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   FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13 AO   

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FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13 AO (https://dejure.org/2014,4000)
FG Münster, Entscheidung vom 31.01.2014 - 4 K 1882/13 AO (https://dejure.org/2014,4000)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 4 K 1882/13 AO (https://dejure.org/2014,4000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzinsung nach § 233a Abs. 2a AO - Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit der Zinsfestsetzung; Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 807
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Der Ausgleich ist deshalb gerechtfertigt, da die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen - aus welchen Gründen auch immer - zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.1995 X R 86/94, BStBl II 1996, 53 m.w.N.).

    Besondere Umstände des Einzelfalls bleiben im Rahmen der Festsetzung der Zinsen - gerade wegen der Typisierung - außen vor (vgl. BFH-Urteile vom 20.09.1995 X R 86/94, BStBl II 1996, 53; vom 19.03.1997 I R 7/96, BStBl II 1997, 446).

  • BFH, 17.02.2010 - I R 52/09

    Nachforderungszinsen: unterschiedlicher Zinslauf bei Vorliegen eines

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Vor diesem Hintergrund ist es ausgeschlossen, einen Nachzahlungs- oder Erstattungsanspruch, soweit er auf dem rückwirkenden Ereignis beruht, schon für den Zeitraum vor Eintritt des rückwirkenden Ereignisses zu verzinsen (BFH-Urteil vom 17.02.2010 I R 52/09, BStBl II 2011, 340; Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., § 233a Rdnr. 31).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Dies ist anzunehmen, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangenwerden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteil vom 13.05.1998 II R 98/97, BFH/NV 1998, 1376).
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Es hat deshalb auch nicht nachzuprüfen, ob die Ermessensentscheidung richtig oder angebracht ist oder ob sie sich aus anderen als den der Ermessensentscheidung der Finanzbehörde zugrunde liegenden Erwägungen als richtig erweist (BFH-Urteil vom 12.06.1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05

    Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60; Kruse inTipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rdnr. 75).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60; Kruse inTipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rdnr. 75).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    SachlicheUnbilligkeit - allein diese kommt im Streitfall in Betracht - liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, vor, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zu Grunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23.03.1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Bei der Wahl der Veranlagungsart handelt es sich nicht nur um einen aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlichen Antrag mit Wirkung für die Zukunft, sondern um ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands, das auf den Veranlagungszeitraum zurückwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2005 III R 22/02, BStBl II 2005, 690 für den Fall des Wechsels von der Zusammen- zur getrennten Veranlagung; zudem Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., § 175 Rdnr. 73 m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Nur ausnahmsweise kann das Finanzgericht - sofern vom Kläger beantragt - eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), und zwar dann, wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2014 - 4 K 1882/13
    Besondere Umstände des Einzelfalls bleiben im Rahmen der Festsetzung der Zinsen - gerade wegen der Typisierung - außen vor (vgl. BFH-Urteile vom 20.09.1995 X R 86/94, BStBl II 1996, 53; vom 19.03.1997 I R 7/96, BStBl II 1997, 446).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

    Nach den Grundsätzen der bereits vorliegenden Rechtsprechung (s.o. unter II.1.b aa) stellt sich der Wechsel des in § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG normierten Wahlrechts zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung bis zum Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung als ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs. 2a AO dar (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2015, 811, Rz 15, 23; FG Münster, Urteil vom 31. Januar 2014  4 K 1882/13 AO, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 807 Rz 30; Klein/Rüsken, a.a.O., § 233a Rz 32; Loose, Finanz-Rundschau 2003, 1068).
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