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   FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11   

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FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11 (https://dejure.org/2012,3237)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2012 - 1 V 226/11 (https://dejure.org/2012,3237)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 1 V 226/11 (https://dejure.org/2012,3237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 233a AO, § 12 Nr 3 EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG 2009, § 52a Abs 8 S 2 EStG 2009, Art 20 Abs 3 GG
    Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der Einkommensteuerveranlagung als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossener Zinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen auf der Grundlage des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG

  • Betriebs-Berater

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung im VZ 2009 zugeflossener Zinsen i. S. d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen zweifelhaft

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO bei der ESt-Veranlagung als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erstattungszinsen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung im VZ 2009 zugeflossener Zinsen i. S. d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen zweifelhaft

Papierfundstellen

  • BB 2012, 994
  • EFG 2012, 619
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossener Zinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen auf der Grundlage der mit dem JStG 2010 eingeführten und nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle offenen Fälle anwendbaren Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 FGO (Anschluss an FG Düsseldorf Beschluss vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E) und FG Münster Beschluss vom 27.10.2011 2 V 913/11 E; entgegen FG Münster Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E und Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 01.06.2011 2 V 35/11).

    Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob ihm die gesetzestechnische Umsetzung auch gelungen ist oder ob er mit der bloßen Einfügung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG nicht zu kurz gegriffen hat (so auch die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), zitiert nach juris, und des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, zitiert nach juris).

    Unabhängig davon ist ernsthaft in Betracht zu ziehen, ob hier angesichts der früheren gesetzgeberischen Grundentscheidung zugunsten eines symmetrischen Normgefüges im Hinblick auf Nachzahlungs- und Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO (vgl. oben) und angesichts des derzeit immer noch bestehenden Normgefüges im Hinblick auf § 12 EStG vom Gesetzgeber nicht besondere Anforderungen an die folgerichtige Umsetzung einkommensteuerlicher Belastungsentscheidungen zu beachten gewesen wären und über die bloße Ergänzung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hinaus ein wirklich neues Regelwerk zu schaffen gewesen wäre (vgl. dazu den Beschluss des FG Münster vom 27. Oktober 2011 2 V 913/11 E, zitiert nach juris, unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des BFH vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFH/NV 2011, 1779 und m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Weder ist erkennbar, dass mit der Entscheidung des BFH vom 15.06.2010 VIII R 33/07 ein rechtsdogmatisches Fehlurteil ergangen ist, noch, dass zwingende Gründe des Allgemeinwohls eine rückwirkende Regelung gebieten würden (vgl. dazu die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), zitiert nach juris, und des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, ebenfalls zitiert nach juris).

    Dem wiederum wird allerdings zum einen entgegengehalten, dass der BFH nach der ihm unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung allein zustehenden Befugnis, Steuergesetze verbindlich auszulegen, mit der genannten Entscheidung die schon früher bestehende objektive Gesetzeslage zu den Erstattungszinsen gem. § 233a AO ermittelt haben dürfte (vgl. Beschluss des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, zitiert nach juris, m.w.N.), und dass die danach objektiv bestehende Rechtsposition einem Steuerpflichtigen auch dann nicht durch ein Gesetz rückwirkend entzogen werden dürfe, wenn die Position von der Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkannt worden war (vgl. dazu Zimmermann, EFG 2011, 651).

    Zum anderen wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der überwiegende Teil der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen Veranlagungszeiträume vor 1999 betrifft, in denen die Gesetzessymmetrie durch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten oder als Sonderausgaben nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG noch gewährleistet war (vgl. auch dazu den Beschluss des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, zitiert nach juris).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 (BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503) gehörten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

    Zu dieser Klarstellung hatte sich der Gesetzgeber der weiteren Begründung zufolge durch das Urteil des BFH vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 (BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503) veranlasst gesehen.

    Für letzteres sprechen die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 (BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503).

    Weder ist erkennbar, dass mit der Entscheidung des BFH vom 15.06.2010 VIII R 33/07 ein rechtsdogmatisches Fehlurteil ergangen ist, noch, dass zwingende Gründe des Allgemeinwohls eine rückwirkende Regelung gebieten würden (vgl. dazu die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), zitiert nach juris, und des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, ebenfalls zitiert nach juris).

  • FG Düsseldorf, 05.09.2011 - 1 V 2325/11

    Eigenmietwert

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossener Zinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen auf der Grundlage der mit dem JStG 2010 eingeführten und nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle offenen Fälle anwendbaren Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 FGO (Anschluss an FG Düsseldorf Beschluss vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E) und FG Münster Beschluss vom 27.10.2011 2 V 913/11 E; entgegen FG Münster Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E und Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 01.06.2011 2 V 35/11).

    Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob ihm die gesetzestechnische Umsetzung auch gelungen ist oder ob er mit der bloßen Einfügung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG nicht zu kurz gegriffen hat (so auch die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), zitiert nach juris, und des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, zitiert nach juris).

    Weder ist erkennbar, dass mit der Entscheidung des BFH vom 15.06.2010 VIII R 33/07 ein rechtsdogmatisches Fehlurteil ergangen ist, noch, dass zwingende Gründe des Allgemeinwohls eine rückwirkende Regelung gebieten würden (vgl. dazu die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E), zitiert nach juris, und des FG Münster vom 27.10.2011 2 V 913/11 E, ebenfalls zitiert nach juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Zulassung von Nachzahlungszinsen zum Betriebsausgabenabzug; Steuermindernde

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossener Zinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen auf der Grundlage der mit dem JStG 2010 eingeführten und nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle offenen Fälle anwendbaren Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 FGO (Anschluss an FG Düsseldorf Beschluss vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E) und FG Münster Beschluss vom 27.10.2011 2 V 913/11 E; entgegen FG Münster Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E und Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 01.06.2011 2 V 35/11).

    Soweit dem entgegengehalten wird, dass sich aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut der Norm ergebe, dass § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG eine gegenüber § 12 Nr. 3 EStG vorrangige Spezialregelung darstelle (so Urteil des FG Düsseldorf vom 17.05.2011 6 K 703/08, zitiert nach juris; Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 01.06.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687; Zimmermann, EFG 2011, 651), erscheint dies dem Senat angesichts der Systematik des Einkommensteuergesetzes nicht bedenkenfrei.

    Dagegen wird angeführt, dass mit der Gesetzesänderung lediglich die bis dahin auch von der Rechtsprechung vertretene ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt werde und dass es deshalb an einem schutzwürdigen Vertrauen des Einzelnen auf die Nichtsteuerbarkeit der Erstattungszinsen fehle (so Urteile des FG Münster vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649, und des FG Düsseldorf vom 17.05.2011 6 K 703/08 K, G, zitiert nach juris, sowie der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 01.06.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687).

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung im Veranlagungszeitraum 2009 zugeflossener Zinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuererstattungen auf der Grundlage der mit dem JStG 2010 eingeführten und nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle offenen Fälle anwendbaren Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 FGO (Anschluss an FG Düsseldorf Beschluss vom 05.09.2011 1 V 2325/11 A(E) und FG Münster Beschluss vom 27.10.2011 2 V 913/11 E; entgegen FG Münster Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E und Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 01.06.2011 2 V 35/11).

    Dagegen wird angeführt, dass mit der Gesetzesänderung lediglich die bis dahin auch von der Rechtsprechung vertretene ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt werde und dass es deshalb an einem schutzwürdigen Vertrauen des Einzelnen auf die Nichtsteuerbarkeit der Erstattungszinsen fehle (so Urteile des FG Münster vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649, und des FG Düsseldorf vom 17.05.2011 6 K 703/08 K, G, zitiert nach juris, sowie der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 01.06.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687).

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 1/11

    Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Eine Einspruchsentscheidung ist bislang nicht ergangen, das Verfahren ruht gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO im Hinblick auf die bei dem BFH anhängigen Revisionsverfahren VIII R 36/10 und VIII R 1/11.

    Höchstrichterliche Entscheidungen zu den genannten Fragestellungen liegen noch nicht vor, entsprechende Revisionsverfahren sind bei dem BFH aber bereits anhängig (unter den Aktenzeichen VIII R 36/10 und VIII R 1/11); gleiches gilt für diverse Beschwerdeverfahren (unter den Aktenzeichen VIII B 95/11, 146/11 und 190/11).

  • FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Soweit dem entgegengehalten wird, dass sich aus der Entstehungsgeschichte und dem Wortlaut der Norm ergebe, dass § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG eine gegenüber § 12 Nr. 3 EStG vorrangige Spezialregelung darstelle (so Urteil des FG Düsseldorf vom 17.05.2011 6 K 703/08, zitiert nach juris; Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 01.06.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687; Zimmermann, EFG 2011, 651), erscheint dies dem Senat angesichts der Systematik des Einkommensteuergesetzes nicht bedenkenfrei.

    Dagegen wird angeführt, dass mit der Gesetzesänderung lediglich die bis dahin auch von der Rechtsprechung vertretene ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt werde und dass es deshalb an einem schutzwürdigen Vertrauen des Einzelnen auf die Nichtsteuerbarkeit der Erstattungszinsen fehle (so Urteile des FG Münster vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649, und des FG Düsseldorf vom 17.05.2011 6 K 703/08 K, G, zitiert nach juris, sowie der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 01.06.2011 2 V 35/11, EFG 2011, 1687).

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10

    Aussetzung der Vollziehung, Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Eine Einspruchsentscheidung ist bislang nicht ergangen, das Verfahren ruht gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO im Hinblick auf die bei dem BFH anhängigen Revisionsverfahren VIII R 36/10 und VIII R 1/11.

    Höchstrichterliche Entscheidungen zu den genannten Fragestellungen liegen noch nicht vor, entsprechende Revisionsverfahren sind bei dem BFH aber bereits anhängig (unter den Aktenzeichen VIII R 36/10 und VIII R 1/11); gleiches gilt für diverse Beschwerdeverfahren (unter den Aktenzeichen VIII B 95/11, 146/11 und 190/11).

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (vgl. die BFH-Beschlüsse vom 20.05.1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV 1997, 462, und vom 23.08.2004 IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden (vgl. z.B. die BFH-Beschlüsse vom 20.05.1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV 1997, 462, und vom 06.03.2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.01.2012 - 1 V 226/11
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, BGBl I 2010, 1296).

    Bei rein fiskalischen Motiven ist eine rückwirkend belastende Steuergesetzgebung in der Regel rechtsstaatswidrig (vgl. die Beschlüsse des BVerfG vom 03.12.1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, BGBl I 1998, 725, und vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628, bestätigt durch Beschlüsse vom 07.07.2010 zu 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04 sowie 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, BGBl I 2010, 1296).

  • BFH, 09.01.2012 - VIII B 95/11
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Spekulationsfrist

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Zumindest werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung angemeldet (vgl. Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 5. September 2011  1 V 2325/11 A(E), EFG 2012, 120, 122; des FG Münster in EFG 2012, 118, 119; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27. Januar 2012  1 V 226/11, EFG 2012, 619, 621; Panzer/Gebert, DStR 2011, 741, 743 f.; Rublack, FR 2011, 173, 175).
  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 1/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 -

    Zumindest werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung angemeldet (vgl. Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 5. September 2011  1 V 2325/11 A(E), EFG 2012, 120, 122; des FG Münster in EFG 2012, 118, 119; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27. Januar 2012  1 V 226/11, EFG 2012, 619, 621; Panzer/Gebert, DStR 2011, 741, 743 f.; Rublack, FR 2011, 173, 175).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 30/13

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen bei gleichzeitiger

    Zumindest werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung angemeldet (vgl. Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 5. September 2011  1 V 2325/11 A(E), EFG 2012, 120, 122; des FG Münster in EFG 2012, 118, 119; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27. Januar 2012  1 V 226/11, EFG 2012, 619, 621; Panzer/Gebert, DStR 2011, 741, 743 f.; Rublack, FR 2011, 173, 175).
  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1950/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

    Sowohl das FG Düsseldorf als auch das Schleswig-Holsteinische FG bezweifelten in ihren Beschlüssen vom 05.09.2011, 1 V 2325/11 A (E) EFG 2012, 120 und vom 27.01.2012 1 V 226/11, EFG 2012, 619, ob durch die Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG n.F. ein Rechtszustand bzw. eine Gesetzeslage wieder hergestellt worden sei, die vor Ergehen des BFH-Urteils vom 15.06.2010 VIII R 33/07, aaO bestanden habe.
  • FG Münster, 10.05.2012 - 2 K 1947/00

    Erstattungszinsen nicht notwendig steuerbar!

    Sowohl das FG Düsseldorf als auch das Schleswig-Holsteinische FG bezweifelten in ihren Beschlüssen vom 05.09.2011, 1 V 2325 (E), EFG 2012, 120 und vom 27.01.2012 1 V 226/11, EFG 2012, 619, ob durch die die Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG n.V. ein Rechtszustand bzw. eine Gesetzeslage wieder hergestellt worden sei, die vor Ergehen des BFH-Urteils vom 15.06.2010 VIII R 33/07, aaO bestanden habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 1954/11

    Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zurechnung

    Gegen die durch das JStG 2010 eingefügte Neufassung des Gesetzes werden sowohl einfachrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot, erhoben (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2011 - 1 V 2325/11 A(E) -, EFG 2012, 120, dazu Büchter-Hole EFG 2012, 122; FG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 - 2 V 913/11 E -, EFG 2012, 118; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 27.01.2012 - 1 V 226/11 - in juris; ähnlich Zimmermann EFG 2011, 651).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10241/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbstständig tätigen Vaters für das

    Das Gericht folgt der in der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass die in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 getroffene Regelung nicht bezweckt, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen [ausführlich FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2012 16 K 1564/11 Kg, EFG 2012, 1369; so beispielsweise auch FG Münster, Urteil vom 14. August 2013 2 K 4354/10 Kg, juris, Revision BFH III R 45/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2013 16 K 4228/12 Kg, juris; Bauhaus, EFG 2012, 619 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; a.A. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143].
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10240/11

    Kindergeldanspruch des in Deutschland wohnenden Vaters für das volljährige bei

    Das Gericht folgt der in der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Finanzgerichte ganz überwiegend vertretenen Auffassung, dass die in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (VO Nr. 987/2009) getroffene Regelung nicht bezweckt, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen [ausführlich FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2012 16 K 1564/11 Kg, EFG 2012, 1369; so beispielsweise auch FG Münster, Urteil vom 14. August 2013 2 K 4354/10 Kg, juris, Revision BFH III R 45/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2013 16 K 4228/12 Kg, juris; Bauhaus, EFG 2012, 619 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; a.A. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143].
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