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   FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12   

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FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12 (https://dejure.org/2013,44026)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 K 1124/12 (https://dejure.org/2013,44026)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 K 1124/12 (https://dejure.org/2013,44026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 6a Abs 2 EStG 2002, § 6a Abs 2 EStG 2009, § 1b Abs 1 S 1 BetrAVG, § 8 Abs 3 S 1 KStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002
    Berechnung der zu bildenden Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung gegenüber einem vorzeitig ausgeschiedenen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - Berechnung der damit in Zusammenhang stehenden Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Körperschaftsteuer unter steuerlicher Anerkennung der Pensionsrückstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beibehaltung einer Pensionsrückstellung für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und nur anteilige Behandlung als vGA bei Ausscheiden vor Ablauf der Erdienenszeit ohne Reduzierung der für die volle Erdienenszeit zugesagten Pensionsansprüche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beibehaltung einer Pensionsrückstellung für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und nur anteilige Behandlung als vGA bei Ausscheiden vor Ablauf der Erdienenszeit ohne Reduzierung der für die volle Erdienenszeit zugesagten Pensionsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (BFH vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (BFH vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252, m.w.N.).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (BFH vom 28. Juni 2005 I R 25/04, a.a.O.; vom 23. September 2008 I R 62/07, a.a.O.).

    Der BFH hat für den Fall, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nach der Versorgungszusage berechtigt war, vor Ablauf dieses Erdienbarkeitszeitraums von regelmäßig zehn Jahren den Ruhestand anzutreten, eine Erdienbarkeit verneint und eine vGA in Höhe der jährlichen gewinnmindernden Zuführungsbeträge angenommen (BFH vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252).

  • FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 4005/96

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    In dem vom Beklagten zitierten Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. März 1998 (4 K 4005/96, GmbHR 1999, 724) sei die Sachlage anders; denn dort sei ausdrücklich bestimmt gewesen, dass der Versorgungsanspruch bei vorzeitigem Ausscheiden des Begünstigten in vollem Umfang bestehen bliebe (Bl. 36).

    Fehlende Regelungen zur zeitanteiligen Kürzung hielten einem Drittvergleich nicht stand und führten zu einer vGA (so auch Hessisches FG vom 27. März 1998 4 K 4005/96, EFG 1998, 495).

    Der Beklagte führt in diesem Zusammenhang das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. März 1998 (4 K 4005/96, GmbHR 1999, 724) an.

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Ein Versorgungsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (BFH vom 23. September 2008 I R 62/07, BStBl II 2013, 40 m.w.N.).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (BFH vom 28. Juni 2005 I R 25/04, a.a.O.; vom 23. September 2008 I R 62/07, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10

    Körperschaftsteuer 2003 bis 2005; gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Das FG Berlin-Brandenburg teilt diese Auffassung zumindest in dem Fall, dass zum Zeitpunkt der Zusageerteilung keine gewichtigen Anhaltspunkte zu der Annahme veranlassen, der Geschäftsführer werde die ihm vertraglich zustehenden Möglichkeiten zu einem vorzeitigen (bezahlten) Ausscheiden nicht zu seinen Gunsten nutzen (FG Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2013 12 K 12227/10, juris).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte (BFH vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926) oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (BFH vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Allerdings kann diese Frist mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne einer allgemein gültigen zwingenden Voraussetzung verstanden werden (BFH vom 24. April 2002 I R 43/01, BStBl II 2003, 416).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 36/97

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Das Ende des Erdienenszeitraums von zehn Jahren darf auch nach dem 65. Lebensjahr liegen (vgl. BFH vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BStBl II 1998, 689).
  • BFH, 19.11.2008 - I B 108/08

    Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Der BFH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Verkürzung der arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen für betriebliche Versorgungszusagen durch Einfügung des § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG von zehn auf fünf Jahre nicht zu einer grundsätzlichen Verkürzung des Erdienenszeitraums für Versorgungszusagen führt (vgl. BFH vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.12.1997 - II 985/97
    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Fehlende Regelungen zur zeitanteiligen Kürzung hielten einem Drittvergleich nicht stand und führten zu einer vGA (so auch Hessisches FG vom 27. März 1998 4 K 4005/96, EFG 1998, 495).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12
    Gesellschaftsrechtlich veranlasst ist eine Wertverschiebung, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 m.w.N.).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

  • BFH, 20.12.2000 - I R 15/00

    Pensions- und Invalididtätszusage an GmbH-Gesellschafter

  • BFH, 25.06.2014 - I R 76/13

    Pensionszusage: verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des

    Das FG des Saarlandes gab ihr durch Urteil vom 18. September 2013  1 K 1124/12 in der Sache statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 308 abgedruckt.

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