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   FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11   

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https://dejure.org/2013,45415
FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11 (https://dejure.org/2013,45415)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2013 - 6 K 1267/11 (https://dejure.org/2013,45415)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2013 - 6 K 1267/11 (https://dejure.org/2013,45415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Steuerfreifreistellung von Sanierungsgewinnen nach dem BMF-Schreiben vom 27.3.2003 Steuerfreier Sanierungsgewinn auch ohne zivilrechtlichen Anforderungen entsprechenden Sanierungsplan und bei Teilerlass eines einzigen Gläubigers möglich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Steuerfreifreistellung von Sanierungsgewinnen nach dem BMF-Schreiben vom 27.3.2003 - Steuerfreier Sanierungsgewinn auch ohne zivilrechtlichen Anforderungen entsprechenden Sanierungsplan und bei Teilerlass eines einzigen Gläubigers möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.04.2003 - IV R 63/01

    Sanierungsgewinn und Sanierungsabsicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Denn ein solcher Plan ergibt ebenfalls, dass nicht allein die Interessen eines Gläubigers für den Schulderlass maßgebend waren (vgl. dazu BFH- Urteil vom 10. April 2003 IV R 63/01, BStBl. II 2004, 9).

    Es reicht schließlich aus, dass diese Sanierung nur ein Nebenziel der Gläubiger ist, das erreicht werden muss, damit das Kapital zur Ablösung des Restkredits beschafft werden kann (vgl. dazu BFH- Urteil vom 10. April 2003 IV R 63/01, BStBl. II 2004, 9).

  • BFH, 30.05.1997 - I B 139/96

    Sanierungseignung des Teilerlasses einer Darlehensschuld für die Gewährung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Dem kann der Beklagte auch nicht entgegen halten, dass der hier zu beurteilende Erlass nur einen Teil der Schulden erfasst habe und insofern nur als eine von vielen aufeinanderfolgenden Sanierungsmaßnahmen einzuordnen sei, die einen steuerfreien Sanierungsgewinn (bspw. nach der im BFH- Beschluss vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/ NV 1997, 753 dargestellten Rechtsprechung) ausschließen.

    Im Ergebnis war der Erlass daher zumindest teilweise kausal für die Fortführung des Unternehmens, was (nach BFH, Beschluss vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/ NV 1997, 753) ausreichend ist.

  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Dabei kann das Gericht nur ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts nach § 101 Satz 1 FGO aussprechen, wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BStBl. II 2010, 916), während es die Behörde in allen anderen Fällen lediglich zu einer Neubescheidung unter Beachtung seiner Rechtsauffassung verpflichten kann.

    Entsprechend ist er auch in der Begründung späterer Gesetze davon ausgegangen, dass - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - von der Besteuerung von Sanierungsgewinnen im Billigkeitswege abgesehen werden könne, soweit diese nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden können (vgl. dazu die Nachweise in BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BStBl. II 2010, 916).

  • BFH, 26.11.1980 - I R 52/77

    Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Es ist in einem solchen Fall lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BStBl. II 1981, 181; BFH- Urteil vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, BStBl. II 2002, 854).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 11/01

    Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Es ist in einem solchen Fall lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BStBl. II 1981, 181; BFH- Urteil vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, BStBl. II 2002, 854).
  • BFH, 25.10.1963 - I 359/60 S

    Schulderlass zum Zweck der Sanierung als Vermögensmehrung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Ein Unternehmen ist als sanierungsbedürftig anzusehen, wenn ohne die Sanierung die für eine erfolgreiche Weiterführung des Betriebs und die Abdeckung der bestehenden Verpflichtungen erforderliche Betriebssubstanz nicht erhalten werden könnte (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1963 I 359/60 S, BStBl. III 1964, 122).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 37/84

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns nach § 11 Nr. 4 KStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Die Sanierungseignung ist nur gegeben, wenn der Schulderlass allein oder zusammen mit anderen auf einem einheitlichen Plan beruhenden Maßnahmen das Überleben des Betriebes herbeizuführen geeignet erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84 BStBl. II 1985, 501).
  • BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Das Erfordernis der Sanierungsabsicht wird dabei nämlich von eigennützigen Motiven des Gläubigers, wie etwa die Rettung eines Teils der Restforderung, nicht ausgeschlossen, sofern nur eine Sanierungsabsicht wenigstens mitentscheidend war (BFH-Urteile vom 24. April 1986 IV R 282/84, BStBl. II 1986, 672 und vom 26. Februar 1988 III R 257/84, BFH/ NV 1989, 436).
  • BFH, 27.05.1987 - X R 41/81

    Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer - Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Fällt ein Sachverhalt unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand, rechtfertigen Nachteile und Härten, die im Besteuerungszweck selbst enthalten sind oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, keinen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (vgl. BFH- Urteil vom 27. Mai 1987 X R 41/81, BFH/ NV 1987, 691 m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1988 - III R 257/84

    Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn - Steuerfreiheit der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
    Das Erfordernis der Sanierungsabsicht wird dabei nämlich von eigennützigen Motiven des Gläubigers, wie etwa die Rettung eines Teils der Restforderung, nicht ausgeschlossen, sofern nur eine Sanierungsabsicht wenigstens mitentscheidend war (BFH-Urteile vom 24. April 1986 IV R 282/84, BStBl. II 1986, 672 und vom 26. Februar 1988 III R 257/84, BFH/ NV 1989, 436).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 64/85

    1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

  • BFH, 17.02.1999 - IV B 153/97

    Sanierungseignung

  • FG Sachsen, 04.04.2013 - 6 K 211/09

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Fehlen von besonderen sachlichen oder

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des sog. Sanierungserlasses haben der 6. Senat des FG Köln (Urteil vom 24. April 2008  6 K 2488/06, EFG 2008, 1555), das FG Düsseldorf (Urteil vom 16. März 2011  7 K 3831/10 AO, EFG 2011, 1685) und das FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 14. November 2013  6 K 1267/11, EFG 2014, 721).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    k) Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat im Urteil vom 14. November 2013  6 K 1267/11 (EFG 2014, 721) entschieden, das BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 240 räume mit der darin vorgesehenen Möglichkeit eines Erlasses der Einkommensteuer keine --gemessen an der Intention des Gesetzgebers-- zu weit reichende Billigkeitsmaßnahme ein.
  • VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13

    Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen

    vgl. zu Letzterem auch Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 6 K 1267/11 -, juris Rn. 30.
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