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   FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12   

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FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12 (https://dejure.org/2013,39554)
FG Saarland, Entscheidung vom 24.04.2013 - 1 K 1156/12 (https://dejure.org/2013,39554)
FG Saarland, Entscheidung vom 24. April 2013 - 1 K 1156/12 (https://dejure.org/2013,39554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch nach überzahlter Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts Rechnungsberichtigung durch den nunmehr ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen Leistungsempfängers gegenüber dem FA aufgrund des Reemtsma-Urteils des EuGH bei späterer steuerlicher Nichtanerkennung eines Lease-and-sale-back-Geschäfts - Rechnungsberichtigung durch den nunmehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1637
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Teile der Literatur hingegen befürworten die Anwendung des Rechtssatzes aus der "Reemtsma-Entscheidung" auch auf inländische Sachverhaltskonstellationen wie der Vorliegenden (vgl. Burgmaier, UR 2007, 343; Stadie, UR 2007, 430), ohne allerdings den konkreten Ansatz für eine Rechtsgrundlage zu benennen.

    Den Leistenden als "Steuereinnehmer" für Rechnung des Staates anzusehen mit der Folge, dass sich der Staat die Zahlungsunfähigkeit seines Gehilfen zurechnen lassen muss, wie in der Literatur zuweilen vertreten wird (vgl. Stadie, UR 2007, 430, 431), überzeugt nicht.

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Der BFH habe mit Urteil vom 11. Juli 2007 (V R 27/05, BStBl II 2008, 438) entschieden, dass die Frage der Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen nach der EuGH-Rechtsprechung nicht nur für Steuerausländer, sondern für alle Steuerpflichtigen gelte, wenn entsprechende Fälle eines unrichtigen Steuerausweises vorlägen.

    Zwar wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Reemtsma bei der Prüfung des Grundsatzes der Neutralität der Umsatzsteuer auch in Bezug auf andere, rein inländische Fallkonstellationen herangezogen (vgl. BFH vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BStBl II 2008, 438; FG Hamburg vom 23. März 2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus den nationalen materiellen Steuergesetzen, noch unmittelbar aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 - ABl. EU Nr. L 347, 1; ABl. EU 2007 L 335, 60), auf die sich die Klägerin etwa im Falle unzureichender Umsetzung in innerstaatliches Recht oder infolge des Anwendungsvorrangs von EU-Recht unmittelbar berufen könnte (vgl. EuGH vom 26. Januar 1999 C-18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345).

    Er ist auch davon überzeugt, dass die Norm in Einklang mit dem Europarecht steht und keiner anderen (europarechtskonformen) Auslegung unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts bedarf (vgl. hierzu allgemein BFH vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220; vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BStBl II 2008, 976; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFH/NV 2008, 1747; zur Beschränkung der Freizügigkeit z.B. EuGH vom 26. Januar 1999 C-18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345, Randnr. 56 f.).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer,

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Die Mitgliedsstaaten sind aber gerade gehalten, Maßnahmen zu erlassen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen (vgl. EuGH vom 18. Juni 2009, Rs. Stadeco C- 566/07, Slg. 2009, I- 5295 m.w.N.).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-138/12

    Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 -

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Der EuGH hat zwar klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger sich im Einzelfall unmittelbar auf den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer berufen kann, um einer nationalen Bestimmung entgegenzutreten, deren Einhaltung dem Grundsatz der Neutralität wiederspräche (so EuGH vom 11. April 2013 Rs. C-138/12, DStR 2013, 857 zur Frage des Erstattungsverlangens eines Leistenden bei zu viel entrichteter fälschlich ausgewiesener Mehrwertsteuer bei fehlender Berichtigungsmöglichkeit).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 62/04

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Er ist auch davon überzeugt, dass die Norm in Einklang mit dem Europarecht steht und keiner anderen (europarechtskonformen) Auslegung unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts bedarf (vgl. hierzu allgemein BFH vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220; vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BStBl II 2008, 976; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFH/NV 2008, 1747; zur Beschränkung der Freizügigkeit z.B. EuGH vom 26. Januar 1999 C-18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345, Randnr. 56 f.).
  • BFH, 20.09.2006 - I R 113/03

    Sonderausgaben: Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Er ist auch davon überzeugt, dass die Norm in Einklang mit dem Europarecht steht und keiner anderen (europarechtskonformen) Auslegung unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts bedarf (vgl. hierzu allgemein BFH vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220; vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BStBl II 2008, 976; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFH/NV 2008, 1747; zur Beschränkung der Freizügigkeit z.B. EuGH vom 26. Januar 1999 C-18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345, Randnr. 56 f.).
  • FG Hamburg, 23.03.2009 - 6 K 80/08

    Vorsteuerberichtigung bei nicht ausgeführter Leistung und gestörter

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Zwar wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Reemtsma bei der Prüfung des Grundsatzes der Neutralität der Umsatzsteuer auch in Bezug auf andere, rein inländische Fallkonstellationen herangezogen (vgl. BFH vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BStBl II 2008, 438; FG Hamburg vom 23. März 2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163).
  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 101/02

    Übungsleiterfreibetrag auch für Tätigkeit in anderen EU-Staaten

    Auszug aus FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12
    Er ist auch davon überzeugt, dass die Norm in Einklang mit dem Europarecht steht und keiner anderen (europarechtskonformen) Auslegung unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts bedarf (vgl. hierzu allgemein BFH vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220; vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BStBl II 2008, 976; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFH/NV 2008, 1747; zur Beschränkung der Freizügigkeit z.B. EuGH vom 26. Januar 1999 C-18/95, Terhoeve, Slg 1999, I-345, Randnr. 56 f.).
  • BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14

    Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter

    a) § 37 Abs. 2 AO regelt keinen Rückzahlungsanspruch des Leistungsempfängers, der die in der ihm gestellten Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer dem Rechnungsaussteller gezahlt hat (Urteil des FG des Saarlandes vom 24. April 2013  1 K 1156/12, EFG 2013, 1637; Urteil des FG Münster vom 3. September 2014  6 K 939/11 AO, EFG 2014, 1934; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 37 AO Rz 60).

    aa) Anders als das FG des Saarlandes (Urteil in EFG 2013, 1637) hat der Senat zwar keinen Zweifel, dass die von den Beteiligten erörterten Rechtsgrundsätze dieser Entscheidung, der ein grenzüberschreitender Sachverhalt zum Verfahren der Vorsteuervergütung entsprechend § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige zugrunde lag, für den vorliegenden Fall einschlägig sind.

    Ob diese Feststellung auch auf den Fall der vorliegenden Erstattung des FA an die Insolvenzmasse nach Rechnungsberichtigung ausgedehnt werden kann, könnte davon abhängen, ob der Fiskus zur Erstattung verpflichtet war oder ob er ausnahmsweise die Zustimmung zur Rechnungsberichtigung und damit die Erstattung hätte verweigern können, weil sie zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Insolvenzmasse geführt hätte (vgl. EuGH-Urteil Danfoss und Sauer-Danfoss vom 20. Oktober 2010 C-94/10, EU:C:2011:674, Rz 20 ff.; Anm. Büchter-Hole zum Urteil des FG des Saarlandes 1 K 1156/12 in EFG 2013, 1640, rechte Spalte).

  • FG Münster, 03.09.2014 - 6 K 939/11

    Erstattung von Umsatzsteuerzahlungen bei überhöhten Rechnungsausweis

    § 37 Abs. 2 AO regelt keinen Anspruch des Leistungsempfängers - hier der Klägerin - auf Auszahlung an ihn (FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 1 K 1156/12, EFG 2013, 1637; FG Köln, Urteil vom 24.04.2014 1 K 2015/10, Juris).

    In der vorliegenden, rein innerstaatlichen Fallkonstellation spielen die Besonderheiten des Vorsteuervergütungsverfahrens und die damit zusammenhängenden Erschwernisse jedoch keine Rolle (vgl. FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 1 K 1156/12, EFG 2013, 1637 mit weiteren Ausführungen).

    Die deutschen Regelungen zum Besteuerungsverfahren des Leistenden und des Leistungsempfängers wahren nach Auffassung des Senats die Grundsätze der Neutralität und Effektivität der Mehrwertsteuer in ausreichendem Umfang und es ist im Streitfall nicht zu beanstanden, die Klägerin auf die zivilrechtliche Geltendmachung ihres Erstattungsanspruchs zu verweisen (vgl. FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 1 K 1156/12, EFG 2013, 1637 mit weitergehenden Ausführungen und FG Köln, Urteil vom 24.04.2014 1 K 2015/10, Juris).

    Darüber hinaus würde der Leistungsempfänger im Falle der Insolvenz des Leistenden - wie vorliegend - gegenüber anderen Insolvenzgläubigern bevorzugt, da ihm ein Direktanspruch zugebilligt würde und er nicht darauf angewiesen wäre, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden und im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen (FG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 1 K 1156/12, EFG 2013, 1637).

  • BFH, 30.06.2015 - VII R 42/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.06.2015 VII R 30/14 - Kein Anspruch des

    a) § 37 Abs. 2 AO regelt keinen Rückzahlungsanspruch eines Leistungsempfängers, der die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer dem Rechnungsaussteller gezahlt hat (Urteil des FG des Saarlandes vom 24. April 2013  1 K 1156/12, EFG 2013, 1637; Urteil des FG Münster vom 3. September 2014  6 K 939/11 AO, EFG 2014, 1934; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 37 AO Rz 60).

    aa) Anders als das FG des Saarlandes (Urteil in EFG 2013, 1637) hat der Senat zwar keinen Zweifel, dass die von den Beteiligten erörterten Rechtsgrundsätze dieser Entscheidung, der ein grenzüberschreitender Sachverhalt zum Verfahren der Vorsteuervergütung entsprechend § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. der Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige zugrunde lag, für den vorliegenden Fall einschlägig sind.

  • FG Köln, 24.04.2014 - 1 K 2015/10

    Frage des Umfangs des Erstattungsanspruchs gem. § 37 Abs. 2 AO

    So auch FG Saarland Urteil vom 24.04.2013, 1 K 1156/12, EFG 2013, 1637.
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