Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29330
FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12 E (https://dejure.org/2013,29330)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2013 - 13 K 4438/12 E (https://dejure.org/2013,29330)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 13 K 4438/12 E (https://dejure.org/2013,29330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn im Rahmen der OSZE-Mission im Kosovo - OSZE-Mission als feste Einrichtung i.S.d. Art. 16 Abs. 2 Buchst. c DBA-Jugoslawien und Träger der gezahlten Vergütungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn im Rahmen der OSZE-Mission im Kosovo - OSZE-Mission als feste Einrichtung i.S.d. Art. 16 Abs. 2 Buchst. c DBA-Jugoslawien und Träger der gezahlten Vergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Besteuerung von Vergütungen an Mitglieder der OSZE-Mission im Kosovo

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vergütungen an Mitglieder der OSZE-Mission im Kosovo

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1628
  • EFG 2014, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.06.2006 - I R 92/05

    Zurechnung einer festen Geschäftseinrichtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Eine feste Einrichtung liegt vor, wenn eine bestimmte selbständige unternehmerische Tätigkeit durch eine Geschäftseinrichtung mit einer festen örtlichen Bindung ausgeübt wird und der Bezug der Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf eine gewisse Dauer angelegt ist (BFH-Urteil vom 28.06.2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100, unter II.3.; BFH-Urteil vom 02.12.1992 I R 77/91, BFHE 170, 126, unter II.1. zur ständigen Einrichtung i. S. des Art. 12 Abs. 2 DBA-Frankreich).
  • BFH, 05.03.2008 - I R 54/07

    Besteuerungsrecht für Geschäftsführertätigkeit in Belgien - Status der BVBA -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Dabei erfasst § 50d Abs. 8 EStG die Fälle, in denen Einkünfte nicht oder zu gering besteuert werden, weil die Vertragsstaaten entweder von unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen oder das Abkommen unterschiedlich auslegen, z. B. weil sie ein unterschiedliches Verständnis von Abkommensbegriffen haben (BFH-Urteil vom 05.03.2008 I R 54/07, I R 55/07, BFH/NV 2008, 1487, unter II.3.b).
  • FG Niedersachsen, 30.05.2000 - 9 K 228/95

    Steuerfreiheit von Arbeitslohn bei einer kurzfristigen Tätigkeit für eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Das Besteuerungsrecht steht allein dem Staat des Arbeitsorts zu, soweit die Tätigkeit des Arbeitnehmers objektiv der dortigen Betriebsstätte oder der dortigen festen Einrichtung zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.4.b; ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.05.2000 9 K 228/95, Entscheidung der Finanzgerichte 2000, 941, beide zur Betriebsstätte).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 77/91

    Auslegung der ständigen Einrichtung in Art. 12 Abs. 2 Satz 1 DBA Frankreich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Eine feste Einrichtung liegt vor, wenn eine bestimmte selbständige unternehmerische Tätigkeit durch eine Geschäftseinrichtung mit einer festen örtlichen Bindung ausgeübt wird und der Bezug der Tätigkeit zum Ort der Ausübung auf eine gewisse Dauer angelegt ist (BFH-Urteil vom 28.06.2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100, unter II.3.; BFH-Urteil vom 02.12.1992 I R 77/91, BFHE 170, 126, unter II.1. zur ständigen Einrichtung i. S. des Art. 12 Abs. 2 DBA-Frankreich).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Auch bei nachträglich ausbezahltem Arbeitslohn handelt es sich um entsprechende Einkünfte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2011 I R 49/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 232, 436, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2011, 446, unter II.3.a, zu Bezügen, welche ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine in Deutschland ausgeübte nichtselbständige Arbeit während der Freistellungsphase nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit erhält).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 35/08

    Besteuerungsrecht für den Deutschland geleistete Vergütungen für Dienste in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Auch der BFH hat in seinem Urteil vom 20.08.2008 (I R 35/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2009, 26, unter II.3.c) ausgeführt, bei einer Mitarbeiterin der OSZE-Mission im Kosovo habe ein Dienstverhältnis zwischen der OSZE (in Wien) und ihr bestanden.
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12
    Das Besteuerungsrecht steht allein dem Staat des Arbeitsorts zu, soweit die Tätigkeit des Arbeitnehmers objektiv der dortigen Betriebsstätte oder der dortigen festen Einrichtung zuzuordnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1988 I R 143/84, BFHE 152, 500, BStBl II 1988, 819, unter II.4.b; ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.05.2000 9 K 228/95, Entscheidung der Finanzgerichte 2000, 941, beide zur Betriebsstätte).
  • BFH, 15.04.2015 - I R 73/13

    Deutsches Besteuerungsrecht für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2013  13 K 4438/12 E aufgehoben.

    Mit ihrem Begehren, die Einkünfte der Klägerin von der deutschen Besteuerung --unter Progressionsvorbehalt-- freizustellen, drangen die Kläger vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf durch (Urteil vom 11. Oktober 2013  13 K 4438/12 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 48).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht