Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerung eines Liebhabereibetriebes - Versteuerung des Aufgabegewinns - Bedeutung des Veräußerungserlöses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Veräußerung eines Liebhabereibetriebes - Versteuerung des Aufgabegewinns - Bedeutung des Veräußerungserlöses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufdeckung stiller Reserven bei Veräußerung eines Liebhabereibetriebs
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E
- BFH, 11.05.2016 - X R 15/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1431
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
Gemäß BFH-Urteil vom 29.10.1981, BStBl. II 1982, 381 und vom 15.05.2002, BStBl. II 2002, 809, führe der Übergang zur Liebhaberei für sich gesehen nicht zur Annahme einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).Eine solche Konsequenz würde über den mit dem Begriff der Liebhaberei verfolgten steuerlichen Zweck weit hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl II 1982, 381).
Das Einkommensteuerrecht folgt im Falle einer Betriebsaufgabe bei der Besteuerung der stillen Reserven gerade nicht dem reinen Realisationsprinzip, nachdem nur verwirklichte Gewinne ausgewiesen und besteuert werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl II 1982, 381).
- BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
Gemäß BFH-Urteil vom 29.10.1981, BStBl. II 1982, 381 und vom 15.05.2002, BStBl. II 2002, 809, führe der Übergang zur Liebhaberei für sich gesehen nicht zur Annahme einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).Gleichwohl hat der Übergang zur Liebhaberei eine der Betriebsaufgabe ähnliche Wirkung (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.2002 X R 3/99, BStBl II 2002, 809).
Denn die Fortführung des Liebhabereibetriebs ist in Ermangelung einer Gewinnerzielungsabsicht der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen, mit der Folge, dass das dabei eingesetzte Vermögen als Privatvermögen angesehen wird, obwohl eine Betriebsaufgabe mangels Aufgabehandlung (noch) nicht vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 15.05.2002 X R 3/99, BStBl II 2002, 809).
- BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08
Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.10.2014 - 11 K 1509/14
Stille Reserven, die sich während dieser Zeit gebildet haben, können deshalb - vorbehaltlich einer Erfassung im Privatvermögen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG - steuerlich nicht erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.2011 IV R 48/08, BStBl II 2011, 792 unter II.5.c)).
- BFH, 11.05.2016 - X R 15/15
Veräußerung eines Liebhabereibetriebs
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2014 11 K 1509/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1431 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
- BFH, 11.05.2016 - X R 61/14
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur …
Allerdings sind Wertänderungen des Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, einkommensteuerrechtlich irrelevant (BFH-Urteil in BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, unter 3.a; Urteil des FG Düsseldorf vom 16. Oktober 2014 11 K 1509/14 E, EFG 2015, 1431, Rev. X R 15/15).