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   FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11   

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https://dejure.org/2014,9521
FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11 (https://dejure.org/2014,9521)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.2014 - 5 K 183/11 (https://dejure.org/2014,9521)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 5 K 183/11 (https://dejure.org/2014,9521)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Nr 1 S 1 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG 2002 vom 05.07.2004, § 24 Nr 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG 2002
    Einkünftequalifikation bei Bezügen eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter Honorarverteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein aus der sogenannten erweiterten Honorarverteilung gezahlte Ruhegeld als nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezüge eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter Honorarverteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bezüge eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter Honorarverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die "erweiterte Honorarverteilung" bei Zahnärzten in der Einkommensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bezüge eines Kassenzahnarztes aus "erweiterter Honorarverteilung"

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.09.1976 - IV R 112/71

    Bezüge eines Kassenarztes - Erweiterte Honorarverteilung - Kassenärztliche

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Die aus diesem Versicherungsverhältnis fließenden Renten sind daher nicht nachträgliches Entgelt für frühere Dienstleistungen, sondern die Gegenleistung der Versicherung an den Versicherungsnehmer für die von diesem oder für diesen geleisteten Prämien (BFH-Urteil vom 22.09.1976 IV R 112/71, BFHE 120, 197, BStBl II 1977, 29).

    Diese Rechtsprechung bekräftigte der BFH in seinem Urteil vom 22.09.1976 IV R 112/71 (BFHE 120, 197, BStBl II 1977, 29), das die Bezüge eines Kassenarztes aus der sogenannten "erweiterten Honorarverteilung" der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen betraf.

    Damit aber scheide eine Besteuerung als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG aus (BFH-Urteil vom 22.09.1976 IV R 112/71, BFHE 120, 197, BStBl II 1977, 29).

    Im Übrigen wird der Kläger, ebenso behandelt wie die große Gruppe der pensionsbeziehenden Arbeitnehmer, bei denen gedanklich auch, wie beim Kläger, der Verdienst zum Teil (ohne Zufluss beim Arbeitnehmer) zurückbehalten und dann später als Versorgungsbezug im Rahmen der entsprechenden Einkunftsart versteuert wird (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.1976 IV R 112/71, BFHE 120, 197, BStBl II 1977, 29).

  • BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U

    Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Eine fehlerhafte steuerliche Behandlung in der Vergangenheit, die im Widerspruch zu den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. März 1959 - VI 130/55 U (BStBl. III 1959, 231) und der Verfügung der vormaligen OFD Kiel vom 13. Oktober 1997 stehe, habe nicht zur Folge, dass die Leistungen der AIHV ebenfalls rechtsfehlerhaft nicht als nachträgliche Betriebseinnahmen anzusetzen seien.

    Bereits in seinem Urteil vom 06.03.1959 VI 130/55 U (BFHE 68, 604, BStBl III 1959, 231) hatte der BFH entschieden, dass in der Einbehaltung von Honoraren durch die Kassenärztliche Vereinigung zugunsten eines Honorarsonderfonds lediglich ein Verteilungsmodus zu sehen sei.

    In seinem Urteil vom 14.04.1966 IV 335/65 (BFHE 85, 442, BStBl III 1966, 458), bei dem es um die Versteuerung solcher Leistungen ging, schloss sich der 4. Senat des BFH dem Urteil vom 06.03.1959 VI 130/55 U an und bejahte das Vorliegen von nachträglichen Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 2 EStG.

    Entscheidend sei, dass es sich hier, was auch das Urteil VI 130/55 U betont habe und worauf auch die Bezeichnung "erweiterte Honorarverteilung" hindeute, lediglich um einen Honorarverteilungsmodus handele.

  • BFH, 15.05.2013 - X R 18/10

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Zugleich werde auf die Differenzierung des BFH in seinem Urteil X R 18/10 vom 15. Mai 2013 (Beiträge bzw. Versorgungsleistungen für Bezirks-Schornsteinfegermeister) hingewiesen.
  • BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Auch der BFH habe nochmals mit seinem zuletzt ergangenen Urteil vom 07. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573, die Entscheidung des Gesetzgebers auf unterschiedslose Unterwerfung sämtlicher Basis-Altersversorgungssysteme der nachgelagerten Besteuerung bekräftigt.
  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Dies habe der BFH in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08 auch unter ausdrücklicher Anführung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG klargestellt.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    Schließlich werde auch noch auf das BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl. I 2013, 1087, Rz. 202 - 205 und auf das Urteil des BFH vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 hingewiesen, nach dem mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes die einmaligen Leistungen ebenso wie die laufenden Renten der berufsständischen Versorgungswerke mit dem sogenannten Besteuerungsanteil, der im Jahr 2005 50 % betragen habe und der jährlich ansteige, der Besteuerung unterworfen würden.
  • BFH, 14.04.1966 - IV 335/65

    Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11
    In seinem Urteil vom 14.04.1966 IV 335/65 (BFHE 85, 442, BStBl III 1966, 458), bei dem es um die Versteuerung solcher Leistungen ging, schloss sich der 4. Senat des BFH dem Urteil vom 06.03.1959 VI 130/55 U an und bejahte das Vorliegen von nachträglichen Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 2 EStG.
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