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   FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10   

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https://dejure.org/2012,29255
FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10 (https://dejure.org/2012,29255)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 7 K 4440/10 (https://dejure.org/2012,29255)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 7 K 4440/10 (https://dejure.org/2012,29255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Hälftiger Ansatz der Entfernungspauschale bei nur Einfachfahrten vor oder nach einer Dienstreise

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Entfernungspauschale zur Abgeltung der Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte auch für Arbeitstage mit einfacher Hinfahrt oder Rückfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbierung der Entfernungspauschale, wenn Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen zurückgelegt werden dies entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Halbierung der Entfernungspauschale, wenn Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen zurückgelegt werden - dies entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 24.10.2012)

    Volle Entfernungspauschale nur bei Hin- und Rückfahrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinfahrt zur Arbeitsstätte heute - Rückfahrt morgen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungspauschale nur bei tatsächlicher Fahrt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Volle Entfernungspauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einfachfahrten: Halbe Entfernungspauschale?

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    Das FA bezog sich zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. Juli 1978 (BStBl II 1978, 661) und auf die entsprechende Regelung in den Lohnsteuer-Richtlinien (Amtliche Hinweise H 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte).

    Das FA ist nach Abstimmung mit der vorgesetzten Behörde der Auffassung, dass das BFH-Urteil vom 26. Juli 1978 (BStBl II 1978, 661) und die entsprechende Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien auf den streitbefangenen Sachverhalt weiterhin anwendbar sind.

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Juli 1978 VI R 16/76 (BStBl II 1978, 661) zu § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG a.F. entschieden, dass der frühere Kilometer-Pauschbetrag von 0, 36 DM für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwei Fahrten (eine Hinfahrt und eine Rückfahrt) abgilt und dass ein Arbeitnehmer, der nur eine Fahrt zurücklegt, nur 0, 18 DM je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten abziehen kann.

  • Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    Dadurch sollte insbesondere die Bildung von Fahrtgemeinschaften "honoriert" werden (s. BTDrucks 14/4242, S. 5), da die Entfernungspauschale für den Fahrer und jeden Mitfahrer gilt.

    Diese geänderte Formulierung entspricht ebenfalls dem gesetzgeberischen Ziel, die Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig auszugestalten und darüber hinaus sogar Fußgänger in Bezug auf deren Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu begünstigen (s. BTDrucks 14/4242, S. 6, linke Spalte, zweiter Absatz).

    Diese Änderung entspricht der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale und soll der Vereinfachung dienen (s. BTDrucks 14/4242, S. 5 f; zur Abgeltungswirkung s. ferner BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    b) Diese Rechtslage hat auch nach der Ersetzung der früheren Kilometer-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale weiterhin Bestand (zur Rechtsentwicklung vgl. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BStBl II 2008, 234, unter B.II.).

    Art. 3 GG und das in dieser Verfassungsnorm angelegte Prinzip der Besteuerung nach der (finanziellen) Leistungsfähigkeit (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BStBl II 2008, 234, unter B.VI., mit umfassenden Hinweisen) gebieten vielmehr, dass grundsätzlich nur tatsächliche Erwerbsaufwendungen die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen.

  • BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    Der BFH hat in dieser Entscheidung unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 12/70 (BFHE 104, 238) dargelegt, dass der Gesetzgeber bei der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG vom Normalfall ausgegangen sei, dass dem Arbeitnehmer täglich Aufwendungen für zwei beruflich veranlasste Fahrten, für die Hinfahrt zur Arbeitsstätte und für die Rückfahrt von der Arbeitsstätte, entstehen.
  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    Diese Änderung entspricht der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale und soll der Vereinfachung dienen (s. BTDrucks 14/4242, S. 5 f; zur Abgeltungswirkung s. ferner BFH-Beschluss vom 11. September 2003 VI B 101/03, BStBl II 2003, 893).
  • FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 11705/03

    Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10
    c) Die Entfernungspauschale kann damit -anders als der Kläger meint- nur für tatsächlich zurückgelegte Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden (Thürmer/Blümich, § 9 EStG Rz. 294 unter Hinweis auf das Urteil des FG Niedersachsen vom 19. April 2005 11 K 11705/03, EFG 2005, 1676).
  • BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17

    Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen

    Diese Auffassung wird auch im Schrifttum (z.B. Bergkemper in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 9 EStG Rz 457; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 293; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 185; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz F 77; Zimmer in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 9 Rz 891; Stache in Horowski/Altehoefer, Kommentar zum Lohnsteuer-Recht, § 9 Rz 1196; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, "Entfernungspauschale", Rz 31/1), von der Finanzverwaltung (Lohnsteuer-Handbuch 2019 H 9.10 "Fahrtkosten bei einfacher Fahrt") und in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2012 - 7 K 4440/10, EFG 2013, 114) geteilt.
  • FG Münster, 14.07.2017 - 6 K 3009/15

    Werbungskosten: Die Entfernungspauschale gilt auch bei Hin- und Rückfahrt an

    (1) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 20.06.2012 7 K 4440/10, EFG 2013, 114 und vom 24.06.2014 4 K 3997/11, juris; BFH-Urteil vom 26.07.1978 VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) und in der Literatur (Schmidt/Loschelder, EStG, § 9 Rz 185; HHR/Bergkemper, § 9 Anm. 457 unter "Für jeden Arbeitstag", Oertel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl. 2017, § 9 Rz. 67) wird vertreten, dass für den Fall, dass ein Arbeitnehmer an einem Tag nur einen Hinweg zur ersten Tätigkeitsstätte zurücklegt, dort übernachtet und erst einen Tag später den Rückweg von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung antritt, diesem nur eine hälftige Entfernungspauschale für jeden einzelnen Weg zusteht.
  • FG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 4 K 3997/11

    Lebensmittelpunkt eines bei seiner Freundin am Arbeitsort nächtigenden ledigen

    Im Urteil des FG Baden Württemberg vom 20. Juni 2012 (7 K 4440/10) werde des Weiteren festgestellt, dass der Abzug der vollen Entfernungspauschale voraussetze, dass der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag den Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte und von dort wieder zurück zu seiner Wohnung zurücklege.

    Auch wenn der Arbeitnehmer den Hinweg und den Rückweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung an unterschiedlichen Tagen zurück legt, kann er die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend machen (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20. Juni 2012 7 K 4440/10, EFG 2013, 114-116).

  • FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 1785/11

    Anwendung der Entfernungspauschale bei einem Steuerberater

    Entgegen der Ansicht des Bekl. ist das im Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 20.06.2012, Az. 7 K 4440/10, juris) zitierte Urteil des BFH vom 26.07.1978 (Az. VI R 16/76, BFHE 125, 561, BStBl II 1978, 661) aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung des BFH nicht mehr einschlägig.
  • FG Köln, 23.04.2013 - 1 K 3128/10

    Differenzkindergeld für ein in Polen bei der geschiedenen Mutter lebendes Kind

    Zwar ist diese Entscheidung zu entsandten Arbeitnehmern und Saisonarbeitern ergangen (Art. 14 Abs. 1 bzw. 14a Abs. 3 VO (EWG) 1408/71), doch gelten diese Grundsätze aufgrund der Interessengleichheit für alle unter die VO fallenden Personen (vgl. FG Köln Urteil vom 30.01.2013 15 K 47/09, EFG 2013, 114; FG Münster Urteil vom 01.02.2013 4 K 997/12 KG, EFG 2013, 709).
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