III K 432/86), vom 3. Dezember 1992 3 K 180/89 (Bl. 59 ff. GA 3 K 180/89) sowie in den als Urteile wirkenden Gerichtsbescheiden des Einzelrichters vom 17. November 1998 3 K 163/95 (Bl. 52 ff. GA 3 K 163/95) und 3 K 187/95 (Bl. 44 ff. GA 3 K 187/95) den gegenteiligen Standpunkt vertreten hat, hält er hieran --im Lichte der geänderten BFH-Rechtsprechung zu Fahrten von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte-- nicht länger fest.

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09
    Im Streitfall hat sich die Rechtsprechung des BFH zur Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und "regelmäßiger" Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in neuester Zeit in entscheidungserheblicher Weise zugunsten der Steuerpflichtigen geändert: Der VI. Senat des BFH (grundlegend BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1764; vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, DStR 2011, 1654, und vom gleichen Tag VI R 58/09, DStR 2011, 1655) geht nunmehr davon aus, dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne.

    Gemessen daran ist davon auszugehen, dass eine Einschränkung der Steuererheblichkeit von Wegekosten als Ausprägung des objektiven Nettoprinzips auch bei den Beziehern anderer Einkünfte nur hinsichtlich einer Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte gerechtfertigt ist; sonst käme es zu verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlungen: So wären zur Überzeugung des Senats nach der neueren Rechtsprechung des BFH (insbesondere BFH-Urteil in DStR 2011, 1654) z.B. bei der Klägerin als Realschullehrerin, wäre sie nicht nur in H, sondern daneben auch an anderen Schulen tätig, die Fahrten zu den übrigen Schulen mit den tatsächlichen Kosten und nicht lediglich mit der Entfernungspauschale einkünftemindernd zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 3 K 1849/09
    Im hier noch streitigen Punkt wies das FA allerdings den Einspruch durch Einspruchsentscheidung vom 24. März 2009 als unbegründet zurück: Zweck der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG sei es, die von Verfassungs wegen gebotene Gleichstellung der Gewinnermittler zu den Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Oktober 1969 1 BvL 12/68, BStBl II 1970, 140) zu gewährleisten.

    zitierte Ausweitung des Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG durch den BFH war der vom BVerfG (BVerfG-Beschluss vom 2.Oktober 1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58, BStBl II 1970, 140) betonte Grundsatz, § 4 Abs. 5 Satz 3 EStG in der damals geltend Fassung diene dazu, die nach Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichstellung der übrigen Steuerpflichtigen mit Arbeitnehmern zu erreichen.

  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

    Dies ist bisher vor allem für Steuerpflichtige entschieden worden, die an --so die Terminologie der damaligen Rechtsprechung-- ständig wechselnden Einsatzstellen tätig waren (vgl. --im Ergebnis jeweils nicht tragend-- die Ausführungen in den BFH-Urteilen vom 5. November 1987 IV R 180/85, BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334, unter 2.a; in BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97, unter I.3.; in BFH/NV 1994, 701, unter II.3., und in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, unter II.1.c aa; tragend im BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 279, unter II.2.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit abweichender Begründung Urteile des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011  3 K 1849/09, EFG 2012, 310, Revision VIII R 47/11, und des FG Münster vom 22. März 2013  4 K 4834/10, EFG 2013, 839, Revision III R 19/13).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 47/11

    Abziehbarkeit von Fahrtaufwendungen eines selbständigen Dozenten nach

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. Oktober 2011  3 K 1849/09 sowie die Anschlussrevision der Kläger werden als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 2195/18

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Arztes zum Krankenhaus

    In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011 - 3 K 1849/09 zu verweisen.

    Das von dem Kläger angeführte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011 - 3 K 1849/09 sei noch zur alten Rechtslage ergangen und deshalb für das Streitjahr nicht einschlägig.

  • FG Münster, 22.03.2013 - 4 K 4834/10

    Entfernungspauschale, tatsächliche Kosten

    Schließlich spricht auch der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG enthaltene Verweis, wonach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 insgesamt und nicht nur in Bezug auf seine Rechtsfolgen anzuwenden ist, für eine gleichartige Auslegung beider Vorschriften (so auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011 3 K 1849/09, EFG 2012, 310).
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Nach ganz überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur erfordert die Vergütung der Erledigungsgebühr Nr. 1002 RVG-VV daher ebenso wie die Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht allgemein auf Verfahrensförderung gerichtet ist, sondern ein besonderes Bemühen um eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung erkennen lässt (BFH-Beschluss vom 12.2.2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109; FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.08.2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972 und vom 10.3.2011 11 KO 5287/08, juris; FG Köln, Beschluss vom 17.6.2009 10 Ko 4491/08, EFG 2009, 1597; FG Hamburg, Beschluss vom 19.4.2011 3 KO 24/11, juris; Hessisches FG, Beschlüsse vom 10.5.2011 13 KO 276/11 u.a, juris und vom 31.1.2013 1 Ko 2202/11, EFG 2013, 644; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 29.5.2012 9 KO 1/12, EFG 2012, 2153 ; FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 16.8.2012 2 K 1014/12, EFG 2012, 310; Gräber/Stapperfend, FGO, 7. Auflage, § 139 Rz. 78; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 471; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 85; Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, 1002 VV Rz. 9; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, VV 1002 Rz. 40).
  • FG Münster, 10.07.2013 - 10 K 1769/11

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Unbeschränkter Abzug der Fahrtkosten

    Das Erfordernis einer entsprechenden Auslegung ergibt sich insbesondere aus der bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern in Bezug auf den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2.10.1969 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; so auch Urteile des Finanzgerichts Münster vom 22.3.2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013, 839; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.10.2011 3 K 1849/09, EFG 2012, 310).
  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

    Eine Einschränkung der Steuererheblichkeit von Wegekosten als Ausprägung des objektiven Nettoprinzips ist nach Auffassung des Senats auch bei den Beziehern anderer Einkünfte nur hinsichtlich einer Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte gerechtfertigt, um verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlungen zu vermeiden (vgl. auch FG Baden-Württemberg vom 27.10.2011 3 K 1849/09 EFG 2012, 310).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, den Begriff der Betriebsstätte dem geänderten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte dahingehend entsprechend anzupassen, dass als Betriebsstätte auch nur ein solcher Ort angesehen werden kann, an dem sich der ortgebundene Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit befindet (ebenso: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011 3 K 1849/09, EFG 2012 Seite 310, nicht rechtskräftig; Urteil des FG Münster vom 22. März 2013 4 K 4834/10 E, EFG 2013 Seite 839; Urteil des FG Münster vom 10. Juli 2013 10 K 1769/11 E, EFG 2013 Seite 1739).
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