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   FG Köln, 29.01.2013 - 1 K 3219/11   

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https://dejure.org/2013,6496
FG Köln, 29.01.2013 - 1 K 3219/11 (https://dejure.org/2013,6496)
FG Köln, Entscheidung vom 29.01.2013 - 1 K 3219/11 (https://dejure.org/2013,6496)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 1 K 3219/11 (https://dejure.org/2013,6496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 1 Absatz 3 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Krankengeld und Arbeitslosengeld bei der Berechnung des Welteinkommens im Zusammenhang mit der Prüfung der für die Zusammenveranlagung bedeutenden Wesentlichkeitsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Unterschreitens der sog. absoluten Wesentlichkeitsgrenze als Voraussetzung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grenzgängerbesteuerung - Berechnung des Unterschreitens der sog. absoluten Wesentlichkeitsgrenze als Voraussetzung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 1 Abs. 3 EStG

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.08.2008 - I R 78/07

    Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht - Ermittlung der

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2013 - 1 K 3219/11
    § 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 2 EStG enthält keine spezielle Regelung, wie die Einkünfte zu ermitteln sind, so dass der Begriff der Einkünfte dem deutschen Einkommensteuerrecht zu entnehmen ist (BFH-Urteil vom 20.8.2008 I R 78/07, BStBl II 2009, 708 m. w. N).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-329/05

    Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2013 - 1 K 3219/11
    Diese Vorschrift, die in Umsetzung des EuGH-Urteils Meindl (EuGHE I 2007, 1107) eingeführt wurde und die Ausübung des Wahlrechtes nach § 1 Abs. 3 EStG einem erweiterten Personenkreis ermöglichen sollte, betrifft Einkünfte, die im Ausland steuerfrei sind und deren deutsche Entsprechungen auch nach deutschem Einkommensteuerrecht steuerfrei wären.
  • FG Köln, 20.04.2012 - 4 K 1943/09

    Keine Zusammenveranlagung wegen belgischem Arbeitslosengeld

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2013 - 1 K 3219/11
    Das Urteil des EuGH in der Sache Meindl (a.a.O.) hat keine Auswirkung auf den Grundsatz, dass die Beurteilung der Frage ob die im Ausland erzielten Einkünfte einer Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig entgegenstehen, nach deutschem Steuerrecht und nicht nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu beurteilen ist (vgl. hierzu FG Köln v. 20.4.2012, 4 K 1943/09, EFG 2012, 1677).
  • BFH, 01.10.2014 - I R 18/13

    Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht: Berechnung der

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Steuerfreiheit einer vergleichbaren Leistung im Inland dem ausländischen Wohnsitzstaat, in dem die fraglichen und dort steuerpflichtigen Einkünften erzielt werden, die Möglichkeit nehmen sollte, die Höhe der dort geschuldeten Einkommensteuer an den vorgenannten Vergünstigungen auszurichten (im Ergebnis ebenso bezüglich belgischen Arbeitslosengeldes FG Köln, Urteil in EFG 2012, 1677; anders jedoch bezüglich niederländischen Krankengeldes FG Köln, Urteil vom 29. Januar 2013  1 K 3219/11, EFG 2013, 1307).
  • FG Düsseldorf, 05.12.2017 - 10 K 1232/16

    Voraussetzungen für die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Nachweis

    Das Urteil des EuGH in der Sache Meindl (a.a.O.) hat keine Auswirkung auf den Grundsatz, dass die Frage, ob die im Ausland erzielten Einkünfte einer Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig entgegenstehen, nach deutschem Steuerrecht und nicht nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu beurteilen ist (ebenso Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 29. Januar 2013 1 K 3219/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1307).
  • FG Köln, 04.07.2013 - 11 V 1596/13

    Ermittlung der Einkunftsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht im Fall

    Dementsprechend hat auch der BFH bei der Anwendung des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG (1996) bei der Prüfung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht in seinen Gründen auf den doppelten Grundfreibetrag (24.000 DM) abgestellt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.08.2003 I R 72/02, BFH/NV 2004, 321, s. auch FG Köln, Urteil vom 29.01.2013 1 K 3219/11 juris).
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