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   FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12 L   

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https://dejure.org/2013,12740
FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12 L (https://dejure.org/2013,12740)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2013 - 16 K 922/12 L (https://dejure.org/2013,12740)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2013 - 16 K 922/12 L (https://dejure.org/2013,12740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer Teilnahme von Arbeitnehmern an einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (hier: Sensiblisierungswoche) als Zuwendung mit Entlohnungscharakter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge - Möglichkeit der Aufteilung bei gemischter Veranlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilnahme an "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Sensibilisierungswoche im Steuerrecht

  • heise.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Qualifizierung der Kosten einer Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme an "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Seminarkosten für Teilnahme an Sensibilisierungswoche sind als Arbeitslohn anzusehen - FG Düsseldorf zur Versteuerung von Fortbildungsmaßnahme als Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).

    Dann kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
    Insbesondere bei Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten wird in der Regel das eigenbetriebliche Interesse erheblich überwiegen (vgl. BFH-Urteil vom 30.5.2001 VI R 177/99, BStBl II 2001, 671).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
    Die Auskunft ist ein feststellender voll, auch inhaltlich, überprüfbarer Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 30.4.2009 VI R 54/07, BStBl II 2010, 996).
  • BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
    Die Auskunft ist für das Lohnsteuerabzugsverfahren verbindlich (BFH-Urteil vom 13.1.2011 VI R 61/09, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, 479; Krüger/Schmidt, Kommentar zum EStG § 42 e Rz. 8 zu den Folgen).
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11

    Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
    Sie unterliegt der umfassenden inhaltlichen Überprüfung durch das Finanzgericht (anders zur verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung -AO-: BFH Urteil vom 29.2.2012 IX R 11/11, BStBl II 2012, 651, insb. unter II.1.g).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15

    Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten

    Hierüber kam es zu dem unter dem Aktenzeichen 16 K 922/12 L geführten Klageverfahren, das mit dem Urteil vom 18.4.2013 endete.

    Zur "zentralen Funktion der Sensibilisierungswoche" hieß es in dem vorgelegten Material der T "Entwicklung von Personalressourcen" im Klageverfahren Az. 16 K 922/12 L, die Sensibilisierungswoche sei ein unverzichtbarer strategischer Grundpfeiler der Personal-, Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung.

    Die Klägerin hat weiter, wie bereits in dem Klageverfahren Az. 16 K 922/12 L, ausgeführt, die individuellen Workshops während der Sensibilisierungswoche seien zielgruppenorientiert (Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und Betriebsräte).

    Der Beklagte hält an seiner im Einspruchsverfahren und in der Klagesache Az. 16 K 922/12 L vertretenen Auffassung fest, wonach nicht erkennbar geworden sei, dass der der Veranstaltung der Sensibilisierungswochen innewohnende Zuwendungscharakter lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung sei.

  • FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 1994/13

    Sachzuwendung an Mitarbeiter; unentgeltliche Wertabgabe

    Die allgemeine Gesundheitsvorsorge liegt zwar auch im Interesse eines Arbeitgebers, aber zuvorderst im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013 16 K 922/12 L, EFG 2013, 1358).
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