Rechtsprechung
FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung der steuerlichen Freibeträge für Kinder i.R.d. Regelung von Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder nach der Scheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung Kinderfreibetrag, Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung, Übertragung Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Freibeträge für Kinder - Übertragung Kinderfreibetrag, Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung, Übertragung Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufteilung der Freibeträge für Kinder
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinderfreibetrag
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1917
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.03.2006 - III R 57/00
Kinderfreibetrag - "Freikaufen" von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kind
Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Im hierauf folgenden Einspruchsverfahren, zu dem der Kläger notwendig hinzugezogen wurde (§ 360 Abs. 3 AO), machte die Beigeladene geltend, sie habe im Rahmen der gerichtlichen Unterhaltsvereinbarung die Freistellung von der Unterhaltszahlungspflicht an die Kinder entgeltlich vom Kläger erworben und könne daher die hälftigen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG beanspruchen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24.03.2006 III R 57/00, BFH/NV 2006, 1815).Maßgebend ist insoweit, dass die Beteiligten bei Abschluss des Vergleichsdavon ausgehen, dass sich die von den Parteien zu erbringenden Leistungen underklärten Verzichte gleichwertig gegenüberstehen (vgl. BFH-Urteile vom 24.03.2006III R 57/00, BFH/NV 2006, 1815 …und vom 27.10.2004 VIII R 11/04, BFH/NV 2005, 343;… Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 32 Rdnr. 89).
(3.) Die Wertungen des BFH in seiner Entscheidung vom 24.03.2006 (BFH/NV 2006, 1815) sind nicht auf den vorliegenden Streitfall übertragbar.
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 11/04
Übertragung des Kinderfreibetrages
Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Maßgebend ist insoweit, dass die Beteiligten bei Abschluss des Vergleichsdavon ausgehen, dass sich die von den Parteien zu erbringenden Leistungen underklärten Verzichte gleichwertig gegenüberstehen (…vgl. BFH-Urteile vom 24.03.2006III R 57/00, BFH/NV 2006, 1815 und vom 27.10.2004 VIII R 11/04, BFH/NV 2005, 343;… Schmidt/Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 32 Rdnr. 89). - BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des …
Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Der Kläger, der durch den zu Gunsten der Beigeladenen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 24.11.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 24.11.2011 als Drittbetroffener unmittelbar selbst belastet ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11.05.2005 VI R 38/02, BStBl II 2005, 776), kann insoweit die Änderung des vorgenannten Einkommensteuerbescheides der Beigeladenen beanspruchen, als zu deren Gunsten. - BFH, 18.05.2006 - III R 71/04
Übertragung des Betreuungsfreibetrags
Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Zudem wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG nicht zwingend gleichlautend mit denen der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gemäß § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG sein müssten (BFH-Urteil vom 18.05.2006 III R 71/04, BStBl II 2008, 352). - Drs-Bund, 27.08.1999 - BT-Drs 14/1513
Auszug aus FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Allerdings fordert der steuerliche Abzug des im Jahr 1999 durch das Familienförderungsgesetz (BGBl I 1999, 2552) eingeführten Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nicht den Nachweis, dass der jeweilige Elternteil tatsächlich dementsprechenden Aufwand getragen hat (BT-Drs. 14/1513, Seite 14;… Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32 Rdnr. A 43 m.w.N.).
- FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender …
Die Übertragung des Freibetrags für volljährige Kinder ist gesetzlich nicht möglich (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2013 4 K 4588/11 E, EFG 2013, 1917;… Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32 Rdnr. D 31;… Loschelder in Schmidt, EStG, 36. Aufl. 2017, § 32 Rn. 94;… Grönke-Reimann in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 32 Rdnr. 189), so dass es auch dann, wenn einer der Elternteile diesbezüglich keine Unterhaltsaufwendungen trägt, bei einer hälftigen Zuordnung des Freibetrags für den BEA bleibt.Denn die Bezugnahme auf den melderechtlichen Status lässt -anders als bei Betreuungs- und Erziehungsleistungen- vom Grundsatz her keine Schlüsse darauf zu, welcher Elternteil den Ausbildungsbedarf des Kindes deckt (vgl. FG Münster, Urteil vom 20. September 2013 4 K 4588/11 E, EFG 2013, 1917;… Jachmann in K/S/M, EStG, § 32 Rn. D 31 m.w.N.).