Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12 L |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung einer Teilnahme von Arbeitnehmern an einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (hier: Sensiblisierungswoche) als Zuwendung mit Entlohnungscharakter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn durch Zuwendung einer Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge - Möglichkeit der Aufteilung bei gemischter Veranlassung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilnahme an "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die Sensibilisierungswoche im Steuerrecht
- heise.de (Pressebericht, 18.07.2013)
"Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Qualifizierung der Kosten einer Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Teilnahme an "Sensibilisierungswoche" als Arbeitslohn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Seminarkosten für Teilnahme an Sensibilisierungswoche sind als Arbeitslohn anzusehen - FG Düsseldorf zur Versteuerung von Fortbildungsmaßnahme als Arbeitslohn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
- Fachtagung
- Lohnsteuerliche Behandlung
- Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12 L
- BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1358
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).Dann kommt eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2010 VI R 7/08, BStBl II 2010, 763 m.w.N.).
- BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Insbesondere bei Maßnahmen zur Vermeidung berufsbedingter Krankheiten wird in der Regel das eigenbetriebliche Interesse erheblich überwiegen (vgl. BFH-Urteil vom 30.5.2001 VI R 177/99, BStBl II 2001, 671). - BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07
Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Die Auskunft ist ein feststellender voll, auch inhaltlich, überprüfbarer Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 30.4.2009 VI R 54/07, BStBl II 2010, 996). - BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Die Auskunft ist für das Lohnsteuerabzugsverfahren verbindlich (BFH-Urteil vom 13.1.2011 VI R 61/09, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, 479;… Krüger/Schmidt, Kommentar zum EStG § 42 e Rz. 8 zu den Folgen). - BFH, 29.02.2012 - IX R 11/11
Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2013 - 16 K 922/12
Sie unterliegt der umfassenden inhaltlichen Überprüfung durch das Finanzgericht (anders zur verbindlichen Auskunft gem. § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung -AO-: BFH Urteil vom 29.2.2012 IX R 11/11, BStBl II 2012, 651, insb. unter II.1.g).
- FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 3682/15
Einkommensteuerliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Arbeitnehmern gewährten …
Hierüber kam es zu dem unter dem Aktenzeichen 16 K 922/12 L geführten Klageverfahren, das mit dem Urteil vom 18.4.2013 endete.Zur "zentralen Funktion der Sensibilisierungswoche" hieß es in dem vorgelegten Material der T "Entwicklung von Personalressourcen" im Klageverfahren Az. 16 K 922/12 L, die Sensibilisierungswoche sei ein unverzichtbarer strategischer Grundpfeiler der Personal-, Persönlichkeits- und Organisationsentwicklung.
Die Klägerin hat weiter, wie bereits in dem Klageverfahren Az. 16 K 922/12 L, ausgeführt, die individuellen Workshops während der Sensibilisierungswoche seien zielgruppenorientiert (Geschäftsleitung, Führungskräfte, Mitarbeiter und Betriebsräte).
Der Beklagte hält an seiner im Einspruchsverfahren und in der Klagesache Az. 16 K 922/12 L vertretenen Auffassung fest, wonach nicht erkennbar geworden sei, dass der der Veranstaltung der Sensibilisierungswochen innewohnende Zuwendungscharakter lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung sei.
- FG Münster, 01.10.2015 - 5 K 1994/13
Sachzuwendung an Mitarbeiter; unentgeltliche Wertabgabe
Die allgemeine Gesundheitsvorsorge liegt zwar auch im Interesse eines Arbeitgebers, aber zuvorderst im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013 16 K 922/12 L, EFG 2013, 1358).