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   FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/2009   

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https://dejure.org/2011,72449
FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/2009 (https://dejure.org/2011,72449)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 K 69/2009 (https://dejure.org/2011,72449)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 K 69/2009 (https://dejure.org/2011,72449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von im Zusammenhang mit Aktiengeschäften stehenden Optionsgeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften, die im Zusammenhang mit Aktiengeschäften stehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften, die im Zusammenhang mit Aktiengeschäften stehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Auf den Zufluss des Entgelts kommt es grundsätzlich nicht an (BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    Entscheidend ist auf die wirtschaftliche Veranlassung der Aufwendungen abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; Pung/Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 17 EStG Rz. 386).

    Der BFH sieht diese Kursabsicherungsgeschäfte als eigene Rechtsgeschäfte und getrennt von dem Veräußerungsvorgang zu beurteilende Sachverhalte an, die auf den Veräußerungspreis keinen Einfluss haben (BFH-Urteil vom 02.04.2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Zum Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung für die Anteilsübertragung erhält (vgl. BFH-Urteile vom 30.03.1993 VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693; vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; vom 28.02.1990 I R 43/86, BStBl II 1990, 615 - nur vereinbarte Gegenleistungen).

    Zu den Veräußerungskosten zählen alle Aufwendungen des Veräußerers, die in unmittelbarem (nicht nur zeitlichem) sachlichem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (BFH-Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Gosch in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 17 Rn. 83).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Der entsprechenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02, BB 2003, 1006) habe sich die Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 12.01.2004 IV A 6-S 2133-17/03) angeschlossen.

    Diese steuerrechtliche Berücksichtigung bei dem Veräußerungspreis der ca. einen Monat später durchgeführten Veräußerungsvorgänge für Zwecke des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG stimmt zeitlich mit der bilanzrechtlichen Beurteilung überein, dass die Optionsprämie erst bei Ausübung der Option und somit zum Zeitpunkt der Rückveräußerung der Aktien erfolgswirksam in der Bilanz zu erfassen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126).

  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    So trennt der Bundesfinanzhof im Grundsatz zwischen Eröffnungs-, Basis- und Gegengeschäft (BFH-Urteile vom 17.04.2007 IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; vom 24.06.2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Bei der sog. Gesamtplanrechtsprechung würden für die steuerliche Beurteilung einer Mehrzahl von Rechtsgeschäften, die auf einem einheitlichen Plan (einem "Gesamtplan") beruhten und in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen würden, zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammengefasst, und das wirtschaftliche Gesamt- oder Endergebnis dieses Vorgangs werde sodann unter den Steuertatbestand subsumiert (BFH-Urteil vom 27.10.2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359 m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Der maßgebliche Bezugspunkt orientiert sich also an dem durch die Freistellung steuerbegünstigten Besteuerungsobjekt - den veräußerten Anteilen - und nicht an den steuerbegünstigten Einnahmen - den Veräußerungsgewinnen - (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.2010 I R 79/09, BFH/NV 2011, 521 zur Fassung KStG 2002).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Zum Veräußerungspreis gehören auch Leistungen, die der Veräußerer nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhält, sei es vom Erwerber oder, ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat, von dritter Seite (vgl. zur Ausscheidungsprämie für den Verzicht auf die Kassenärztliche Zulassung bei Veräußerung einer Arztpraxis BFH-Urteil vom 07.11.1991 IV R 14/90, BStBl II 1992, 457).
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    So trennt der Bundesfinanzhof im Grundsatz zwischen Eröffnungs-, Basis- und Gegengeschäft (BFH-Urteile vom 17.04.2007 IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; vom 24.06.2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752).
  • BFH, 30.03.1993 - VIII R 44/90

    Ermittlung der Liquidationsquote im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    § 17 Abs. 2 EStG soll grundsätzlich den gesamten Wertzuwachs zwischen Anschaffung und Veräußerung erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 30.03.1993 VIII R 44/90, BFH/NV 1993, 597, 598).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09
    Zum Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung für die Anteilsübertragung erhält (vgl. BFH-Urteile vom 30.03.1993 VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693; vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; vom 28.02.1990 I R 43/86, BStBl II 1990, 615 - nur vereinbarte Gegenleistungen).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

  • BFH, 28.02.1990 - I R 43/86

    Realisierung von Verlusten - Verdeckte Einlage - GmbH-Anteile - Schweizerische

  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter -

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Dass die Sicherungsgeschäfte und die daraus erwirtschafteten Verluste keinen "zwangsläufigen" unmittelbaren Rechtsbezug zu dem Erwerb und der Veräußerung der Kapitalbeteiligungen haben, erweist sich demgegenüber als unbeachtlich (ähnlich für eine parallele Sachverhaltsgestaltung FG Nürnberg, Urteil vom 1. März 2011  1 K 69/2009, EFG 2013, 966; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. Oktober 2013  6 K 404/11, juris; anders Fischler, Recht der Finanzinstrumente --RdF-- 2013, 83; Haisch, RdF 2013, 222, 224 f.; Kröger, RdF 2013, 259; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 8b Rz 110).

    Unabhängig davon sind die hier in Rede stehenden Zertifikategeschäfte auch nicht mit der dort zu beurteilenden Kurssicherung mittels Devisengeschäften vergleichbar (s.a. FG Nürnberg, Urteil in EFG 2013, 966, zur Berücksichtigung von Optionsprämien für sog. Put-Optionen).

  • FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10

    Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien

    Die Klägerin ist ferner der Ansicht, vom Beklagten zitierte Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2011 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Der Beklagte verweist hierzu auf Urteile des FG Nürnberg vom 01.03.2010 (1 K 69/2009, nv) und des FG Düsseldorf vom 12.06.2012 (6 K 2435/09 K, juris; Revision I R 52/12 anhängig).

  • FG Hessen, 21.10.2020 - 4 K 1644/18

    Gestaltungsmissbrauch bei konzernübergreifenden gegenläufigen Geschäften -

    Hinsichtlich der in § 8b KStG geregelten Begriffe des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten kann ausgehend von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auf die Definition des § 17 EStG zurückgegriffen und die dazu ergangene Rechtsprechung zugrunde gelegt werden (vgl. FG Nürnberg-Urteil vom 01.03.2011, 1 K 69/09, EFG 2013, 966).
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