Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 13.03.2014 - 4 K 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung; § 87a Abs. 1 S. 2 AO
Zugang einer in nicht authentifizierter Form über das Internetportal elster abgegebenen Steuererklärung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Elektronische Übermittlung der Steuererklärung mittels Elster: Zugang der Erklärung erst mit Einreichung der komprimierten schriftlichen Erklärung?
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Keine Wahrung der Rechtsbehelfsfrist oder sonstiger Fristen durch elektronische Übermittlung der Steuererklärung mittels Elster - keine Wiedereinsetzung - Zugang einer in nicht authentifizierter Form über das Internetportal elster abgegebenen Steuererklärung erst mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zugang einer in nicht authentifizierter Form über das Internetportal elster abgegebenen Steuererklärung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zugang einer über das Internetportal elster abgegebenen Steuererklärung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
DStV: Einspruch durch elektronische Steuererklärung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elster-Steuererklärung: Einspruch durch elektronische Übermittlung?
- ecovis.com (Kurzinformation)
Elektronisch fristgerecht ist nicht immer fristgerecht
Papierfundstellen
- NJW 2014, 24
- EFG 2014, 1257
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 2505/14
Keine Wahrung der Frist zur Antragsveranlagung durch bloße …
Die gegenteilige Auffassung, es reiche für den Zugang aus, dass überhaupt Daten in den Machtbereich der Finanzverwaltung gelangt seien, auf die das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt habe zugreifen können, verkennt, dass das Wesen des Zugangs gerade in der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Empfänger besteht (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. März 2014 - 4 K 32/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1257).c) Die irrige Annahme des Klägers, dass bereits die erfolgreiche Übermittlung der Erklärungsdaten zur Wahrung der Antragsfrist ausgereicht habe, stellt keinen Entschuldigungsgrund für die Fristversäumung dar (gleicher Ansicht: Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2014, 1257).