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   FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06   

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FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06 (https://dejure.org/2012,52850)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2012 - 3 K 359/06 (https://dejure.org/2012,52850)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 3 K 359/06 (https://dejure.org/2012,52850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6a EStG 1997, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999
    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz Fortführung des Dienstverhältnisses - keine verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung einer Altersversorgung für einen Gesellschafter/Geschäftsführer bei Bezug der Versorgung ohne Beendigung des Dienstverhältnisses; Erreichen einer bestimmten Altersgrenze als Voraussetzung für den Bezug einer Versorgungszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei zeitlich ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage - trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weiterarbeit des GGF bei Zahlung einer Betriebsrente keine vGA?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Annahme einer vGA durch parallele Zahlung von Aktivgehalt und Pension

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    (Keine) verdeckte Gewinnausschüttung bei gleichzeitiger Zahlung von Pension und Gehalt an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 2176
  • EFG 2013, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Zudem habe der Bundesfinanzhof (BFH) zwischenzeitlich mit Urteil vom 05. März 2008 (I R 12/07) die Rechtsauffassung der Klägerin bestätigt und festgestellt, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden sei, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht werde.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch hinsichtlich der Pensionszusage für P. in den Streitjahren eine Rückstellung auf Bilanzebene zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273), was zum Erfolg der Klage hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 führt.

    a) Mit Urteil vom 05. März 2008 (I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273) hat der BFH entschieden, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.

    (BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273).

    Zwar hat der BFH entschieden (BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273), dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter verlangt, dass das Einkommen aus der (in dem entschiedenen Fall unverändert) fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistungen (im entschiedenen Fall eine einmalige Kapitalabfindung) angerechnet wird.

    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt aber darin, dass J. nicht, wie im vom BFH oder in den vom FG München entschiedenen Fällen (BFH-Urteil vom 05. März 2008 a.a.O.; FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 7 K 2384/07, DStRE 2011, 891; FG München, Urteil vom 16. Dezember 2008 13 K 3118/05, juris) neben seiner Pension zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weitergearbeitet hat.

  • FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt aber darin, dass J. nicht, wie im vom BFH oder in den vom FG München entschiedenen Fällen (BFH-Urteil vom 05. März 2008 a.a.O.; FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 7 K 2384/07, DStRE 2011, 891; FG München, Urteil vom 16. Dezember 2008 13 K 3118/05, juris) neben seiner Pension zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weitergearbeitet hat.
  • FG München, 16.12.2008 - 13 K 3118/05

    Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder Verrechnungsvertrag -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt aber darin, dass J. nicht, wie im vom BFH oder in den vom FG München entschiedenen Fällen (BFH-Urteil vom 05. März 2008 a.a.O.; FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 7 K 2384/07, DStRE 2011, 891; FG München, Urteil vom 16. Dezember 2008 13 K 3118/05, juris) neben seiner Pension zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weitergearbeitet hat.
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Die Klägerin konnte vorliegend auf die Einhaltung einer solchen Probezeit verzichten, da der Fall vergleichbar zu einer Ausgliederung eines Unternehmensteiles (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225) oder einem sog. "Management-buy-out" gelagert ist, bei dem bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    aa) Die Passivierung einer Pensionsverpflichtung richtet sich im Prinzip nach den allgemeinen Grundsätzen zur Bildung von Rückstellungen (§ 8 Abs. 1 KStG, § 5 Abs. 1 EStG, § 249 Abs. 1 HGB); d.h. nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss eine ungewisse Verbindlichkeit bestehen, die -sofern es sich um eine zukünftige Verpflichtung handelt- in der Vergangenheit verursacht ist und aus der der Verpflichtete wahrscheinlich in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600, m.w.N.; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Sie ist für sich genommen prinzipiell auch aus steuerrechtlicher Sicht zu akzeptieren (BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 6/02, BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Es kann daher auch dahinstehen, ob zu Gunsten der Klägerin der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512) zu folgen wäre, wonach die Zuführungen jedenfalls nach Ablauf der angemessenen Probezeit keine vGA darstellen (so auch Schulte in Erle/Sauter KStG, 2. Aufl. § 8 Rz.464) oder etwa nach der Auffassung von Gosch (in Gosch, KStG, 2. Aufl. 2009, § 8 Rz. 1136) ausschließlich der Zusagezeitpunkt maßgeblich ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 08. November 2000, I R 70/99, BFH/NV 2001, 866) und eine Heilung der Nichteinhaltung der Probezeit nicht möglich wäre.
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    aa) Die Passivierung einer Pensionsverpflichtung richtet sich im Prinzip nach den allgemeinen Grundsätzen zur Bildung von Rückstellungen (§ 8 Abs. 1 KStG, § 5 Abs. 1 EStG, § 249 Abs. 1 HGB); d.h. nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss eine ungewisse Verbindlichkeit bestehen, die -sofern es sich um eine zukünftige Verpflichtung handelt- in der Vergangenheit verursacht ist und aus der der Verpflichtete wahrscheinlich in Anspruch genommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.; vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BFHE 167, 334, BStBl II 1992, 600, m.w.N.; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06
    Die Klägerin konnte vorliegend auf die Einhaltung einer solchen Probezeit verzichten, da der Fall vergleichbar zu einer Ausgliederung eines Unternehmensteiles (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225) oder einem sog. "Management-buy-out" gelagert ist, bei dem bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt gab ihr mit Urteil vom 27. Juni 2012  3 K 359/06 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 69 abgedruckt.
  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1949/12

    VgA durch Geschäftsführergehalt bei gleichzeitiger (angemessener) Rentenzahlung

    Mit Schriftsatz vom 28.8.2013 führte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 27.6.2012 - 3 K 359/06, EFG 2013, 69 aus, dass der Umstand, dass A seine Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalls in reduziertem Umfang fortgesetzt habe, keine Anrechnung des fortgezahlten (und geminderten) Gehaltes auf die Ruhegeldzahlungen erfordere.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09

    Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen

    Dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitszeit und sein Gehalt nach Eintritt des Versorgungsfalls reduziert, ändert daran grundsätzlich nichts (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2013 I R 60/12, BFH/NV 2014, 781, und vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 311; noch a.A. Senatsurteil vom 27. Juni 2012 3 K 359/06, EFG 2013, 69).
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