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   FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14 (https://dejure.org/2015,14399)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.2015 - 3 K 1387/14 (https://dejure.org/2015,14399)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 2015 - 3 K 1387/14 (https://dejure.org/2015,14399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Krankenversicherungsbeiträgen zur Basisabsicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse beim Sonderausgabenabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung Sonderausgabenabzug für Basisabsicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kürzung Sonderausgabenabzug für Basisabsicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse bleiben bei den Sonderausgaben unberücksichtigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mindern Bonuszahlungen der Krankenkasse den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kassen-Bonus führt nicht zu höherer Steuerzahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bonuszahlung mindert nicht Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bonuszahlung der Krankenkasse mindert nicht den Sonderausgabenabzug

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bonuszahlung der Krankenkasse keine Beitragsrückerstattung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung des Sonderausgabenabzugs bei Bonuszahlungen!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen der Krankenkasse ungeschmälert kassieren

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sonderausgaben
    Sonderausgaben als Aufwendungen
    Einzelne Sonderausgaben
    Vorsorgeaufwendungen
    Grundförderung

Sonstiges

  • pwc.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorläufige Festsetzung bei Bonuszahlungen der Krankenkasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1357
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.10.2013 - X B 110/13

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Denn "Beiträge zu Krankenversicherungen" sind nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit - als Vorsorgeaufwendungen - letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 zur Praxisgebühr und BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154 zum Selbstbehalt).

    Sie sind keine Gegenleistung für die Erlangung von Krankenversicherungsschutz, sondern - wie die Selbst- und Eigenbeteiligung - gerade das Gegenteil (vgl. BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154).

    Sie sind Anreize, die bewirken sollen, dass die Versicherung vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringen muss, weil der Versicherungsnehmer keine versicherten Schäden erlitten hat oder er solche Schäden nicht geltend macht (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2013 X B 110/13, B FH/NV 2014, 154) .

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Mit Urteil vom 2. September 2014 (IX R 43/13) habe der BFH eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt, wonach ein vom Arbeitgeber gezahlter Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung ausschließlich mit den Beiträgen für die Basisleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 e EStG zu verrechnen sei.

    Die Bonuszahlung ist auch nicht - wie der Beklagte u.a. unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 2. September 2014 (IX R 43/13, BFHE 247/203; BStBl II 2015, 257) geltend gemacht hat - mit der Zahlung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung (§ 3 Nr. 62 EStG) vergleichbar.

    Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse nicht auf Beitragsanteile für Basisleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG einerseits und für Zusatzleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG andererseits aufzuteilen sind (BFH-Urteil vom 2. September 2014 IX R 43/13, a.a.O.).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 32/07

    Verrechnung von Sonderausgaben - Gleichartigkeit der Sonderausgaben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Da Sonderausgaben als "Aufwendungen" definiert werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 EStG am Anfang) und weil der Zweck des § 10 EStG darin gesehen wird, bestimmte, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen, folgert der BFH in ständiger Rechtsprechung, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07, BFHE 226, 67 ; BStBl II 2010, 38 ).

    Eine Verrechnung geleisteter Ausgaben mit Erstattungen setzt allerdings deren "Gleichartigkeit" voraus (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07, a.a.O.).

  • BFH, 18.07.2012 - X R 41/11

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Eine solche Finanzierungswirkung stelle nach dem Urteil des BFH vom 18. Juli 2012 (X R 41/11) kein geeignetes Kriterium für die steuerliche Einordnung einer Zahlung von bzw. (hier) an Versicherte als Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG dar.

    Denn "Beiträge zu Krankenversicherungen" sind nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit - als Vorsorgeaufwendungen - letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 zur Praxisgebühr und BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154 zum Selbstbehalt).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Keine wirtschaftliche Belastung hat der BFH beim Sonderausgabenabzug z.B. angenommen, wenn geleistete Aufwendungen im selben oder in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 24/08

    Verrechnung von erstatteter Kirchensteuer mit gezahlter Kirchensteuer -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Keine wirtschaftliche Belastung hat der BFH beim Sonderausgabenabzug z.B. angenommen, wenn geleistete Aufwendungen im selben oder in einem späteren Veranlagungszeitraum erstattet werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 24/08, BFH/NV 2009, 568; vom 2. September 2008 X R 46/07, BFHE 222, 215, BStBl II 2009, 229).
  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 144/11

    Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Auch auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. September 2012 ( 3 K 144/11, EFG 2013, 26) werde verwiesen.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geht in seinem Beschluss vom 13. Februar 2008 (2 BvL 1/06, BVerfGE 120, 125, unter D.III.1.) von der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Versicherungen aus.
  • BFH, 01.06.2016 - X R 17/15

    Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015  3 K 1387/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1357 veröffentlichten Urteil stattgegeben.

  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    b) Die Senatsrechtsprechung steht --soweit erkennbar-- nicht nur mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung im Einklang (neben der Vorinstanz s. auch Urteile FG Düsseldorf vom 6. Juni 2014  1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789, Rz 32; FG Münster vom 17. November 2014  5 K 149/14 E, Sozialrecht und Praxis 2015, 196; FG Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015  3 K 1387/14, EFG 2015, 1357, Rz 42; ebenso Niedersächsisches FG vom 6. Mai 2013  9 K 265/12, unveröffentlicht, als Vorinstanz des Beschlusses in BFH/NV 2014, 154), sondern auch mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. August 2013, BStBl II 2013, 1087, Rz 69) sowie der überwiegenden Auffassung des Schrifttums (vgl. z.B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Rz 155; Schmidt/Heinicke, EStG, 35. Aufl., § 10 Rz 70; Fischer in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 10 Rz 32; Stöcker in Bordewin/ Brandt, § 10 EStG Rz 594; Lindberg in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 10 Rz 70; Bauschatz in Korn, § 10 EStG Rz 202.13; Dommermuth/Hauer, Der Betrieb 2009, 2512, 2514; Risthaus, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 669/676; Liess, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2011, 1978/1988; Myßen/Wolter, NWB 2011, 280/288; dies., NWB 2009, 2313/2320).
  • FG Hessen, 22.02.2018 - 4 K 174/17

    § 10 EStG

    Im Schreiben vom x. Januar 2016 an den Kläger vertrat der Beklagte die Auffassung, dass eine Kürzung der Sonderausgaben nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015 (3 K 1387/14) ausscheiden könne, wenn es sich um Zahlungen im Rahmen eines "Bonusprogramms" handele und verwies auf das zum damaligen Zeitpunkt beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren zu der Frage (X R 17/15).

    Der Kläger meint unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015 (3 K 1387/14), dass Zahlungen von Krankenversicherungen, die an ihre versicherten Mitglieder erfolgten, keine Beitragsrückerstattungen seien oder in anderer Form mindernd bei der Beitragspflicht zu berücksichtigen seien.

    Auch nach Auffassung der Vorinstanz mindern Bonuszahlungen für nicht vom Versicherungsschutz umfasste Aufwendungen nicht den Sonderausgabenabzug (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2015 3 K 1387/14, EFG 2015, 1357).

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