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   FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10 E   

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FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10 E (https://dejure.org/2013,31975)
FG Münster, Entscheidung vom 19.02.2013 - 10 K 2176/10 E (https://dejure.org/2013,31975)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 10 K 2176/10 E (https://dejure.org/2013,31975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11 Abs 1 Satz 3; EStG § 4 Abs 3
    Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann auf 20 Jahre verteilt werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss einer Entschädigung für Ersatzaufforstung - Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann auf 20 Jahre verteilt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Erlöse aus naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen können trotz Zahlung in einer Summe auf die Vertragslaufzeit verteilt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum steuerlichen Umgang mit Ausgleichszahlungen für die Überlassung von Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlöse aus naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 27.10.2008 - 6 K 4721/04

    Ausgleichszahlung für Umwidmung von Grundbesitz in naturschutzrechtliches

    Auszug aus FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10
    Aus dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.10.2008, Az. 6 K 4721/04, EFG 2009, 577, auf das sich der Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15

    Zuflusss - Verteilung eines "Gestattungsentgelts" für eine Nutzungsüberlassung

    Im Einspruchsverfahren machte N N geltend, dass man bei Vertragsabschluss von der Anwendung des Urteils des Finanzgerichts (FG) Münster vom 19. Februar 201310 K 2176/10 E (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 129) und einer Verteilung des Gestattungsentgelts auf 25 Jahre ausgegangen sei.

    Die Überlassung zur Nutzung i.S. des § 11 EStG kann dabei - angelehnt an das bürgerliche Recht (§ 100 des Bürgerlichen Gesetzbuches) - sowohl die Fruchtziehung als auch die bloße Gebrauchsüberlassung umfassen (ebenso FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393).

    Der Senat schließt sich damit in seiner Würdigung im Ergebnis den Ausführungen des 10. Senats im Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E (a.a.O.) an.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - 1 K 2434/14

    Entschädigungszahlungen des Landes im Zusammenhang mit Hochwasserschutz für die

    Hiergegen legte die Klägerin Einspruch ein und begehrte unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2013 (10 K 2176/10) eine Verteilung der Entschädigungsleistung auf zehn Jahre und damit Berücksichtigung von Einkünften aus L+F im Kalenderjahr 2011 i.H.v. 14.011 EUR.

    An dieser Beurteilung ändere auch das von der Klägerin zitierte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2013 (10 K 2176/10 E) nichts, da mit der Zustimmung zu Aufforstungsmaßnahmen ein anderer Sachverhalt vorgelegen habe.

    Der Streitfall ist auch nicht vergleichbar mit dem der Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2013 (10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129) zugrunde liegenden Fall.

  • FG Schleswig-Holstein, 10.03.2017 - 2 K 118/16

    Versteuerung des Nutzungsentgelts für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks

    Im Sachverhalt, der der vom Kläger zitierten Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 19. Februar 2013, EFG 2014, 129 zu Grunde lag, hatten die Beteiligten im Übrigen ein Entschädigungsentgelt für einen bestimmten Zeitraum von 20 Jahren für entgangenen Eigenertrag vereinbart und eben nicht für einen unbestimmten Zeitraum.
  • FG Düsseldorf, 14.07.2023 - 13 K 2452/22

    Betriebliche Altersversorgung in Apotheken - Einmalzahlungen voll besteuert

    Dementsprechend handelt es sich bei Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung um die Entgelte, die als Gegenleistung für die Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Sachen und von Rechten geleistet werden (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Münster vom 19.02.2013 10 K 2176/10 E, Entscheidungen der FG --EFG-- 2014, 129; Kister in: Hermann/Heuer/Raupach, § 11 EStG, Rz. 125 m. w. N.).
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