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   FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10   

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FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10 (https://dejure.org/2012,34790)
FG München, Entscheidung vom 25.09.2012 - 12 K 466/10 (https://dejure.org/2012,34790)
FG München, Entscheidung vom 25. September 2012 - 12 K 466/10 (https://dejure.org/2012,34790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob es sich bei § 70 Abs. 3 EStG um eine Ermessensvorschrift handelt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung eines Auslandsaufenthalts zu dem Bereich der Ausbildung i.R.d. Kindergeldfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ermessen bei der Anwendung der Kindergeldkorrekturbestimmung des § 70 Abs. 3 EStG Tätigkeit als Hostess in einem Freizeitpark in den USA keine Berufsausbildung im Hinblick auf den angestrebten Beruf des Journalisten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Ermessen bei der Anwendung der Kindergeldkorrekturbestimmung des § 70 Abs. 3 EStG - Tätigkeit als Hostess in einem Freizeitpark in den USA keine Berufsausbildung im Hinblick auf den angestrebten Beruf des Journalisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Auszug aus FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10
    Ist beispielsweise der Auslandssprachaufenthalt in einer Ausbildungs-/Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, so ist er in der Regel anzuerkennen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09. Juni 1999 VI R 24/99, BFH/NV 2000, 27).
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 23/04

    Kindergeldüberzahlung - Verwirkung des Rückforderungsanspruchs

    Auszug aus FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10
    Bei einem Massenverfahren wie dem Kindergeld ist dabei ein besonders eindeutiges Verhalten der Familienkasse zu fordern, aus dem der Kindergeldberechtigte bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass die Familienkasse auch für die Zukunft seinen Kindergeldanspruch bejaht und er auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet hat (zur Frage der Verwirkung bei rückwirkender Aufhebung BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499; BFH-Beschluss vom 28. Januar 2010 III B 37/09, BFH/NV 2010, 837).
  • BFH, 28.01.2010 - III B 37/09

    Rückforderung von Kindergeld: Treu und Glauben

    Auszug aus FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10
    Bei einem Massenverfahren wie dem Kindergeld ist dabei ein besonders eindeutiges Verhalten der Familienkasse zu fordern, aus dem der Kindergeldberechtigte bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass die Familienkasse auch für die Zukunft seinen Kindergeldanspruch bejaht und er auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet hat (zur Frage der Verwirkung bei rückwirkender Aufhebung BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VIII R 23/04, BFH/NV 2005, 499; BFH-Beschluss vom 28. Januar 2010 III B 37/09, BFH/NV 2010, 837).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Auszug aus FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10
    Dort ist die ursprünglich rechtmäßige Kindergeldfestsetzung bei einer Änderung der Verhältnisse - unabhängig von einem Verschulden des Kindergeldberechtigten - sogar rückwirkend aufzuheben und zwar auch dann, wenn die Familienkasse zwischenzeitlich trotz Kenntnis von den Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, weitergezahlt hat (BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 11/08, BStBl II 2011, 722).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05

    Auslegung des § 70 Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach seinem Wortlaut

    Auszug aus FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, es bestünde ein Ermessen (Seewald in Seewald/Felix, Kindergeldrecht § 70 EStG Rz. 54; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff EStG, § 70 Rdnr. D 6), dies sei jedoch im Regelfall im Sinne einer Vorprägung eingeschränkt (Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Fach A § 70 EStG Rz. 16; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach § 70 EStG Anm. 16; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. August 2009 4 K 691/05, EFG 2010, 13).
  • BFH, 21.02.2018 - III R 14/17

    Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Die Auffassungen dazu in Rechtsprechung und Literatur sind nicht einheitlich (für Ermessenscharakter: Felix, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 70 Rz D 6; Avvento in Kirchhof, EStG, 17. Aufl., § 70 Rz 4; Claßen in Lademann, EStG, § 70 EStG Rz 11; Bergkemper, Finanz-Rundschau 2000, 136, 138; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 70 Rz 16; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 70 EStG Rz 16; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1998 12 K 131/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 243; FG Köln, Urteil vom 7. Oktober 1999 2 K 7548/98, EFG 2000, 81; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. August 2009 4 K 691/05, EFG 2010, 13; für gebundene Entscheidung dagegen: Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 36. Aufl., § 70 Rz 7; Blümich/Treiber, § 70 EStG Rz 31; Reuß in Bordewin/Brandt, § 70 EStG Rz 66; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 70 Rz 216; Tiedchen, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 237; Greite in Korn, § 70 EStG Rz 18; Geurtz in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 70 Rz 17; FG München, Urteil vom 25. September 2012 12 K 466/10, EFG 2013, 60; FG Nürnberg, Urteil vom 20. November 2014 3 K 1533/13, juris).
  • FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14

    Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit

    Der Gegenmeinung, die einen Vergleich mit der gebundenen Änderung nach § 70 Abs. 2 EStG zieht und unter Verweis auf "die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung" auch die Korrektur nach § 70 Abs. 3 EStG als gebundene Entscheidung begreifen will (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25. September 2012, 12 K 466/10, EFG 2013, 60 m. w. N. sowie Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. November 2011, 3 K 1533/13 m. w. N.), ist nicht zu folgen.
  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Für eine Privilegierung von Anfang an rechtswidriger Festsetzungen - über die bereits vorhandene Besserstellung durch Änderung nur für die Zukunft hinaus - besteht kein Bedürfnis (ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 25.09.2012 12 K 466/10 EFG 2013, 60; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 70 Rz. 6; Felix in Kirchhof, EStG, 12. Auflage, § 70 Rz. 4; Blümich/Treiber § 70 EStG Rz. 30; Reuß in Bordewin/Brandt § 70 EStG Rz. 66).
  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

    § 70 Abs. 3 EStG sei eine Ermessensvorschrift, auch wenn der 12. Senat des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 25. September 2012 (12 K 466/10, EFG 2013, 60) entschieden habe, dass das Wort "kann" als "muss" auszulegen sei, da eine als rechtswidrig erkannte Kindergeldfestsetzung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden müsse.
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