Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Nr. 4 GrEStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG
Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010; Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 4 GrEStG; Eingetragene Lebenspartnerschaft als eine auf Dauer angelegte, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010; Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 4 GrEStG; Eingetragene Lebenspartnerschaft als eine auf Dauer angelegte, ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungswidrige Diskriminierung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Grunderwerbssteuer und eingetragene Lebenspartnerschaften: Ungleichbehandlung verfassungwidrig?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingetragene Lebenspartner und die Ungleichbehandlung bei der Grunderwerbssteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer - Niedersächsisches Finanzgericht erbittet Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10
- BVerfG - 1 BvL 3/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2012, 645
Wird zitiert von ... (3)
- FG Niedersachsen, 28.03.2012 - 7 V 4/12
Splitting-Tarif für Alleinerziehende - Aufhebung der Vollziehung - …
Zudem gibt es auch Lebenspartnerschaften, zu deren Familie ein Kind gehört (vgl. den Sachverhalt im Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. August 2011, 7 K 65/10, juris). - FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10
Einstweiliger Rechtsschutz durch den konsentierten Einzelrichter - Ausschluss der …
Das vorliegende Verfahren zur Erreichung vorläufigen Rechtsschutzes hängt zusammen mit dem unter dem Aktenzeichen 7 K 65/10 anhängigen Klageverfahren, das die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten nach dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (…BGBl. I 2008, S. 2794) betrifft.Falls der Gesetzgeber nicht unverzüglich von sich aus eine Gesetzeskorrektur bei der Grunderwerbsteuer mit einer Anwendungsregelung wie etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hinsichtlich der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern für die Vergangenheit vornimmt, kommt in dem Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 65/10, das mit diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zusammenhängt, ein Aussetzungs- und Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG in Betracht (für eine "entsprechende" Anwendung der Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG in Fällen der Vermögensauseinandersetzung zu Gunsten der eingetragenen Lebenspartnerschaften "auch ohne besondere Kodifizierung" setzt sich ein: Franz in Pahlke/Franz, Kommentar zum GrEStG, 4. Auflage 2010, § 3 Rz. 214).
- BFH, 18.06.2012 - II B 17/12
Vorläufiger Rechtsschutz beim Grundstückserwerb durch Lebenspartner des …
Beim BVerfG sind mehrere Normenkontrollverfahren zu der Frage anhängig, ob § 3 Nr. 4 GrEStG (in der Fassung bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz --JStG-- 2010 vom 8. Dezember 2010, BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394) insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist (vgl. Vorlagebeschlüsse des FG Münster vom 24. März 2011 8 K 2430/09 GrE, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1449, Az. beim BVerfG 1 BvL 16/11; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. Juni 2011 3 K 217/08, EFG 2011, 1915, Az. beim BVerfG 1 BvL 19/11; des Niedersächsischen FG vom 26. August 2011 7 K 65/10, EFG 2012, 645, Az. beim BVerfG 1 BvL 3/12).