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   FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E   

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https://dejure.org/2014,52423
FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E (https://dejure.org/2014,52423)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E (https://dejure.org/2014,52423)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 11 K 1509/14 E (https://dejure.org/2014,52423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Liebhabereibetriebes - Versteuerung des Aufgabegewinns - Bedeutung des Veräußerungserlöses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Liebhabereibetriebes - Versteuerung des Aufgabegewinns - Bedeutung des Veräußerungserlöses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufdeckung stiller Reserven bei Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1431
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
    Gemäß BFH-Urteil vom 29.10.1981, BStBl. II 1982, 381 und vom 15.05.2002, BStBl. II 2002, 809, führe der Übergang zur Liebhaberei für sich gesehen nicht zur Annahme einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Eine solche Konsequenz würde über den mit dem Begriff der Liebhaberei verfolgten steuerlichen Zweck weit hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl II 1982, 381).

    Das Einkommensteuerrecht folgt im Falle einer Betriebsaufgabe bei der Besteuerung der stillen Reserven gerade nicht dem reinen Realisationsprinzip, nachdem nur verwirklichte Gewinne ausgewiesen und besteuert werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl II 1982, 381).

  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
    Gemäß BFH-Urteil vom 29.10.1981, BStBl. II 1982, 381 und vom 15.05.2002, BStBl. II 2002, 809, führe der Übergang zur Liebhaberei für sich gesehen nicht zur Annahme einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Gleichwohl hat der Übergang zur Liebhaberei eine der Betriebsaufgabe ähnliche Wirkung (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.2002 X R 3/99, BStBl II 2002, 809).

    Denn die Fortführung des Liebhabereibetriebs ist in Ermangelung einer Gewinnerzielungsabsicht der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen, mit der Folge, dass das dabei eingesetzte Vermögen als Privatvermögen angesehen wird, obwohl eine Betriebsaufgabe mangels Aufgabehandlung (noch) nicht vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.2002 X R 3/99, BStBl II 2002, 809).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
    Stille Reserven, die sich während dieser Zeit gebildet haben, können deshalb - vorbehaltlich einer Erfassung im Privatvermögen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG - steuerlich nicht erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2011 IV R 48/08, BStBl II 2011, 792 unter II.5.c)).
  • BFH, 11.05.2016 - X R 15/15

    Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2014  11 K 1509/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1431 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.

  • BFH, 11.05.2016 - X R 61/14

    Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur

    Allerdings sind Wertänderungen des Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, einkommensteuerrechtlich irrelevant (BFH-Urteil in BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, unter 3.a; Urteil des FG Düsseldorf vom 16. Oktober 2014  11 K 1509/14 E, EFG 2015, 1431, Rev. X R 15/15).
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